Mieter will trotz Eigenbedarfs nicht ausziehen,zahlt keine Miete mehr,Anwalt unsererseits unseriös?
7 Antworten
Bitte keine Spekulationen,eigene Meinungen oder unsichere Antworten geben,sondern nur klaren Sachverhalt,der Fakten beinhaltet.
Dieses Forum ist kein Wunschkonzert. Meist versuchen gut informierte Mitglieder auch gute Antworten zu geben. Du willst nur Antworten mit klarem Sachverhalt und Fakten. Da würde ich Dich bitten, eine solche Frage nicht hier zu stellen, sondern einem anderen Anwalt, wenn ihr Eurem jetzigen schon nicht vertraut.
Trotzdem hier meine Einschätzung:
1) Eure Eigenbedarfskündigung ist vollkommen zurecht und der Mieter hat keinerlei finanziellen Anspruch.
2) Dass der Mieter sehr verärgert ist, nach 8 Monaten schon wieder ausziehen zu müssen, kann ich nachvollziehen, aber es wird ihm nichts helfen. Vor Gericht werdet ihr höchstens gefragt, ob man das nicht schon vor einem Jahr wissen konnte, dass ihr demnächst einziehen müsst.
3) Lasst es gar nicht erst soweit kommen. Kündigt wegen des Mietrückstandes sofort fristlos und ersatzweise fristgerecht.
4) Keine Zahlungen an den Mieter bedeutet in der Tat, dass ihr noch monatelang Geduld haben müsst, bis endlich alles durch ist. Nach einem evtl. Räumungsverfahren habt ihr einen Räumungstitel und den kann man mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers im Rahmen einer Zwangsräumung durch setzen. Diese müßt ihr allerdings vor finanzieren. Da wird es nicht bei 2000 € bleiben und ob ihr am Ende wirklich das Geld wieder bekommt, sowie die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten, steht in den Sternen, denn selbst wenn ihr vor Gericht gewinnt, müßt ihr erst einmal alles bezahlen, wenn vom Mieter nichts kommt.
Allein diese tollen Aussichten würden mich als Vermieter auch dazu bewegen, dem Anwalt zu zu stimmen, es erst einmal mit einer Zahlung von 2000 € zu versuchern, die der Mieter dann bar bekommt, wenn er fristgemäß oder spätestens am 30.9. auszieht und die Wohnung in einem ordentlichen, schadensfreien Zustand zurück gibt. (Besenrein würde mir ausreichen.)
Wenn der Mieter darauf ein geht, seid ihr, auch wenn der Betrag schmerzt und noch die Anwaltskosten dazu kommen, das Problem schnell los. In Anbetracht der Gesundheit Deiner Mutter sollte es Euch das wert sein.
Zunächst einmal, bei zukünftigem Stellen einer Frage unter der Frageüberschrift auf "Weitere Details hinzufügen gehen. siehe Bildanhang.
Widerspruch seines Anwalts kam nicht innerhalb dieser Frist,sondern danach. in diesem Widerspruch hieß es:- Eigenbedarf wurde überprüft und läge nicht vor
Anwälte schreiben das, was Ihr Mandant wünscht, auch wenn es keine Rechtsgrundlage gibt und oder probieren einfach das Beste für ihren Mandanten herauszuschlagen.
- Meine Eltern hätten den Mieter als Vorwandt genutzt,um somit eine kostenlose Renovierung zu erhalten.
Was die andere Partei beweisen müsste.
(an dieser Stelle muss noch erwähnt werden,dass die Wohnung vor Vermietung renoviert wurde -Bildnachweise sind vorhanden- Heizungskörper wurden komplett erneuert,Malerarbeiten wurden durchgeführt,Badezimmer + Gästeklo wurden neu gefliest,Einbauküche vorhanden)
Da gibt es bestimmt auch nicht nur Bildnachweise sondern Rechnungen und Quittungen.
Bezeugt werden kann dies u.a durch Handwerker/Firmen,die an den Arbeiten beteiligt waren.
Sehr gut.
Nun hat der Mieter bei seinem Anwalt behauptet,er hätte diese für 5000 € + renovieren müssen,welche nun gefordert werden,somit wäre ein Auszug bis zum 31.08.2016 verhandelbar.
Der Mieter träumt wohl. Renovierungen seinerseits sind sein Vergnügen.
Gefordert sind wie gesagt diese 5000 €,ansonsten würde sich der Mieter weigern auszuziehen.(Eigenbedarf besteht doch??Wie kann dieser sich weigern?)
Versetze Dich in seine Lage. Du findest eine schöne Wohnung, renovierst sie und nach einem halben Jahr kommt der Vermieter mit Eigenbedarf an, das würde Dir genauso wenig gefallen.
Wie kann dieser besagte Mieter überhaupt Geldforderungen stellen,wenn es seinerseits keinerlei Nachweise für gemachte Arbeiten gibt und wie kann es sein,dass nun unser Anwalt versucht,die Partei von 2000 € zu überzeugen?
Euer Anwalt versucht halt das Beeste für Euch.
Zieht der Mieter nicht aus und muss man Räumungsklage einleiten, kostet das sehr viel Zeit und man muss auch erst mal Geld bezahlen.
Mit 2000 € käme man dann doch gut dabei weg, wenn der Mieter wirklich zum genannten Termin auszieht.
LG
johnnymcmuff
Wenn der Mieter für zwei Monate keine Miete zahlt, dann ist dies sogar ein fristloser Kündigungsgrund. Insofern solltet ihr auf jeden Fall noch einmal fristlos kündigen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen sollten.
Um den Mieter dann auch aus der Wohnung zu bekommen, muss man (leider) bei Gericht eine Räumungsklage einreichen. Dies ist im Prinzip auch relativ einfach, sodass man nicht unbedingt einen Anwalt hierfür braucht.
Ich würde mir an eurer Stelle nur dann einen anderen Anwalt suchen, wenn der Mieter solvent genug ist um im Zweifel für die Kosten aufkommen zu können. Ansonsten läuft man Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Hallo zusammen,
ich brauche dringend fachlichen Rat für folgenden Sachverhalt:
Seit dem 1.1.2016 ist unsere Wohnung im Erdgeschoss wieder vermietet.
Meine Eltern und ich bewohnen den restlichen Teil des Hauses,Eigentümer und Vermieter des Hauses sind also meine Eltern.
Leider ist meine Mutter vor ca. 2 Jahren an COPD erkrankt,worüber der neue Mieter auch informiert worden ist.
Dieser jedoch erzeugt (wie auch immer) einen "Deo/Parfüm-Geruch",der schon sehr belästigend ist!
Alleine durch das Verlassen seiner Wohnung (oder durch geöffnete Fenster),stinkt unmittelbar danach das ganze Haus (Eingangsbereich,Flur,Treppenhaus),was bis in die 2. Etage unserer Wohnung stark wahrnehmbar ist.
Von normalem Gebrauch kann hier absolut nicht mehr die Rede sein.
Trotz mehrmaliger Bitte,dies zu unterlassen,wurde es trotz Krankheit meiner Mutter ignoriert.
Es führte soweit,dass man Beleidigungen und Bedrohungen seitens des Mieters als "Antwort" bekam.
Ein Miteinander bzw eine Einigung erscheint in diesem Falle als unmöglich (inzwischen haben meine Eltern als auch der Mieter einen Anwalt eingeschaltet).
Es wurde somit von unserem Anwalt eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs (Kündigungsfrist ist der 31.08.2016) per Gerichtsvollzieher zugestellt.
Der Eigenbedarf ist in keinem Falle vorgetäuscht,da ich (Sohn,28 Jahre alt) die Wohnung u.a wegen der Krankheit meiner Mutter beziehen möchte,um bei evtl. Notfällen in der Nähe sein möchte.
Desweiteren besteht bei meiner Freundin und mir ein Kinderwunsch,somit würden wir also gemeinsam in diese Wohnung einziehen (das meine Freundin bezüglich des Eigenbedarfs keine Ansprüche hat,ist ganz klar)
Damit soll nur der Sachverhalt beschrieben werden,um den Anspruch auf Eigenbedarf geltend zu machen!
Unser Anwalt versicherte uns,das die 3-monatige Kündigungsfrist somit in jeglicher Hinsicht allen Anforderungen entspricht und dem ganzen somit nichts im Wege steht.
(Laut Mietrecht muss der Mieter innerhalb von 2 Monaten vor Beendigung der Kündigungsfrist Widerspruch einlegen)
Dies war nicht der Fall,Widerspruch seines Anwalts kam nicht innerhalb dieser Frist,sondern danach.
in diesem Widerspruch hieß es:
- Eigenbedarf wurde überprüft und läge nicht vor
- Meine Eltern hätten den Mieter als Vorwandt genutzt,um somit eine kostenlose Renovierung zu erhalten
(an dieser Stelle muss noch erwähnt werden,dass die Wohnung vor Vermietung renoviert wurde -Bildnachweise sind vorhanden- Heizungskörper wurden komplett erneuert,Malerarbeiten wurden durchgeführt,Badezimmer + Gästeklo wurden neu gefliest,Einbauküche vorhanden)
Bezeugt werden kann dies u.a durch Handwerker/Firmen,die an den Arbeiten beteiligt waren.
Nun hat der Mieter bei seinem Anwalt behauptet,er hätte diese für 5000 € + renovieren müssen,welche nun gefordert werden,somit wäre ein Auszug bis zum 31.08.2016 verhandelbar
(es ist mir ein Rätsel,wie dieser das nachweisen möchte,da von ihm nur eine Wand anders gestrichen wurde und dementsprechend auch keine Rechnungen für irgendwelche Tätigkeiten vorliegen können)
Gefordert sind wie gesagt diese 5000 €,ansonsten würde sich der Mieter weigern auszuziehen.
(Eigenbedarf besteht doch??Wie kann dieser sich weigern?)
Nach dem letzten Gespräch mit unserem Anwalt sagte dieser,dass er nun die andere Partei von ca. 2000 € überzeugen wolle und genau hier beginnt die Verwirrung....
Nochmals zu den Fakten:
-Eigenbedarfsanspruch besteht
-Mieter legt Widerspruch ein
-Mieter zahlt keine Miete mehr
-Mieter behauptet,Unkosten von 5000 € wegen Renovierung gehabt zu haben,obwohl diese in top renoviertem Zustand übergeben wurde und sogar im Mietvertrag von ihm selbst unterstrichen und unterschrieben wurde
Wie kann dieser besagte Mieter überhaupt Geldforderungen stellen,wenn es seinerseits keinerlei Nachweise für gemachte Arbeiten gibt und wie kann es sein,dass nun unser Anwalt versucht,die Partei von 2000 € zu überzeugen??
Diesem Menschen stehen keinerlei Gelder für irgendwas zu,denn selbst Umzugskosten müssen für den Mieter NICHT übernommen werden!
Es wird nun darauf hinaus laufen,dass eine Räumungsklage eingereicht wird,wodurch sich aber der Auszug um etliche Monate verschieben kann!
Ist also eine Kündigungsfrist bei Eigenbedarfs wegen Widerspruchs unwirksam??
* Anmerkung zur nicht gezahlten Miete:
-fristlose Kündigung bei 2-maliger Nichtbezahlung möglich
Unser Anwalt lies uns in dem Glauben,dass allein die Kündigungsfrist durch Eigenbedarf sicher ist und erwähnte die Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch 2 nicht gezahlte Monatsmieten!
Nun ist aber die Rede von mindestens 8 weiteren Monaten oder länger,die der Mieter vorraussichtlich in der Wohnung bleiben darf???
Inzwischen verliert man das Vertrauen zum Rechtsanwalt,weil erst sichere Zusagen erfolgten und diese nun unwirksam erscheinen.
Nachvollziehen kann man weder die momentane unklare Sachlage,noch den "Erstattungsbetrag" von 5000 € seitens des Mieters...
*Ist die Geruchsbelästigung als vorsätzliche Körperverletzung einzustufen?
Ich hoffe,dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich erklären konnte und mir der ein oder andere klare und vor allem richtige Antworten darauf geben kann.
Bitte keine Spekulationen,eigene Meinungen oder unsichere Antworten geben,sondern nur klaren Sachverhalt,der Fakten beinhaltet.
Sollten wichtige Informationen fehlen,um die Lage zu klären,bitte ich um Information.
Diese werde ich dann hier ergänzen!
Vielen Dank vorab,
mfg
Wenn er keine Miete mehr zahlt habt ihr noch einen Kündigungsgrund mehr!
Hol dir einen Anwalt, und fertig.