Kann ein Rechtsanwalt seine Zulassung verlieren, wann und wie?

9 Antworten

Natürlich kann einem RA die Zulassung entzogen werden. Wenn Du dem , Deinem ehemaligen aber so an die "Karre" fahren willst, musst Du Dich aber "warm" anziehen. Denn sofern Du nicht selbst juristisch, aber nicht zu wenig, belastet bist oder keinen RA findest, der das für Dich macht, hast Du keine Chance und bist sehr schnell arm. Denke dabei an das Sprichwort mit den Krähen. Ich habe sowas ohne RA erfolgreich hinter mir, hat unheimlich Nerven gekostet, war dann aber eine tolle Sache.

Das steht im Gesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__14.html

Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung

Unter Abs. 2 heißt es u. a.:

wenn der Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat

Soll heißen, es gilt für ihn das selbe, wie für einen Beamten. Wurde er rechtswirksam verurteilt, zu einer Strafe, die einer Freiheitsstrafe von über 3 Monaten Dauer entspricht.

Diese Strafe muss nicht zwingend als Haftstrafe abgesessen werden.

Beispiel: Man kann dem Anwalt Betrug nachweisen. Da er sich reuig zeigt, noch nicht straffällig geworden ist und der Schaden nicht sehr hoch ist (kein schwerer Fall) wird er zu 60 Tagessätzen (a Betrag X) verurteilt. [Anmerkung: Der Tagessatz entspricht dem durchschnittlichen tägl. Einkommen]

In diesem Falle würde er seine Zulassung behalten.

Kann man ihm hingegen einen schweren Fall von Betrug nachweisen (z. B. weil er die Form des Betrugs wiederholt zur Erzeugung von einem regelmäßigen Einkommen betreibt), dann beträgt das Mindestmaß 6 Monate. Würde er nun zu 180 Tagessätze als Geldstrafe verurteilt werden, wäre er seine Zulassung los, da das Strafmaß einer Haftstrafe von 180 Tagen entspricht.

Wie das nun ist, wenn die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird, kann man hier nachlesen:

https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/wiederzulassung-eines-anwalts-nach-der-begehung-von-straftaten_222_199372.html

Ich hoffe, ich konnte helfen.

ja er kann sie verlieren. aber da sind schon härtere dinge nötig, als du da schreibst; z.B. mandantenverrat. und in deinem fall: wie streitsüchtig bist du? wenn du ihm vertraut hast - meistens wird ein vergleich angestrebt (überlastete gerichte, bequeme richter ... auch anwälte...) abr oft ist ein vergleich auch sinnvoll. nimm ein bisschen abstand und versuche den fall von der anderen seite zu betrachten, vllt erkennst du, dass auch der gegner einige trümpfe hatte, so dass der vergleich gar nicht so unvernünftig war?

WilliPahl 
Beitragsersteller
 24.02.2009, 09:37

Danke, einem vernünftigen Vergleich hätte ich zugestimmt. Der sollte auf sein ständiges Drängen €2.000 betragen, Schadensumme € 15.000! Er selbst hatte schon einen Vorschuß € 1.800 und den gegnerischen Anwalt, Gerichtskosten und Zeugengeld sollte ich auch zahlen. Darüber wollte er mich auch nicht aufgeklären. Jetzt habe ich aber RS Versicherung für evtl. Fälle. Nie wiederohne RS. Hätte nie gedacht,daß mir soetwas passieren kann.

für soclhe Sachen ist die anwaltskammer zuständig und nur dort kannst du dein Unzufridenheit vortragen und musst auch klare Beweise eines Fehlverhaltens aufzeigen können..aber ob ies alles für einen Ausschluß reicht, sei dahin gestellt

joa dann melde es der rechtsanwaltskammer...