Schloss tauschen trotz gemeinsamen Mietvertrag?
Der Partner meiner Freundin ist ausgezogen. Behält jedoch den Schlüssel ein, da er aus dem Mietvertrag noch nicht entfernt wurde von Vermieter. Miete zahlt allerdings alleinig meine Freundin. Kann sie ein neues Schloss einbauen lassen oder bekommt sie dann Ärger?
5 Antworten
Das ist immer problematisch mit gemeinsam unterschriebenen (Miet-)verträgen. Es ist völlig wurscht, wer die Miete zahlt, wohnberechtigt sind normalerweise beide. ich schreibe "normalerweise", weil ich nicht weiß, ob es vll Härtefälle gibt, in denen einer die Wohnung nicht mehr betreten darf wg. meinetwegen vorangegangener Körperverletzung oder so.
Der Vermieter übrigens muss den Anderen auch nicht aus dem Vertrag "entlassen", wenn er nicht will - und warum sollte er? Er hat nur Vorteile, nämlich zwei Leute, die für die Miete verantwortlich sind. Zahlt einer mal nicht, muss der andere ran. Egal, ob er gerade da wohnt oder nicht.
Das Schloss austauschen....glaube nicht, dass sie das im (s.o.) Normalfall einfach so tun sollte. Wenn der Ex nicht mehr in die Wohnung will, kann es ihm ja egal sein, aber wenn doch...kann ich mir heikel vorstellen.
Der Vermieter kann nicht einfach eine Person aus dem Mietvertrag entfernen.
Das geht nur mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen.
Da ihr Ex-Partner immer noch Mieter ist kann sie Ärger bekommen. Denn er hat nach wie vor Anspruch auf Nutzung der Wohnung.
Er kann auch nicht aus dem Mietvertrag entfernt werden.
Sie müssen den Mietvertrag kündigen und hoffen, dass der Vermieter die Freundin als alleinige Mieterin Akzeptiert und einen neuen Vertrag mit ihr macht.
Es bleibt also nichts anderes übrig als mit dem Vermieter zu reden.
Was die jetzige Situation angeht.. er ist offiziel ausgezogen? Dann hat er ihr die Wohnung überlassen und muss den Schlüssel ihr geben. Egal ob er im Mietvetrag steht oder nicht.
da er aus dem Mietvertrag noch nicht entfernt wurde von Vermieter
Das KANN der Vermieter machen, MUSS es aber nicht.
Ansonsten würde ich sagen, dass deine Freundin das Schloss tauschen darf. Denn was will er denn noch in der Wohnung, in der ausschließlich IHRE Sachen drin stehen?
beide haben den Mietvertrag unterschrieben
der Freund kann sich auch Zutritt mit dem Schlüsseldienst verschaffen, deine Freundin zahlt -
SIE kann sich aber von Ihm die Miete geben lassen