Mieter verstorben - wer räumt die Wohnung?
Hi, vielleicht kennt sich hier jemand aus ? Wir hatten eine Wohnung vermietet und der Mieter ist unerwartet nach kurzer Krankheit im Pflegeheim verstorben. Erben gibt es nicht und Geld ist auch nicht wirklich vorhanden (vielleicht ein paar hundert Euro). Die Miete ist für den laufenden Monat noch bezahlt.
Es wird aber noch eine Nebenkosten-Nachforderung geben und vor allem fragen wir uns: Wer ist denn jetzt wohl zuständig dafür, dass die Wohnung geräumt (und renoviert?) wird ??
LG lis
8 Antworten
ihr, sonst keiner
die erben normal, aber hat er ja wohl nicht
Also, diese Antwort ist ja nicht wirklich "hilfreich" im eigentlichen Sinne. Aber ich habe sie trotzdem ausgewählt, weil sie kurz und knapp genau das richtige aussagt.
WIR sind zuständig für das Räumen und Renovieren der Wohnung und niemand nimmt uns das ab ;)
LG lis
Das wird wohl an euch als Vermieter hängenbleiben. Ist denn für diesen Fall keine Mietkaution gezahlt worden? Falls die Wohnung geräumt werden soll und ihr das nicht selber machen wollt,gibt es in jeder Stadt gemeinnützige Institutionen ( Caritas u.ä.) die das mit Anrechnung der vorhandenen Möbel und Hausratgegenstände machen.
Hm, eine Kaution gab es leider nicht. Der Mieter wohnte schon 20 Jahre in dem Haus, als wir es gekauft haben.n
Leider ist aus der Wohnung außer einem Schrank, den man höchstens in einen Abstellraum oder so stellen könnte, NICHTS und ich meine wirklich gar nichts heraus zu holen. Geschweige denn, dass der Erlös den Aufwand auch nur in etwa begleichen könnte.
Trotzdem Danke für den Hinweis. LG
Wenn es keine Erben gibt, dann kümmert sich die "Stadt" um den Nachlass. Ein Mitarbeiter (Gerichtsvollzieher) schaut sich die Wohnung an und guckt was man alles zu Geld machen kann. Die Einrichtung wird verkauft und mit dem Erlös die Kosten für die Bestattung und die Räumung der Wohnung gedeckt. Bleibt noch Geld übrig, dann werden übrige Forderungen damit gedeckt
Bei uns ist das leider nicht so. Es gab für kurze Zeit einen Betreuer (für uns leider nicht lange genug, denn er hätte veranlasst, dass die Whg geräumt wird nur hatte er noch nicht die gerichtliche Bestätigung), der sich die Whg und alles was darin ist, angesehen hat. Er hat dem Amt gegenüber schon gesagt, dass es keine verwertbaren Sachen darin gäbe und daher ist auch niemand interessiert, die Whg leer zu machen.
Schön wäre es gewesen, wenn die Einrichtung noch was her gegeben hätte aber da müssen wir jetzt halt durch.
Egal, möge der Mieter in Frieden ruhen. Wir kriegen das schon hin.
Danke für Eure Antworten !
LG lis
Eigentlich kommt es auf das Testament an, wer als nach diesem Erbe ist. Das heißt wenn euer Vermieter euch die Wohnung vererbt hat, ist sie jetzt eure. Wenn euer Vermieter kein Testament hinterließ, muss das gerichtlich geklärt werden.
Hi,
also es ging nicht darum, dass ein Vermieter eine Wohnung verebt hätte, sondern darum, dass ein Mieter verstorben war, der keine Angehörigen hat.... Das Problem hat sich aber bereits vor über DREI JAHREN gelöst ;)
wer hat denn veranlasst, das er ins Heim kommt. Gibt es einen gerichtlichen Vertreter?? Betreuer`? Mit dem müsst ihr kontakt aufnehmen, denn die Möbel sind nicht euer Eigentum.
Das hat das Krankenhaus veranlasst. Er hat(te) einen Betreuer, aber nur für ein paar Tage. In dem Moment, als er verstarb, war dieser nicht mehr zuständig :(
Das Amt hat kein Interesse an dem "Müll", denn der Betreuer hatte sich die Whg bereits angesehen und festgestellt, dass es nichts Verwertbares gibt und einen Erben gibt es auch nicht.
Nun können wir selbst alles entsorgen :(
Danke für die Tipps und Anregungen !