Eigentümer zahlt kein Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft - Was kann man machen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien, wo alle vier Wohnungen unterschiedliche Eigentümer haben, wohnen in drei Wohnungen die Eigentümer selbst und die Vierte wird durch den Eigentümer vermietet.
Die Mieter zahlen monatlich zusammen mit der Kaltmiete die Nebenkosten, die das Haus betreffen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung) an den Vermieter. Die Kosten für Strom, Wasser und Gas zahlen die Mieter direkt an die Stadtwerke und sind somit außen vor.
Die Eigentümer haben ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder sein Hausgeld monatlich einzahlen muss. Der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, müsste also nur das was die Mieter ihm als Nebenkosten zahlen, auf das Konto der Eigentümergemeinschaft als Hausgeld „weiterleiten“. Dies macht er aber nicht und hat es auch in der Vergangenheit trotz mehrfacher Erinnerung nicht gemacht.
Nun zu den Fragen:
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Könnten die Mieter irgendwas machen oder sind diese machtlos, dass der Vermieter das Geld quasi „veruntreut“?
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Hätte es Konsequenzen, wenn die Mieter die Nebenkosten nicht an den Vermieter überweisen, sondern auf das Eigentümerkonto?
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Was könnten die drei anderen Eigentümer machen, um nicht auf den Kosten, die eigentlich der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, zahlen muss, sitzen zu bleiben?
Falls etwas nicht verständlich ist, fragen Sie gerne nach.
4 Antworten
Dieses Geld ist ja keine freiwillige Zahlung, die jeder Eigentümer nach eigenem Gutdünken vornehmen oden bleiben lassen kann....Sie dient ja dazu, gemeinsame Kosten bzw. Modernisierungen zu decken. Vermutlich kann man problemlos über einen Anwalt diese Beiträge beim 4. Eigentümer anmahnen und deren Leistung notfalls auch gerichtlich durchsetzen....
Hätte es Konsequenzen, wenn die Mieter die Nebenkosten nicht an den Vermieter überweisen, sondern auf das Eigentümerkonto
Davon würde ich (ohne vorherigen anwaltlichen Rat) eher abraten....
1. machtlos, ist auch nicht eure baustelle, ihr könnt auch nicht an den verwalter direkt leisten, ihr müsst dem vermieter leisten
2. ja, hätte es, es entbindet euch NICHT von eurer vertraglichen verpflichtung dem vermieter gegenüber, ihr müsstet dann doppelt zahlen
3. es ist zwingend ein verwalter vorgeschrieben, einer von denen muss der verwalter sein, der kann normal fordern, der kann sogar dafür die wohnung pfänden, das läuft schon, das ist deren bier, halte dich als mieter raus
es ist zwingend ein verwalter vorgeschrieben, in der teilungserklärung oder irgendwo muss einer genannt sein
ja, aber der könnte auch mahnen
... aber eine WEG wird ja geführt wie ein Verein und wenn es keinen Vertreter gibt, können die Mitglieder auch nicht einfach Vertreter spielen. So gehts nun wirklich nicht. Zudem muß der Vertreter der WEG im Grundbuch hinterlegt werden. Es müssen ja auch Beschlüsse gefaßt werden, das Beschlußbuch muß geführt werden, und ein ET bekommt seinen Wirtschaftsplan. Wie sonst soll er leisten?
... also, ein Mieter hat ja nun gar nichts mit einer WEG am Hut, er hat vertragsgerecht zu leisten an seinen Vermieter. Ein ET schuldet das Hausgeld, welches durch Beschluß in einem Wirtschaftsplan festgelegt wurde. Folgen für fehlende Leistung ergeben sich meist aus der Teilungserklärung. Schaue also dort hinein und setze den Verwalter ggf. auf den Topf, wenn er nicht spurt.
du weißt schon um die Verhältnisse der Vertragspartner??? Wählt einen Verwalter, der das hauptberuflich macht. Der weiß was zu tun ist. Das rumgeeier was du schreibst geht gar nicht.
Es wurde nicht ausdrücklich ein Verwalter benannt, es gibt lediglich einen Eigentümer, der sich um das Eigentümerkonto kümmert. Reicht diese Aufgabe aus, den Eigentümer, als Verwalter zu bezeichnen?