Darf man Mieter mit hohen Mieterhöhungen "rausekeln"?
Teilweise ist es trotz Eigenbedarf garnicht so einfach, in die eigene vermietete Wohnung einzuziehen.
Wenn die Mietpreisregelung berücksichtigt wird, darf dann der Vermieter zB jedes Jahr die Miete um 6,5% erhöhen?
5 Antworten
Man sollte es nicht tun, wenn es nicht unbedingt sein muss.
Hat man Eigenbedarf, gibt es doch einen ganz normalen Kündigungsgrund und man muss niemand per Mieterhöhung zum Auszug zu bewegen.
Wenn aber der Eigenbedarf kein Grund ist, man als Vermieter aber dennoch dringenden Anlass hat, einen Mieterwechsel herbei zu führen, kann eine Mieterhöhung schon eine Möglichkeit sein. Nur darf man dann nicht mit 6,5 % pro Jahr anfangen, sondern muss dann schon richtig hin langen, denn gerade bei widerspenstigen Mietern, die ihre Rechte immer sehr gut kennen und wahrnehmen, ist es schwierig, unter Bezug auf Vergleichsmieten oder Mietspiegel immer eine "saubere" Mieterhöhung herbei zu führen.
Besser also, unter Berücksichtigung des möglichen Marktrahmens, direkt um 20 %, wenn möglich, bzw. um max. 15 %, wenn die regionale Bremse wirkt, erhöhen.
Das ergibt dann hoffentlich einen so deutlichen Preissprung, dass sich Mieters wirklich überlegen, ob sie nicht woanders doch günstiger und besser wohnen können.
Soweit ich weiß darf eine Mieterhöhung nur alle 15 monate durchgeführt werden, in drei Jahren nicht mehr als 15-20% betragen und zudem nicht den regionalen Mietspiegel überschreiten. Sofern sich nach diesen Regeln ein mieter zum Auszug bewegt, ist dies auch zulässig.
Teilweise ist es trotz Eigenbedarf garnicht so einfach, in die eigene vermietete Wohnung einzuziehen.
Eigentlich ist die Regelung diesbezüglich sehr Vermieterfreundlich und kann fast nur in speziellen Härtefällen umgangen werden.
nein, die Möglichkeit ist beschränkt.
mit zunehmender Mietdauer verlängern sich auch die Kündigungsfristen; da kansnt Eigenbedarf an sich vergessen.
Wenn die NKM unter der Vergleichsmiete liegt.
Und der Zuschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher als 15 Prozent werden.
Kommt noch darauf an, wo die Wohnung liegt und so.
Rausekeln klingt nicht nur ekelhaft!
Mieten können im gesetzlich zulässigen Umfang angepasst werden.
Eine vernünftig begründete fristwahrende Eigenbedarfskündigung verfehlt in aller Regel nicht ihr Ziel.