Mieterhöhung mit einer Woche Überlegungsfrist?
Ich brauche dringend einen guten Rat.
Mein Vermieter hat mir vor genau einer Woche eine Brief in den Briefkasten geworfen in dem er mir mitteilte das er von seinem Recht, eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete Gebrauch machen will.
Ich habe laut seinem schreiben bis heute zeit die Zustimmungserklärung zu unterschreiben und dürfte dann ab nächsten Monat zahlen.
Fakt ist: er darf die Miete erhöhen da ich seit ich hier wohne noch keine Mieterhöhung erhalten habe und ich wohne hier auch schon 2 Jahre. Dazu kommt das er die Miete auch nur um 10% erhöht. Also mit der Erhöhung selber ist er definitiv im recht.
Jetzt kommen wir zu meinem Problem, eigentlich ist die Miete für mich jetzt schon oberste Schmerzgrenze so das ich mir über das mir zustehende Sonderkündigungsrecht Gedanken mache. Allerdings geht sowas bekanntlich nicht von heute auf morgen. Also brauche ich mehr zeit nur was mache ich Heute?
Ich habe im Internet überall gelesen das man normalerweise nach erhalten eines solchen schreiben eine Überlegungsfrist von 2 Monaten habe und erst ab dem 3 Monat zahlen muss.
In dem schreiben steht aber das wenn ich bis heute nicht unterschreibe er das als Ablehnung werten muss und mich verklagen will.
Was genau kann ich heute machen? Muss ich eine Kündigung schreiben ohne eine neue Wohnung zu haben oder Widerspruch einlegen? Muss ich heute überhaupt schon reagieren?
15 Antworten
Ich habe laut seinem schreiben bis heute zeit die Zustimmungserklärung zu unterschreiben und dürfte dann ab nächsten Monat zahlen.
Bloß nicht unterschreiben und auch nicht zahlen, schreib ich Dir als Vermieter.
Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam.
1. Hat man eine gesetzliche Überlegungsfrist die deutlich länger ist.
2. Muss die Mieterhöhung begründet sein z.B. mit einem Mietspiegel oder drei vergleichbare Wohnungen.
Was genau kann ich heute machen?
An Besten absolut nix. weder unterschreiben, noch widersprechen.
Soll der Vermieter klagen, dann verliert er und wenn er dann ein richtiges Mieterhöhungsverlangen schickt, wird das um einige Zeit später sein.
Ist das jetzt ein neues Mieterhöhungsverlangen, falls nein, muss Dich der Betrag oder die Prozente nicht interessieren, weil das Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist.
Wenn es ein neues Mieterhöhungsverlangen ist, dann ist wiederum die Frage ob es richtig begründet wurde.
Also, handelt es sich um das erste Schreiben oder ein Zweites?
Bitte mal den genauen Wortlaut des Schreibens als Kommentar hier einfügen und bitte nichts auslassen; dann man man Dir auch genauer antworten.
Hallo, ich bin da jetzt auch nicht der Experte. Aber natürlich musst du der Erhöhung nicht zustimmen. Man kann grundsätzlich widersprechen und solltest du auch,aber mit Begründung. zB, das dir die Frist zu kurzfristig ist usw. Rausschmeißen darf er dich deswegen nicht. Er kann schon wegen Eigenbedarf dir die Wohnung kündigen oder so. So einfach wird er auch keine Klage erheben, das kann nämlich ganz schön teuer für ihn werden, wenn er Pech hat. Allerdings gibt es Mietanpassungen, die gerechtfertigt sind.10% liegen noch im Rahmen, aber die Frist kommt mir komisch vor. Wende dich im Zweifel an Mieterschutzvereine, die gibt es in jeder Stadt.
Reden ist silber, Schweigen ist Gold.
Das Sprichwort kennst Du bestimmt.
Man muss den Vermieter nicht auf seine Fehler hinweisen.
Neee nur die Realität wird ihn einholen.
Warum denn kündigen wegen Eigenbedarf ? Der Vermieter braucht nur auf Anpassung der Mietzahlung klagen. Dauert halt nur einen Tick länger und wird etwas teurer weil der Mieter den Gerichts Streit zahlen und den Fehlbetrag der erhöhten Miete noch obendrein.
Meines Wissens ist das eine 3-Monatsfrist. Erhöhung frühestens nach 12 Monaten nach der letzten Erhöhung. Zustimmung kann der Vermieter nach 15 Monaten verlangen.
§ 558 BGB
In dem schreiben steht aber das wenn ich bis heute nicht unterschreibe
er das als Ablehnung werten muss und mich verklagen will.
Es scheint sich nicht um ein ordentliches Mieterhöhungsverlangen zu handeln. Du könntest es jetzt eigentlich komplett ignorieren. Falls er Dich deswegen verklagen will, braucht er einen Rechtsanwalt. Einen Termin dafür bekommt er doch frühestens Ende nächster Woche. Der Rechtsanwalt wird ein neues Mieterhöhungsverlangen auf Rechnung des Vermeiters schreiben und Dir zustellen.
Damit hast Du schon mal einen Monat gewonnen.
Angenommen, das Schreiben geht Dir bis zum 10. März zu, dann hast Du Zeit bis Ende Mai, um zu überlegen, ob Du die Mieterhöhung akzeptieren willst oder von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen willst. Somit hast Du auch bis Ende August Zeit, um eine neue Wohnung zu finden. Das sollte reichen, oder?
Ansonsten wäre ich noch zurück haltend in der Beurteilung, ob die Erhöhung um 10 % gerechtfertigt ist. Der Vermieter muss sich bei einem korrekten Mieterhöhungsverlangen entweder auf den bei Euch gültigen qualifizierten Mietspiegel beziehen (bekommst Du bei der Gemeinde, falls es einen gibt) oder aber passende Vergleichsmieten benennen.
Ergibt sich bei er Prüfung, dass die neue Miete viel zu hoch ist, könntest Du die Mieterhöhung auch ablehnen. Bei 10 % wird das aber wohl schon passen.
Fazit: Jetzt gar nicht reagieren. Erwarte ganz ruhig die Klage. Da wird keine kommen. Du erhältst höchstens ein neues Schreiben von ihm oder eines vom Rechtsanwalt, das dann möglicherweise korrekt ist.
Du musst also heute überhaupt nicht reagieren, könntest ihm aber auch mitteilen, dass Du ab März nicht die erhöhte Miete zahlen wirst. Nicht mehr sagen oder schreiben. Keinesfalls ihm erklären, was Du für Fristen hast. Da soll er ruhig selbst drauf kommen.
könntest ihm aber auch mitteilen, dass Du ab März nicht die erhöhte Miete zahlen wirst.
Völlig unnötig und taktisch falsch. Schweigen ist das Gebot der Stunde.
Ja, albatros, hast ja Recht, aber ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter nachfragen wird. Und um nicht ganz unhöflich zu sein, würde man dann eben sagen, was ich vorgeschlagen habe.
Hi,
wie du ja schon selber festgestellt hast, ist die Frist zur Mieterhöhung unzulässig, daher ist auch die gesamte Mieterhöhung unzulässig und du musst jetzt auch nichts tun.
Gehe in einem Mieterverein in deiner Wohngegend und lass dich beraten, auch bezüglich deiner Kündigungsfrist.
Das mit dem Mietverein hatte ich schon in Erwägung gezogen nur war da jetzt die zeit etwas kurz für und dann kommt noch dazu das die dort stehen haben das sie keine fälle übernehmen vor beitritt oder innerhalb der ersten 3 Monaten
Das stimmt. Der Mieterschutz wirkt erst danach..und kann nicht für vorangegangene oder laufende in Anspruch genommen werden. Langfristig als Mieter aber eine sinnvolle Entscheidung, dem beizutreten.
Hallo Jonnymcmuff, könntest du mir vielleicht auch eine Frage beantworten.......Im Mieterhöhungsschreiben verlangen Sie 18 % Mieterhöhung auf die Kaltmiete (405 Euro) 80 Euro mehr...........Laut meiner Berechnung sind es aber nur 72,90 Euro.............Wie soll ich mich verhalten........Vielen Dank schon im voraus............