Bei mir werden seit mehr als einem Jahr Zeitungen aus dem Briefkasten entwendet. Wer ist zuständig?
Bei mir werden seit mehr als einem Jahr Zeitungen aus dem Briefkasten entwendet. Wer ist zuständig? Der Zusteller, der Vermieter, die Polizei, der Absender? Auch anderen Mietern kommt hin und wieder Post abhanden. Der Vermieter hat Zettel aufgehängt, dass der Eingangsbereich mir den Briefkästen videoüberwacht wird. Trotzdem hört es nicht auf. Die Polizei möchte protokolliert haben, wann genau das passierte. Das habe ich nicht getan. Mir reicht es.
4 Antworten
Der Zusteller, der Vermieter, die Polizei, der Absender?
Keiner davon! Der Zusteller wirft die Sendung ein,damit ist die Sache für ihn erledigt! Der Absender schickt die Zeitung los, auch für ihn ist damit die Sache erledigt. Der Vermieter hat einen Briefkasten zur Verfügung gestellt und die Polizei wird nicht einen Mann dahin stellen um die Briefkästen zu bewachen.
Das ist eine äußerst ärgerliche Sache!
Könntest du dir nicht einen anderen abschließbaren Briefkasten besorgen mit so einer Klappe, so daß man zwar die Post einwerfen kann, aber nicht mehr herausholen?
Der Vermieter hat Zettel aufgehängt, dass der Eingangsbereich mir den Briefkästen videoüberwacht wird.
Wenn das so ist müssten die Videos Euch doch Aufschluss bieten.
Ändere das Abo halt in ein Internet-Abo. Dann klaut Dir keiner die Zeitung.
Zu jeder Wohnung gehört ein Briefkasten in ausreichender Größe. Will heißen, Zeitschriften müssen ohne geknickt werden zu müssen, voll reinpassen. Damit wäre evtl. dem Problem bereits abgeholfen. Wer klauen will, bekommt sie trotzdem raus. Das wäre dann ein Fall für die Polizei (Diebstahl).
Wenn dein BK zu klein ist, ist das ein erheblicher Mangel der eine angemessene Mietminderung rechtfertigt (0,5%). Das für die Zeit des Mangels ab Reklamation beim Vermieter. Teile ihm den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben mit und setze eine Frist von max. zwei Wochen zur Abstellung. Gerät er in Verzug, teile ihm mit, dass du bis zur Abstellung über einen weiteren Teil der Miete (2,5%) zusätzlich das Zurückbehaltungsrecht ausüben wirst bis dem Mangel abgeholfen wurde. Der Zurückbehalt wäre danach aber nach zu zahlen, die Minderung jedoch nicht.
Die Polizei, ja aber...
Der Zusteller: Nur dann, wenn die Zeitung nicht dort landet, wo Zeitungen hin gehören.
Der Vermieter: Wenn normale Briefkästen zur Verfügung gestellt wurden, ist es nicht Sache des Vermieters.
Der Absender: Nicht! Nämlich, weil Du zuständig dafür bist, dass die Zeitung auch zugestellt werden kann.
Eine wichtige Person hast Du vergessen: Dich selbst!
Du musst prüfen, ob der Briefkasten für die Zeitung, die Du bekommst, groß genug ist und ob es möglich ist, die Zeitung ganz hinein zu quetschen und zwar so, dass man sie durch den Schlitz nicht wieder raus bekommt. Ist das nicht der Fall, weil die Briefkästen zwar normale Normgröße haben, aber Deine Zeitung einfach zu dick oder unförmig dafür ist, ist es Deine Sache, mit dem Vermieter darüber zu reden, dass Du einen Briefkasten montieren darfst, der groß genug und sicher ist.
Natürlich ist es verdammt ärgerlich, wenn jemand die Zeitung klaut. Wenn Du das aber heraus finden willst, wer das war oder ist, müßtest Du Dich persönlich auf die Lauer legen oder aber es gibt eine echte Kamera, deren Bilder man auswerten kann. Das wird aber der Vermieter wohl nicht wirklich machen.