Mieter parkt ständig vor seiner Garage
Es handelt sich um ein 3-er-Reihenhaus, das vor dem Objekt einen Hof/Gemeinschaftsfläche hat. 2 Garagen und 1 Abstellplatz stehen insgesamt zur Verfügung. Der Mieter der linken Garage parkt ständig vor der Garage, weil er dort sämtlichen Müll lagert. Die Eigentümerin der rechten Garage kann somit nicht in die Garage ein- und ausfahren. Mündliche Bitten, den Wagen des Mieters in die Garage oder auf die Straße zu stellen, blieben erfolglos.
7 Antworten
Ja dann hast du es doch in der Hand deinen ärgerlichen Mieter zu disziplinieren.
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Aufforderung mit Fristsetzung die Garage zu beräumen. Der Mieter reagiert nicht - Abmahnung zustellen.
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Aufforderung an den Mieter unverzüglich die Zufahrt zu seiner Garage nur als Zufahrt zu nutzen und nicht als Parkplatz. Steht der PKW kurzzeitig zum Be- oder Entladen auf dem Platz, so könnte das unbeachtlich bleiben. Dauerparken wird fortgesetzt - Abmahnung zustellen.
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Bliebe noch die Unterlassungsklage, wenn du dem Mieter nicht kündigen willst. Teile ihm diese Möglichkeit mit.
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Die Nachbarin könnte dem Mieter eine Strafanzeige wegen Nötigung anhängen und eine Zivilklage wegen Besitzstörung.
wo steht denn dass es SEIN mieter ist?
Zitat:
"Der Mieter ist mittleren Hauses blockiert die Zufahrt zur Garage der Eigentümerin des 1. Reihenhauses. [...] Das mittlere Haus gehört mir"
ok ... sorry - das steht in einem kommentar zu einem anderen kommentar - hab ich nicht gesehen!
manchmal wird es etwas unuebersichtlich ... :-(((
zu 4.
Wenn es sich um einen zeitlich einmaligen Vorgang handeln würde, sind Ausreden möglich. Hier wurde der Täter aber mehrfach auf seine Disziplinlosigkeit des unberechtigten täglichen Parkens mit Behinderung Dritter hingewiesen und es gibt glaubwürdige Zeugen. Der Täter handelt somit vorsätzlich.
Sobald er mit seinem Verhalten anderen die Zufahrt verbaut, kann man ihn abschleppen lassen. Eine Zweckentfremdung der Garage zur Mülllagerungerung kann der Vermieter auch untersagen und die Garage kündigen.
"ständig vor der Garage, weil er dort sämtlichen Müll lagert"
schonmal kurz dazu - das ist seine Sache. Er muss seine Garage nicht nutzen
" Die Eigentümerin der rechten Garage kann somit nicht in die Garage ein- und ausfahren"
dazu bräuchte man mal eher ein Foto der Ansicht. Wenn das wo er steht ein Parkplatz ist dann darf er da stehen. Ist es ne reguläre Einfahrt dann nicht Was ist es denn nun? Dürfen sich Fahrzeuge an der Stelle befinden?
schonmal kurz dazu - das ist seine Sache. Er muss seine Garage nicht nutzen
Er darf aber die Garage nicht zweckentfremden. Eine Mietsache darf immer nur zu dem Zweck genutzt werden, zu dem sie vermietet wurde...
in welchem mietvertrag steht denn dass in einer garage ein auto stehen muss? es werden jede menge 'garagen' fuer andere zwecke verwendet!
Es ist tatsächlich so, dass in einer Garage nur motorisierte Farhzeuge geparkt werden dürfen, zusätzlich ist Autozubehör erlaubt. Das geht aus verschiedenen Stadtverordnungen etc vor.
In einigen Verordnungen ist sogar das abstellen des Fahrrads in der Garage verboten, da es nicht motorisiert ist!
http://www.bild.de/auto/auto-news/auto-news/unter-deutschen-garagendaechern-33393728.bild.html
Genau, dafür gibt e nämlich Vorschriften in der Bauordnung.
Schau in die Bauordnungen der Länder, dort wird genau definiert, was in Garagen stehen darf. 500 € Strafgeld können dafür verlangt werden.
... wenn denn explizit 'garage' im mietvertrag steht und nicht andere formulierungen verwendet wurden wie etwa 'stellplatz' etc.
wie ist denn die deklaration im bauplan???
Das Wort "Garage" beinhaltet das bereits, denn der Zweck einer Garage ist es, Fahrzeuge darin abzustellen. Genau wie eine Wohnung nicht als Gewerbetrieb oder ein Mietwagen nicht als Blumenkübel zweckentfremdet werden darf, ergibt sich das aus der Bezeichnung bereits selbst...
bei 'gesetzen' und 'vorschriften' sind stets nur die ausnahmen interessant respektive die tatsache dass es in aller regel immer ein weiteres gesetz gibt das zu dem genannten im widerspruch steht ...
Von wessen PKW redest du hier?
wovon redest denn DU hier? wo liest du denn PKW? traeumst du irgendwie?
Nein, so weit bin ich schon. Es ist baurechtlich nicht erlaubt, brennbare GEgenstände, Müll, Möbel, Kartons, selbst Fahrräder nur, wenn sie an der Wand aufgehängt sind, zu lagern. Dazu gibt es im Internet u. a. von AutoBild einen Artikel vom 29. 06. 2014. Sein Auto parkt so vor seiner Garage, dass der Abstand zwischen seinem Heck und der Grundstücksgrenze so gering ist, dass die Inhaberin der rechten Garage nicht an seinem Auto vorbei fahren kann, um in ihre Garage zu fahren. Es kann kein Fahrzeug durch diesen Zwischenraum fahren. Die rechte Garage grenzt dann an die Häuser, zu deren Haustüren nur ein Fußweg führt.
es haengt davon ab was im BAUPLAN steht -zum ersten- respektive was im mietvertrag steht ... und da steht haeufig NICHT 'garage' sondern zb. 'stellplatz' und dann trifft die 'garagenordnung' NICHT zu!
Das ist mietrechtlich völlig egal, sowohl Garage als auch Stellplatz sind zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht und dürfen mietrechtlich nicht zweckentfremdet werden...
auf einem 'stellplatz' kannst du auch moebel 'abstellen' ...
Ein Stellplatz - insbesondere auf einem Parkplatz - ist im üblichen Sprachgebrauch zum Abstellen von Fahrzeugen, egal wieviel man daran rumdiskutiert, da diskutiert man sich im Zweifel um Kopf und Kragen...
es ist deshalb auch voellig ueberfluessig darueber zu labern - klar? es geht einzig und alleine darum was expressis verbis da geschrieben steht denn genau deshalb gibt es unterschiedlich formulierungen und nur die zaehlen aber keine 'meinungen' oder was 'ueblich ist' etc. - klar?
Warum laberst Du dann die ganze Zeit rum?
Selbstverständlich ist es vor einem Gericht wichtig, was mit einem Begriff üblicherweise gemeint ist. Du kannst dort gerne mal versuchen, mit dem Begriff "Stellplatz" das Abstellen von Möbeln zu rechtfertigen, viel Spaß...
Bei mir hat ein Mieter mal versucht, aus dem Begriff "Bad" in der Aufzählung der Wohnräume im Mietvertrag das Recht auf eine Badewanne einzuklagen. Ich hatte jedenfalls meinen Spaß dabei...
Nun rudere mal vorsichtig rückwärts. Die Diskussion läuft hier in eine falsche Richtung. @Bastine will einen Rat hören, wie der störrische Mieter von der Einfahrt zu seiner Garage zu vertreiben ist, die er so als Parkplatz nutzt, dass die Eigentümerin der Nachbargarage nicht in ihre Garage fahren kann.
ich rudere nirgendwo hin ausser nach vorwaerts da ich bloss auf eine aussage replizierte - klar? deine replik hingegen ist sinnleer da auf sie auf NICHTS antwortet ... daher nonsens
Dann kündigt ihm...
da steht nix davon dass sie Garageneigentümerin ist.
Der Hauskomplex besteht aus 3 Reihenhäusern. Der Mieter ist mittleren Hauses blockiert die Zufahrt zur Garage der Eigentümerin des 1. Reihenhauses. Es sollte aber egal sein, ob es Eigentümer oder Mieter sind. Blockieren ist blockieren. Das mittlere Haus gehört mir und somit ist es dieser unhöfliche Mieter, der die Eigentümerin des ersten Hauses ärgert.
wo steht denn dass es SEIN mieter ist? abgesehen davon ist es voellig egal WESSEN auto es ist! weiters ist die ordnungsgemaesse nutzung eines mietgegenstandes zu veranlassen sache des VERMIETERS und nicht dritter soferne fuer diese keine gefahr etc. besteht (die nachzuweisen ist).
bleibt einzig punkt 4 ... und der ist nicht so ohne weiteres durchzusetzen ... auto war defekt ... ich wollte laden aber mir ist schlecht geworden ... und ... und ... und ...