Mieter parkt ständig vor seiner Garage

7 Antworten

Ja dann hast du es doch in der Hand deinen ärgerlichen Mieter zu disziplinieren.

  1. Aufforderung mit Fristsetzung die Garage zu beräumen. Der Mieter reagiert nicht - Abmahnung zustellen.

  2. Aufforderung an den Mieter unverzüglich die Zufahrt zu seiner Garage nur als Zufahrt zu nutzen und nicht als Parkplatz. Steht der PKW kurzzeitig zum Be- oder Entladen auf dem Platz, so könnte das unbeachtlich bleiben. Dauerparken wird fortgesetzt - Abmahnung zustellen.

  3. Bliebe noch die Unterlassungsklage, wenn du dem Mieter nicht kündigen willst. Teile ihm diese Möglichkeit mit.

  4. Die Nachbarin könnte dem Mieter eine Strafanzeige wegen Nötigung anhängen und eine Zivilklage wegen Besitzstörung.

roland1957  29.06.2014, 17:47

wo steht denn dass es SEIN mieter ist? abgesehen davon ist es voellig egal WESSEN auto es ist! weiters ist die ordnungsgemaesse nutzung eines mietgegenstandes zu veranlassen sache des VERMIETERS und nicht dritter soferne fuer diese keine gefahr etc. besteht (die nachzuweisen ist).

bleibt einzig punkt 4 ... und der ist nicht so ohne weiteres durchzusetzen ... auto war defekt ... ich wollte laden aber mir ist schlecht geworden ... und ... und ... und ...

Mephisto2343  29.06.2014, 18:48
@roland1957
wo steht denn dass es SEIN mieter ist?

Zitat:

"Der Mieter ist mittleren Hauses blockiert die Zufahrt zur Garage der Eigentümerin des 1. Reihenhauses. [...] Das mittlere Haus gehört mir"

roland1957  29.06.2014, 22:29
@Mephisto2343

ok ... sorry - das steht in einem kommentar zu einem anderen kommentar - hab ich nicht gesehen!

manchmal wird es etwas unuebersichtlich ... :-(((

Gerhart  29.06.2014, 22:52
@roland1957

zu 4.

Wenn es sich um einen zeitlich einmaligen Vorgang handeln würde, sind Ausreden möglich. Hier wurde der Täter aber mehrfach auf seine Disziplinlosigkeit des unberechtigten täglichen Parkens mit Behinderung Dritter hingewiesen und es gibt glaubwürdige Zeugen. Der Täter handelt somit vorsätzlich.

Sobald er mit seinem Verhalten anderen die Zufahrt verbaut, kann man ihn abschleppen lassen. Eine Zweckentfremdung der Garage zur Mülllagerungerung kann der Vermieter auch untersagen und die Garage kündigen.

"ständig vor der Garage, weil er dort sämtlichen Müll lagert"

schonmal kurz dazu - das ist seine Sache. Er muss seine Garage nicht nutzen

" Die Eigentümerin der rechten Garage kann somit nicht in die Garage ein- und ausfahren"

dazu bräuchte man mal eher ein Foto der Ansicht. Wenn das wo er steht ein Parkplatz ist dann darf er da stehen. Ist es ne reguläre Einfahrt dann nicht Was ist es denn nun? Dürfen sich Fahrzeuge an der Stelle befinden?

Mephisto2343  29.06.2014, 15:41
schonmal kurz dazu - das ist seine Sache. Er muss seine Garage nicht nutzen

Er darf aber die Garage nicht zweckentfremden. Eine Mietsache darf immer nur zu dem Zweck genutzt werden, zu dem sie vermietet wurde...

roland1957  29.06.2014, 15:46
@Mephisto2343

in welchem mietvertrag steht denn dass in einer garage ein auto stehen muss? es werden jede menge 'garagen' fuer andere zwecke verwendet!

Bastine 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 15:56
@Mephisto2343

Genau, dafür gibt e nämlich Vorschriften in der Bauordnung.

Bastine 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 15:59
@roland1957

Schau in die Bauordnungen der Länder, dort wird genau definiert, was in Garagen stehen darf. 500 € Strafgeld können dafür verlangt werden.

roland1957  29.06.2014, 16:01
@Messkreisfehler

... wenn denn explizit 'garage' im mietvertrag steht und nicht andere formulierungen verwendet wurden wie etwa 'stellplatz' etc.

wie ist denn die deklaration im bauplan???

Mephisto2343  29.06.2014, 16:04
@roland1957

Das Wort "Garage" beinhaltet das bereits, denn der Zweck einer Garage ist es, Fahrzeuge darin abzustellen. Genau wie eine Wohnung nicht als Gewerbetrieb oder ein Mietwagen nicht als Blumenkübel zweckentfremdet werden darf, ergibt sich das aus der Bezeichnung bereits selbst...

roland1957  29.06.2014, 17:23
@Bastine

bei 'gesetzen' und 'vorschriften' sind stets nur die ausnahmen interessant respektive die tatsache dass es in aller regel immer ein weiteres gesetz gibt das zu dem genannten im widerspruch steht ...

Gerhart  29.06.2014, 17:30
@roland1957

Von wessen PKW redest du hier?

roland1957  29.06.2014, 18:21
@Gerhart

wovon redest denn DU hier? wo liest du denn PKW? traeumst du irgendwie?

Bastine 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 15:55

Nein, so weit bin ich schon. Es ist baurechtlich nicht erlaubt, brennbare GEgenstände, Müll, Möbel, Kartons, selbst Fahrräder nur, wenn sie an der Wand aufgehängt sind, zu lagern. Dazu gibt es im Internet u. a. von AutoBild einen Artikel vom 29. 06. 2014. Sein Auto parkt so vor seiner Garage, dass der Abstand zwischen seinem Heck und der Grundstücksgrenze so gering ist, dass die Inhaberin der rechten Garage nicht an seinem Auto vorbei fahren kann, um in ihre Garage zu fahren. Es kann kein Fahrzeug durch diesen Zwischenraum fahren. Die rechte Garage grenzt dann an die Häuser, zu deren Haustüren nur ein Fußweg führt.

roland1957  29.06.2014, 16:41
@Bastine

es haengt davon ab was im BAUPLAN steht -zum ersten- respektive was im mietvertrag steht ... und da steht haeufig NICHT 'garage' sondern zb. 'stellplatz' und dann trifft die 'garagenordnung' NICHT zu!

Mephisto2343  29.06.2014, 16:46
@roland1957

Das ist mietrechtlich völlig egal, sowohl Garage als auch Stellplatz sind zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht und dürfen mietrechtlich nicht zweckentfremdet werden...

roland1957  29.06.2014, 16:52
@Mephisto2343

auf einem 'stellplatz' kannst du auch moebel 'abstellen' ...

Mephisto2343  29.06.2014, 16:58
@roland1957

Ein Stellplatz - insbesondere auf einem Parkplatz - ist im üblichen Sprachgebrauch zum Abstellen von Fahrzeugen, egal wieviel man daran rumdiskutiert, da diskutiert man sich im Zweifel um Kopf und Kragen...

roland1957  29.06.2014, 17:01
@Mephisto2343

es ist deshalb auch voellig ueberfluessig darueber zu labern - klar? es geht einzig und alleine darum was expressis verbis da geschrieben steht denn genau deshalb gibt es unterschiedlich formulierungen und nur die zaehlen aber keine 'meinungen' oder was 'ueblich ist' etc. - klar?

Mephisto2343  29.06.2014, 17:09
@roland1957

Warum laberst Du dann die ganze Zeit rum?

Selbstverständlich ist es vor einem Gericht wichtig, was mit einem Begriff üblicherweise gemeint ist. Du kannst dort gerne mal versuchen, mit dem Begriff "Stellplatz" das Abstellen von Möbeln zu rechtfertigen, viel Spaß...

Bei mir hat ein Mieter mal versucht, aus dem Begriff "Bad" in der Aufzählung der Wohnräume im Mietvertrag das Recht auf eine Badewanne einzuklagen. Ich hatte jedenfalls meinen Spaß dabei...

Gerhart  29.06.2014, 17:16
@roland1957

Nun rudere mal vorsichtig rückwärts. Die Diskussion läuft hier in eine falsche Richtung. @Bastine will einen Rat hören, wie der störrische Mieter von der Einfahrt zu seiner Garage zu vertreiben ist, die er so als Parkplatz nutzt, dass die Eigentümerin der Nachbargarage nicht in ihre Garage fahren kann.

roland1957  29.06.2014, 17:20
@Gerhart

ich rudere nirgendwo hin ausser nach vorwaerts da ich bloss auf eine aussage replizierte - klar? deine replik hingegen ist sinnleer da auf sie auf NICHTS antwortet ... daher nonsens

Dann kündigt ihm...

Kirschkerze  29.06.2014, 15:41

da steht nix davon dass sie Garageneigentümerin ist.

Bastine 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 16:00
@Kirschkerze

Der Hauskomplex besteht aus 3 Reihenhäusern. Der Mieter ist mittleren Hauses blockiert die Zufahrt zur Garage der Eigentümerin des 1. Reihenhauses. Es sollte aber egal sein, ob es Eigentümer oder Mieter sind. Blockieren ist blockieren. Das mittlere Haus gehört mir und somit ist es dieser unhöfliche Mieter, der die Eigentümerin des ersten Hauses ärgert.