Darf Mieter Stellplatz vor Garage zum Parken nutzen?
Wir haben ein 2Fam.Haus mit einem Mieter gekauft. Da dem Mieter die Garage mitvermietet wurde, haben wir jetzt die Frage ob er den Stellplatz davor mitnutzen darf? Die Garage steht auf dem mit Tor zu schließendem Grundstück und wir dieses aufgrund unserer 3 Kinder auch schließen möchten. Wenn jetzt aber Besuch von unserem Mieter auf dem Platz vor der Garage parkt, dadurch das Tor nicht zu schließen ist und unsere Kids auf die Strasse bzw. auch an das Besucherfahrzeug können. Wie verhalten wir uns da? Können wir das Parken vor der Garage verbieten??
2 Antworten
Ihr könnt verlangen, dass das Tor immer geschlossen wird, was natürlich sehr umständlich ist, wenn der Mieter noch mal wegfahren will...
Der Stellplatz vor der Garage ist kein Parkplatz für Besucher, es sei denn, der Mieter hat diesen Platz mit gemietet.
Die Zufahrt gehört mit dazu und ist keine Spielfläche.
Also, verstehe ich das richtig? Wenn Euer Mieter vor der Garage parkt geht das Tor noch zu, aber manchmal parkt zusätzlich auch sein Besuch davor?
Nein, Grundstückstor kann man nur schließen, wenn kein Auto vor der Garage steht.