Schneeräumung zum Abstellplatz und Garage
Wir hatten im letzten Winter das Problem, dass wir nicht zu unserem Fahrzeugabstellplatz und zu unserer Garage fahren konnten. Beides liegt auf dem Grundstück, auf dem auch unsere Wohnung liegt. Man muss durch eine Hofeinfahrt. Unser Vermieter erklärte uns, er sei nur verpflichtet den Fußweg zu räumen, wie wir zu dem Abstellplatz und zu der Garage kommen, ist unser Problem. Der Abstellplatz ist Bestandteil unseres Mietvertrages. Für die Garage besteht ein gesonderter Mietvertrag. Kann jemand eine definitive Aussage machen, ob die Zufahrt vom Vermieter oder von uns (es gibt noch andere Mieter) geräumt werden muss. Im Mietvertrag steht über Schneeräumen nichts. Vielen Dank für jede konstruktive Antwort!
2 Antworten
Ihr dürft die Wege selbst räumen oder einen Winterdienst dafür beauftragen und zahlen. Ihr könnt alternativ den Vermieter bitten, das zu organisieren, er kann euch dann mit den Kosten belasten. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, den Gehweg, die Zuwegung zum Hauseingang und zu den Mülltonnen zu räumen bzw. räumen zu lassen.
Der Vermieter ist nicht für die Zufahrt zur Garage zuständig. Nur für öffentlichen Gehweg und Weg zur Haustür ist er zuständig. Auch Kelleraußentüren muss er nicht frei machen.