Muss der verstorbene Ehegatte aus dem Grundbuch gelöscht werden?
Meine Oma ist letztes Jahr verstorben und mein Opa ist Alleinerbe (Berliner Testament). Beide haben das Reihenhaus, in dem mein Opa nun nur noch wohnt, mal zusammen zu je 1/2 erworben. Zu jedem Reihenhaus gehört eine Garage. Wenn jemand Neues in ein Reihenhaus dort zieht, müssen alle Anwohner zustimmen, dass der neue Besitzer auch eine Garage kaufen darf. Nun meint der Notar und Rechtsanwalt der neuen Besitzer eines Reihenhauses, dass mein Opa meine Oma aus dem Grundbuch löschen muss, weil sie nicht mehr Eigentümerin ist und somit keine Zustimmung mehr geben kann. Ist das richtig? Ich meine, mein Opa tritt ja nun in ihre Fußstapfen und kann doch nicht durch den Tod meiner Oma mit Kosten für das Grundbuchamt und einen Notar bestraft werden?! Ich benötige Hilfe :( Danke schon mal im Voraus!
5 Antworten
Nr. 14110 KV GNotKG (Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz) sieht vor, dass die Umschreibung des Eigentums auf den Erben dann kostenfrei ist, wenn der Eintragungsantrag von dem Erben binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird. - See more at:http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/berichtigung_grundbuch.html#.dpuff
Nach Anm. I zu Nr. 14110 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird für die Eintragung von Erben eines eingetragenen, verstorbenen Eigentümers vom Grundbuchamt keine Gebühr erhoben, wenn der Eintragungsantrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird.
Hallo,
es muss beim Amtsgericht ein Erbschein beantragt werden und dieser dann beim Grundbuchamt eingereicht werden. Dann erfolgt die Berichtigung von amtswegen kostenfrei (innerhalb von 2 Jahren).
Auch wenn der Opa den Anteil seiner verstorbenen Ehefrau zu 100 % geerbt hat, ist die Veränderung des Grundbuchs erforderlich. Automatisch geht da gar nichts.
Da fallen dann auch Gebühren an. Mit "Bestrafung" hat das nichts zu tun.
Wenn die Kinder den Vater beerben ,und die das Gebäude behalten - wird umgeschrieben . Oder wenn Opa verkauft , erfolgt eine Umschreibung . Vorher nicht nötig .