Auto im Hof parken!?
Hallo,
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt mit einem kleinen Hinterhof wo sich auch 5 Garagen für die Anwohner befinden, die leider alle vermietet sind. Meine Frage ist nun ob ich in diesem besagten Hof parken darf?
Ich habe seit mehreren Tagen dort mein Auto stehen. Es passt genau vom Platz her, das dort ein Auto steht ohne das die Mieter von den Garagen behindert werden.
Heute hat sich jedoch ein Garagenmieter beschwert und mir gedroht mich abschleppen zu lassen, da er in seiner Garage mehrere Motorräder lagert und immer selber mit seinem Auto auf diesem Platz parkt der eigentlich nicht mehr zu seiner Garage gehört.
Meine frage ist nun darf ich da parken und hat dieser Garagenmieter ein Anrecht darauf mich des Platzes zu verweisen oder mich abschleppen zu lassen ?
Danke schonmal
Gruß Jannik
5 Antworten
der Mieter hat gar nix zu melden; er zahlt für den Garagenplatz; mehr nicht.
Einzig der Vermieter könnte dich von der Fläche vertreiben.
Dieser Mieter wird für den "Stellplatz" soviel wie du zahlen
Danke,
Das habe ich mir bereits gedacht!
Das solltest du deinen Vermieter fragen. Woher weisst du das der Typ den Platz nicht auch noch gemietet hat?
Nicht jeder Platz im Hof ist auch gleichzeitig ein Parkplatz!
Hallo Jannik,
wo parken denn andere Mieter, die keine Garage gemietet haben?
Die wären sicher auch schon auf die Idee gekommen dort zu parken, wenn es ihnen gestattet wäre.
Genau kann dir das aber wirklich nur der Vermieter sagen.
Vielleicht steht dazu auch etwas in eurem Mietvertrag.
Viele Grüße
Michael
Ich wohne in der Innenstadt von Münster die Parkplatzsuche wenn man nicht gefühlt 3km entfernt parken will ist hier ziemlich schwierig. Ich wohne in einem Haus mit um die 15 Apartments fast nur Studenten wohnen hier dementsprechend haben vielleicht 2 Leute von den ein Auto. Gelegentlich sieht man die auch im Hof parken.
Bewohnerparkausweis ist auch schon beantragt, trotzdem kann man vielleicht verstehen das ich das Auto trotzdem am liebsten im Hof parken würde wenn der Platz frei ist.
Verstehen kann ich das durchaus, was aber nicht heißt, dass es dir wirklich erlaubt ist, dort zu parken.
Dass du den Hof nutzen darfst, zeigt zwar in die "richtige Richtung", ist aber auch nicht hieb- und stichfest.
Frage den Vermieter und wenn du es darfst, teile dies auch dem Nachbarn mit. Dann kann er nichts dagegen machen.
Gruß Michael
Entweder ist das Parken im Hof gestattet. Dann darfst du dein Auto dahinstellen. Oder ein anderer Mieter. Wer zuerst kommt, parkt da.
Oder das Parken ist dort nicht gestattet. Dann darf das auch nicht der besagte Mieter. Wenn der seine Garage mit Motorrädern oder was auch immer vollgestellt hat, so daß sein Auto nicht mehr reinpasst, ist es sein Problem, einen Parkplatz zu finden.
Er kann dich abschleppen lassen. Dann zahlt er aber auch die Kosten dafür, die er wohl nicht erfolgreich von dir einklagen können wird.
Was steht denn in deinem Mietvertrag? Wenn da eine Mitbenutzung der Fläche eingeschlossen ist bist du schon mal auf der ganz sicheren Seite.
Was es den Motorradsammler betrifft: Wenn er nur für die Garage zahlt darf er auch nur in der Garage parken. Dann wäre der Platz den du jetzt belegst entweder für alle nicht zu benutzen oder es gilt "wer zuerst kommt...".
Mach auf jeden Fall jetzt schon mal Fotos mit Datum und ggf. Zeugen (niemand aus der Familie sondern Freunde) -> falls du es mal brauchen solltest.
Im Mietvertrag steht bezüglich des Parkens auf dem Hof nichts, dafür ist die Fläche auch zu klein. Wie gesagt es passt genau ein Auto dahin sodass alle noch ungehindert ihre Garagen benutzen können. Allerdings gibt es eine Stelle im Mietvertrag die mir als Anwohner erlaubt den Hof zu nutzen (wofür genau ist nicht näher definiert ) nur das ich dort auch grillen darf solange sich niemand gestört fühlt
Dann wäre es nicht dein Stellplatz - aber auch nicht der vom Garagenmieter, denn der hat genausowenig Anspruch darauf.
Wäre also mit dem Vermieter abzuklären ob du z.B. für 50 Euro pro Monat den Stellplatz mieten kannst - und dann einen Zettel dafür hinter die Scheibe legen darfst.
Nein, er hat mir heute im Gespräch mitgeteilt das er lediglich Mieter dieser einen Garage ist. Der Hof gehört zu dem Mehrfamilienhaus