Mieter hat Haus Zerstört
Erstmal Hallo Community, Folgendes Problem: Meine Mutter hatte in einem Ihrer Immobilien einen Mieter, welcher das Haus Zerstört hat. Er hat so gut wie alle Fenster zerbrochen, Heizkörper von den wänden Gerissen, Türen aus den Rähmen Gerissen, mit einem Vorschlaghammer(Vermutlich) Löcher in Wände Geschlagen und Fliesen Zertrümmert, alles Vollgesprayt, und und und... Wir wissen jetzt nicht weiter, da das unser erster Solcher fall ist. Was können wir jetzt machen? Der Schaden bezieht sich auf fast 70'000 Chf. (Wir leben in der Schweiz). Soweit ich verstanden habe Sitzt der Mieter jetzt in der Klapse. Lässt das die Kosten auf uns fallen? Polizei war Schon vor Uns im Haus und hat sich alles angeschaut, die sagten nur wir Sollen alle Schäden aufschreiben. Wäre froh über alle Antworten und Tipps. Danke im voraus...
7 Antworten
Was können wir jetzt machen?
Das kann wohl nur ein Anwalt beurteilen.
Die Frage ist, ob von dem Mieter etwas zu holen ist.
Wenn er z.B. schon Rentner ist, wird da wohl nicht viel zu holen sein, bzw. auch in den nächsten Jahren keine finanzielle Veränderung des Mieter zu erwarten sein.
Bei einem jungen Mieter sieht die Sache schon anders aus.
Man muss halt abwägen, wie hoch ist der Schaden, was muss ich noch investieren um mein Geld zu bekommen, bzw. wie stehen die Chancen dafür.
MfG
Johnny
Wichtig ist die Feststellung, ob der Mann vielleicht in Zukunft zu Vermögen kommen kann. Z. B. durch eine Erbschaft. Dann lohnt es sich, einen Titel zu erwirken. In Deutschland wäre der 30 Jahre vollstreckbar. Wie es in der Schweiz ist, weiß vielleicht jemand anders.
weis nicht wie es in der ch ist aber ich würde (dtl) auf jedenfall einen anwalt einschalten und bei der polizei eine anzeige schalten wg sachbeschädigung ,mutwilliger zerstörung oder so ähnlich heist es glaub ich auf jedenfall zum so schnell wie möglich zum anwalt der kann euch bei sowas helfen und alles aufnehmen /bilder machen wichtig zur beweisführung
Wenn bei diesem "Mieter" nichts zu holen ist, nützt euch auch ein Schadensersatzanspruch nichts. Bei dieser Forderung kämen dann sicher noch mal 20.000 CHF RA-Gebühren dazu.
Ihr könnt den Mieter aber wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung bei der Polizei anzeigen. Davon bekommt ihr zwar nichts, aber er wird VIELLEICHT bestraft, wenn er aus der Psychiatrie entlassen wird.
Wenn er kein Versicherung hat, die das bezahlt oder er selbst Geld (Besitz) hat, dann wird es schwierig werden. Er muss zwar für den Schaden aufkommen, aber......