Wohnungstüre (Holz! Kein Glas!)kaputt durch zuknallen (Wind). Zahlt das eine Versicherung.Welche?

6 Antworten

 Ich wohne in einer Wohnung in der die Wohnungstüre einer Zimmertüre gleicht und wahrscheinlich für jeden Einbrecher mit einem kleinen Tritt zu öffnen wäre, weil sie wirklich auch schon ziemlich marode ist.

Kann man daraus entnehmen, dass die Holztür schon sehr zerbrechlich war, bzw. schon Schäden aufwies ?

Wenn ja, sollte man mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und ihn bitten die Wohnungstür zu ersetzen.

Lediglich durch einen Windstoß, bricht bei einer Wohnungstür keine Scharnieren aus dem Tür-Futter bzw. aus dem Tür-Blatt.

Selbst wenn es ein Sturm (ab Windstärke 8) gewesen wäre, würde sich die Frage stellen, weshalb war die Wohnungstür überhaupt offen ?

Selbst die Privathaftpflichtversicherung würde auf Grund solch einer Schadensschilderung nicht leisten, sie würde aber die Schadenserstattung  abwehren.

Bedeutet, der Hauseigentümer müsste die Wohnungstür reparieren lassen, bzw. erneuern lassen.

KaeteK  29.03.2016, 17:14

Lediglich durch einen Windstoß, bricht bei einer Wohnungstür keine Scharnieren aus dem Tür-Futter bzw. aus dem Tür-Blatt.

Kann ich mir auch nicht vorstellen.

Hallo,

die "normalen" Sachversicherungen wie Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung scheiden hier aus, sofern es sich bei dem Durchzug nicht um einen Sturm (ab Windstärke 8) gehandelt hat.

(Sollte tatsächlich ein Sturm geherrscht haben, wird man sich als Versicherungsnehmer jedoch ggf. einen Abzug gem. des Fahrlässigkeitsgrades gefallen lassen müssen.)

Bleibt noch die Privathaftpflicht. Diese leistet aber nur, wenn es sich bei der Tür um fremdes Eigentum handelt UND das Durchzug-Zuschlagen auf ein fahrlässiges Handeln (bzw. Unterlassen) zurückzuführen ist.

Viele Grüße

Loroth

Wenn du für den Durchzug verantwortlich bist, ist das ein Mietsachschaden. Deine Private Haftpflichtversicherung tritt für den Zeitwert dieser Tür ein.

Diese sollte auf keinen Fall entsorgt werden, bevor der Versicherer sie in Augenschein nehmen konnte.

Wo siehst du denn dein schuldhaftes Handeln, welches Voraussetzung für die Leistungspflicht deines Privathaftpflichtversicherers wäre?

Zahlt das irgendeine meiner vielen Versicherungen die ich abgeschlossen habe?

Wenn darunter eine Privathaftpflichtverzierung ist, die auch Schäden an Mietsachen übernimmt, vielleicht.