Haus gekauft und jetzt ziehen die Mieter nicht aus.
Wir haben ein Haus gekauft. Früher war es ein 1. Familienhaus, Soll jetzt auch nur noch von uns bewohnt werden. Leider ist die obere Wohnung noch vermietet. Die Mieter wohnen seit 14 Jahren dort. Laut ihren Aussagen wollen sie unbedingt ausziehen finden aber nichts in der gleichen Lage. Da wir in die obere Wohnung die Kinderzimmer und das Wohnzimmer machen wollen läuft und bis ( Mitte August ) die Zeit weg. Renovierungen und Wände versetzten können ja wegen den Mietern nicht vorgenommen werden. Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nach Hauskauf. ????? Ich sehe uns noch irgendwo zur Miete wohnen weil die Mieter in unserem Haus nicht ausziehen :-(
Vielen Dank für die Hilfe
11 Antworten
sieh mal bei 123recht.net vorbei. Aber ich glaube das mit der Kündigung ist nicht ganz so einfach, da gibt es irgendsowas wie Kündigungssperrfrist §577a BGB - stand was in unserem damaligen Mietvertrag drin. Aber am Besten einen Anwalt fragen und auch die notwendigen Schreiben von diesem aufsetzten lassen, dann ist es rechtlich auf sicheren Füssen.
Die Kuendigungsfrist betraegt hier aufgrund der langen Mietdauer bei berechtigtem Eigenbedarf (danach sieht es ja auch aus) 9 Monate.
Wenn du aber Streitereien darueber vermeiden willst, ob die Eigenbedarfskuendigung nun berechtigt ist oder nicht (da machen laien auch gern mal nen Formfehler), kannst du bei einem von dir selbst bewohnten Zweifamilienhaus auch nach BGB 573a kuendigen und brauchst dafuer ueberhaupt keinen Kuendigungsggrund anzugeben. Die Kuendigungsfrist wuerde sich hierbei um 3 Monate verlaengern (also auf insgesamt 12 Monate). Dafuer kann der Mieter die Kuendigung in diesem Sonderfall aber so gut wie nicht angreifen.
Als neuer Eigentuemer kannst du die Kuendigung aber erst nach der Grundbucheintragung wirksam aussprechen, Bis August 2011 wird das also auf gar keinen Fall mehr was, moeglicherweise schaffst du es aber aber bis August 2012.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf ...
Die richtet sich nach BGB § 573c Abs. 1 und beträgt für den Vermieter ab Wohndauer 8 Jahre 9 Monate.
Ob Eigenbedarf oder Hauskauf spielt keine Rolle.
Ich sehe uns noch irgendwo zur Miete wohnen weil die Mieter in unserem Haus nicht ausziehen :-(
Kann passieren. Darum solltet Ihr, auch wenns eng und unbequem wird, schnelltens selbst selbst einziehen.
Dann könnt Ihr das erleichterte Kündigungsrecht (BGB § 573a) zu Euren Gunsten nutzen.
Das ist dumm und das große Risiko, wenn man eine vermietete Immobilie kauft. Wenn die sich sperren (und Ihr müsst Räumungsklage einreichen) habt Ihr die in 2 Jahren noch drin wohnen.
Kauf bricht Miete nicht, Ihr müsst die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten (habt Ihr etwa noch nicht gekündigt????). Mindestens 3 Monate, je nachdem, wie lange die Mieter schon drin wohnen auch noch wesentlich länger. August könnte Ihr dann knicken.
Ich würde versuche, die Mieter mit einer finanziellen Entschädigung zu einem schnellen Auszug zu bringen. Sowas wie: 2000,- Euro wenn Ihr bis Ende Juni raus seid...
Ich sehe uns noch irgendwo zur Miete wohnen weil die Mieter in unserem Haus nicht ausziehen :-(
Ich auch. Zunächst 9 Monate während der gesetzl. Kündigungsfrist. Oder 2 Jahre bis zur erwartbaren Rechtskraft eines Urteils eurer Räumungsklage. Oder solange, wie ihr das Kinderzimmer dann nicht mehr braucht: Härtefallregelung, https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung-haertefall/
Viel Glück :-)
G imager761
da wir hier von einem Zeitraum von mindestens 9 Monaten sprechen, wuerde ich als Mieter ueber ein Angebot von laecherlichen 2.000 Euro laut lachen!