Äußeres Glas in der Mietwohnung zerbrochen - wer zahlt?

4 Antworten

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Das sollte eigentlich die Hausversicherung des Vermieters übernehmen. Da es ja kein Einrichtungsgegenstand sondern eben Teil des Hauses ist...

holunder65 
Beitragsersteller
 11.09.2013, 10:11

Den Schaden hat tatsächlich die Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen. Keine Ahnung wieso :-)

Klammlosewelt  23.07.2013, 13:19

Hääää? Was ist das für ein Blödsinn?

Klammlosewelt  23.07.2013, 13:35
@Klammlosewelt

Die Hausversicherung übernimmt nur dann den Schaden, wenn das Fenster durch Sturm beschädigt wurde. Oder wenn die Glasversicherung mitversichert ist. Das ist aber bei vermieteten Häusern in der Regel nicht der Fall, weils nicht Umlagefähig ist.

Vermieter Haftpflicht muss das übernehmen wenn er eine Anzeige bei der Polizei aufgebeben hat.

Aliha  23.07.2013, 12:51

Wieso sollte die Haftpflichtversicherung des Vermieters diesen Schaden regulieren?

Ja, es ist richtig, dass die Haftpflicht den Schaden ablehnt, denn IHR habt den Schaden ja nicht schuldhaft verursacht, und außerdem sind Glasschäden in der Haftpflicht (wenn es um Glasscheiben in der eigenen Wohnung geht) nicht mitversichert.

Der Vermieter muß nur dann dafür aufkommen, wenn Ihr ihm nachweisen könnt, dass die Scheibe defekt war. Zum Beispiel wenn die Scheibe seit Einbau eine zu große Spannung hatte.

Hat jemand von außen einen Stein dagegen geworfen, müsste natürlich der Täter dafür aufkommen. Aber wenn es so war, ist aber sicher kein Täter zu ermitteln.

Der einzige Weg ist die Glasversicherung. Diese kommt dafür auf. Habt Ihr keine, bleibt Ihr wohl leider auf den Schaden sitzen, und müßt diesen selbst zahlen.

Ich würde aber nochmal mit dem Vermieter reden, und ihm sagen, dass Ihr das Fenster ja nicht beschädigt habt. Vielleicht ist das Fenster ja auch schon älter, und hatte einen Defekt? Vielleicht kommt der Vermieter Euch entgegen.

DerHans  23.07.2013, 16:17

Der Vermieter wird sich darauf berufen, dass bei Abschluss des Mietvertrags die Fenster unbeschädigt waren. Während der Mietzeit obliegt es dem Mieter die Scheiben zu versichern.

Glasschäden sind bei den Mietsachschäden definitiv ausgeschlossen. Begründung: Glasschäden sind separat versicherbar. Sonst würde ja niemand eine Haushaltsglas-Versicherung abschließen.

In den meisten Mietverträgen werden aber gerade die Glasschäden dem Mieter auferlegt.

Entweder muss der Vermieter selbst den Schaden tragen oder ihr persönlich. Die private Haftpflicht zahlt da jedenfalls nichts.