Mieter erzählt rum, dass er mir gekündigt hat + Grund?
Hallo. :) Mein Vermieter, der mit in der WG wohnt, hat mir gekündigt, da ich einmal am WE nicht aufgeräumt habe. Den Grund dafür habe ich ihm gesagt, und das Schreiben hab ich auch einem Anwalt gezeigt, der hat bei der Kündigung nur gelacht und meinte sie wäre rechtswidrig. Aber das ist bei der Frage irrelevant. Er sucht für ein anderes Zimmer einen Mieter seit Wochen und erzählt jedem, dass er mir gekündigt hat und den Grund da ich nicht aufgeräumt hätte. Den Grund den ich ihm sagte, sagt er dem Besichtiger natürlich nicht. Das hab ich alles durch die Tür hören können, den vorstellen tut er uns nie, weil das eine Zweck WG ist und er das nicht will. Aber zu meiner Frage, darf er meinen Ruf so kaputt machen und jedem von der Kündigung erzählen mit Namen?
5 Antworten
Gehe nochmal zu deinem Anwalt, der kann dich da detailliert beraten. Es geht niemanden etwas an, dass er dich kündigen wollte, erst recht nicht der Grund. Oftmals ist es in solchen Fällen aber schwierig, sein Recht einzuklagen.
Natürlich ist einmal nicht aufräumen kein Kündigungsgrund. Dazu müsste er dich zumindest erstmal abgemahnt haben (das geht auch mündlich, ist aber schwer nachweisbar).
So wie ich das verstanden habe, hast du ja tatsächlich nicht aufgeräumt. Also ist das, was der Vermieter erzählt, keine Rufschädigung sondern eine Tatsache.
Lass ihn doch erzählen - Wenn er jedem Interessenten erzählt, er habe dir gekündigt, weil du nicht aufgeräumt hast, wir da niemand einziehen wollen. Er tritt sich somit doch selbst gegens Schienbein.
Wenn du ein MÖBLIERTES Zimmer gemietet hast, ist die Kündigung recht einfach.
Aber auch so kann er dir ordentlich fristgemäß kündigen und muss das nicht sonderlich begründen, da er mit dir unter einem Dach lebt.
Jemand der die Küche am Wochenende nicht aufräumt, ist nun mal kein gern gesehener Mitbewohner.
Von der Kündigung erzählen?
Ja.
Den Kündigungsgrund nennen?
Ja.
Den Namen erwähnen?
Nein -> Verstoß gegen APR (allgemeine Persönlichkeitsrecht)
Möglichkeiten:
1. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Klage auf Unterlassung
Mehr wird Dir dein Anwalt dazu erzählen können.
Viel Erfolg.
Nein darf er nicht, kannst du ihn auch durchaus Anzeigen.
ABER
Das ist eine privatrechtliche Sache, kein Staatsanwalt wird sich damit beschäftigen.
Ich schätze es ist einfach der Versuch deines Vermieters dich so raus zu bekommen, er wird selber wissen das die Kündigung nonsens ist und vor keinem Gericht stand halten würde ;O)
Aber frage dich mal selber, willst du mit so einem Menschen wirklich noch länger zusammen wohnen ??
Das wird vermutlich auch kein anderer wollen...... :-)