WG - 2 Hauptmieter einer will raus?

8 Antworten

Er hat einen Vertrag, Du hast einen Vertrag, der Vermieter hat einen Vertrag. Und zwar alle den gleichen. Wenn da was geändert werden soll, dann kann das nur gehen, wenn ALLE DREI einverstanden sind.

Du kannst also nicht vermieten, wenn Dein Mitmieter nicht einverstanden ist. Aber er muss selbstverständlich Miete weiter zahlen.

Klar, abhauen und nicht zahlen geht immer.

Nein, er kann nicht einfach eine Person in die Wohnung setzen.

Du kannst das aber auch nicht.

Mietverträge sollten immer nur von einer Person unterschrieben werden, das gibt sehr oft Ärger.

Alles, was ihr macht, müßt ihr untereinander regeln.

Bspw. könnte eine Regelung sein, dass er zwar weiter Hauptmieter bleibt, aber seinen Teil an jemand anders untervermietet, sodass er seinen Mietanteil erhält.

Allerdings muss man dem Vermieter Bescheid geben, dass jemand anders die Wohnung nutzen wird, anstelle eines der beiden Hauptmieter. Der Vermieter muss zumindest informiert sein. Er hätte wohl nichts dagegen, sofern es in der Person des neuen Bewohners keine schwerwiegenden Gründe gibt, dagegen zu sein.

Eine Änderung des Mietvertrags, also dass eine Person ausscheidet und stattdessen eine andere als neuer Mieter in den Mietvertrag eintritt, bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters, denn dieser hat selber das Recht zu entscheiden, mit wem er einen Vertrag schließt.

Selbstverständlich kann Dein Co-Mieter nicht einfach abhauen und Dich mit der ganzen Miete sitzen lassen. Für alles, was ich oben geschrieben habe, ist natürlich Deine Zustimmung erforderlich.


ihn juckt die Wohnung nicht

Dem Vermieter dürfte es egal sein, wer von Euch die Miete zahlt, aber Du hast einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, dass Dich Dein Co so stellt, dass Du am Ende nur 50 % der Zahllast hast. Am Ende ist er genauso für ordentliche Rückgabe der Wohnung an den Vermieter zuständig, wie Du selbst, auch wenn er selbst längst nicht mehr drin wohnt.

Lass Dir als Gegenleistung für Zustimmung zu einem Wechsel, also Aufnahme eines Untermieters seinen Teil der Kaution abtreten, sodass der Vermieter diese nur noch schuldbefreiend an Sie zurück zahlen kann.


Salue

Beim Vertragsrecht ist es so, dass beide Parteien im Idealfall mit "gleich langen Spiessen" kämpfen.

Hier hat sich der Vermieter verpflichtet, dass ihr beide damit rechnen dürft, dass er Euch nicht vor dem 30.06.2018 kündigt. Er hat sich weiter verpflichtet, dass er Euch nie einzeln, nur miteinander kündigen kann.

Umgekehrt habt Ihr ihm vertraglich zugesagt, dass ihr beide als Gemeinschaft nicht vor dem 30.06.2018 auszieht.

Ihr seit beide Hauptmieter. Damit haftet Ihr beide solidarisch für die Einhaltung des Vertrages. Bezahlt Dein Partner nicht mehr, kann sich der Vermieter an Dich für den ganzen Betrag halten. Du musst dann selber sehen, wie Du zu Deinem Geld kommst.

Alle anderen Varianten sind nur möglich, wenn der Vermieter bereit ist, freiwillig und als Entgegenkommen einer Vertragsänderung zuzustimmen.

Verträge sind da, um eingehalten zu werden. Sie geben beiden Seiten eine Sicherheit.

Es grüsst Dich

Tellensohn

Ihr seid beide Hauptmieter und hier kann einer nicht, nur weil er keinen Bock mehr hat, vorzeitig aus dem Mietverhältnis aussteigen.

Dies ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Hier kannst Du / könnt Ihr also nur direkt mit dem Vermieter verhandeln.

Der 2. Hauptmieter kann auch nicht seinen Teil der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten.

Er kann auch nicht alleine kündigen - wenn könnt ihr nur gemeinschaftlich kündigen und zwar zum Ablauf des frühestmöglichen Kündigungstermines ( so dieser denn rechtlich einwandfrei festgeschrieben wurde ) also zum 30.6.2018.