Untervermieter möchte nach Kündigung nicht ausziehen, das Wg Zimmer ist aber schon wieder vermietet! Was kann ich tun?

8 Antworten

Generell gilt die eigene Wohnung (hier: das Zimmer deines Untermieters und WG-Genossens) rechtlich als ein höheres Gut als der Abfluss im Bad und der Seelenfrieden seiner Mitbewohner.

Wer einen Miet- oder Untermiet-Vertrag hat, kann also meist nur per Räumungsklage und danach per Gerichtsvollzieher aus seiner Wohnung, aus seinem Zimmer entfernt werden.

Das kostet ihn dann einen Haufen Geld, deshalb kann man ihn meist viel früher davon überzeugen, freiwillig auszuziehen, wenn seine rechtliche Lage deutlich düster aussieht.

Ist er aber meist bekifft, besoffen oder sonstwie desinteressiert, ist er meist schwer davon zu überzeugen, zumal dann, wenn er eh pleite ist und die hohen Kosten eines Räumungs-Verfahrens ohnehin nie zu begleichen gedenkt.

Hier kann man dann das Mittel der Umkehr anwenden: der Rechts-Mittel-Umkehr und der Beweis-Last-Umkehr:

Wenn du das Gefühl hast, er tue dir Unrecht, er aber nicht, dann tue ihm vermeintliches Unrecht, und überlasse ihm die Last, dies dir nachzuweisen - und durchzusetzen!

Konkret: Wenn du - wie hier vorgeschlagen wurde - das Schloss austauschst (und nur deinen korrekten Mitbewohnern neue Schlüssel aushändigst), dann muss dein unkorrekter Mitbewohner rechtliche Schritte einleiten, um an einen neuen Schlüssel zu gelangen.

Jetzt haben wir also eine Last-Umkehr: Er muss beweisen, dass er Rechte besitzt, und er muss Schritte einleiten, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.

Wie wird er das tun? Nun, mutmaßlich wird er bei anderen Bekannten einziehen, weiterkiffen und weitersaufen, und ihr habt eure Ruhe.

Gruß aus Berlin, Gerd

bwhoch2  20.01.2017, 10:46

Ganz genau. Da man als Vermieter in der Wohnung ist, Schloß am Auszugstag auswechseln, wenn der Typ mal raus gegangen ist  und ihn nicht mehr rein lassen. Ggf. nur noch zum Abholen seiner Sachen. Dafür aber einen Termin vereinbaren und ein paar starke Freunde aus der nächsten Muckibude zur Absicherung einladen.

Nachdem der Mietvertrag bei rechtlich korrekter Kündigung abgelaufen ist, hat der Untermieter auch keine Chance mehr, sich wieder in die Wohnung rein zu klagen.

Wenn er sich wirklich hartnäckig weigert, bleibt Dir nur die Räumungsklage. Versuch nochmal mit ihm zu reden, wenn das nicht funktioniert, geh recht frühzeitig zum Anwalt, es dauert ohnehin schon recht lange, bis Du einen Räumungstitel hast. Der neue Mieter hat vermutlich einen gültigen Mietvertrag mit Dir, wobei Du Deine vertragliche Verpflichtung, die Bereitstellung der Wohnräume, nicht erfüllen kannst. Du wirst hier u.U. schadenersatzpflichtig. Auch hierüber solltest Du mit dem Anwalt reden. Da das Ganze für Dich mit Aufwand und nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden ist, Versuch das im Guten zu klären.

Das Untermietverhältniss wurde fristgerecht gekündigt 

Mit welchem Grund?

und das Zimmer zum nächsten ersten an einen neuen Mieter wieder vermietet! 

Zum nächsten ersten nach dem dem Untermieter gekündigt wurde?

Das geht doch gar nicht, denn die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate.

In einer WG sollte das eigentlich mittels Polizei geklärt werden können. (Be)Klagen kann er ja dann immer doch.

verreisterNutzer  19.01.2017, 03:13

Wie ich bereits bei teeaz kommentiert habe, die Polizei kann ohne richterlichen Beschluss garnichts machen. Wenn der jetzige Mieter nicht ausziehen will, dann zieht er halt eben nicht aus. Nur eine Räumungsklage kann dies bewirken. Ich spreche aus eigener Erfahrung ;-)

Brunnenwasser  19.01.2017, 16:21
@verreisterNutzer

Es tut mir sehr leid daß ich Deinen Kommentar nicht vorher gelesen habe.

Auch wenn Dir vermutlich ähnliches widerfahren ist, müßte die WG doch wohl eine gemeinsame Vereinbarung besitzen nach der alle handeln können. Wenn sich alle gegen diesen Störer aussprechen, zieht er als Untermieter den Kürzeren. Dabei bleibe ich und ich sehe das Problem nicht.

Wäre schön wenn der Fragesteller nach Abschluß der Angelegenheit hier mal postet wie es ausgegangen ist.

Rechtliche Schritte einleiten.

Der alter Mieter hat kein Recht mehr, in dem Zimmer zu wohnen, außer im Vertrag stand etwas von der Aufenthaltsdauer Nacht der Kündigung (zum Beispiel für das Suchen nach einer neuen Wohnung)

verreisterNutzer  19.01.2017, 03:10

Genau, Räumungsklage muss hier eingeleitet werden. Der Vermieter selbst kann und darf auch nicht Hand anlegen. Nur per Gerichtsentscheid kann hier gehandelt werden.