Mietvertrag kündigen wg. psychischer Erkrankung zulässig?
Der Vermieter hat erfahren (nicht vom Mieter, sondern von Dritten) dass der Mieter psychisch krank ist. Aus diesem Grund hat er die Kündigung geschickt.
Ist das zulässig?
Also als einziger Grund?
Ohne irgendwelche Vorkommnisse ...
5 Antworten
Sei Dir sicher - das ! ist kein Kündigungsgrund .... Kündigung ignorieren.
https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unwirksame-kuendigung/
Keine Reaktion erforderlich
Die Antwort ist einfach:
Auf eine unwirksame Kündigung muss im Mietrecht nicht reagiert werden. Eine unwirksame Kündigung hat nämlich keine rechtlichen Wirkungen zur Folge. Sie beendet das Mietverhältnis nicht. Deshalb muss sich der Mieter dazu auch nicht äußern – der Mietvertrag läuft ungekündigt weiter. Wenn der Vermieter das anders sieht, kann er den Rechtsweg einschlagen und Räumungsklage erheben. Dann wird die Wirksamkeit der Kündigung vor Gericht geklärt.
Hat der Vermieter das in die Kündigung geschrieben?
Natürlich darf er das NICHT!
Muss er wohl so oder ähnlich geschrieben haben ... habe nur eben mit meinem Kumpel telefoniert ...
Sofern der Mieter jetzt nicht jede Nacht rumbrüllt, andere Mieter bedroht, Gegenstände aus dem Fenster auf Passanten wirft etc. besteht bei einer psychischen Erkrankung kein Kündigungsgrund.
Der Kündigung würde ich sofort widersprechen und einen Anwalt einschalten.
Nein, natürlich ist das kein Kündigungsgrund. Die Kündigung kannst Du gerne widersprechen, da diese nichtig ist.
Einer nichtigen Kündigung muss nicht widersprochen werden.
Er soll sich nicht auf Diskussionen einlassen.
Besser nur alles schriftlich?
Wenn er introvertiert und scheu ist, dann schon. Die Kündigung sollte sowieso schriftlich widerrufen werden.
Nein, das ist kein Kündigungsgrund, es sei denn, das Verhalten des Mieters ist schon in der Vergangenheit negativ aufgefallen und es besteht ein konkretes Verdacht auf Gefahr für andere Menschen.
Ne. Er ist eher zu scheu. Introvertiert ...ängstlich ...
Gebe es meinem Freund weiter! Danke sehr!