Mieter abgehauen, vermüllte Wohnung, keine Schlüsselrückgabe
Hallo,
unser Mieter ist wohl vor der Kündigungsfrist (, die von unserer Seite ausgesprochen wurde) abgehauen, und hat den Keller vermüllt. Wie es in der Wohnung aussieht, wissen wir leider nicht, da die Schlüssel uns auch noch nicht zurückgegeben worden sind. Außerdem ist ja die Kündigungsfrist noch nicht gekommen, da kann man ja auch nicht einfach reinstürmen. Nachbarn haben gemeint, dass in dieser Woche sie mehr oder weniger "ausgezogen" sind. Mietschuden stehen nun auch noch offen. Habe keine Ahnung, ob die noch zurückkommen, um die Schlüssel zurück zu geben, schließlich ist der Abgabetermin noch nicht gekommen. Aber wenn der Keller offen steht, denke ich, dass da nichts mehr kommt. Wie soll man da nun am besten vorgehen? Das ist nicht meine Wohnung, sondern die Wohnung meiner Freundin.
Ein Teil der Miete wird vom Jobcenter übernommen, aber das macht nur einen geringen Anteil der Miete aus. Kann man die Mietrückstände nun vom Jobcenter zurückfordern? (Übersteigen 2 Monatsmieten).
Für jeden Ratschlag wäre ich dankbar.
MfG Gnokk
7 Antworten
Als erstes bis zum Ende des Mietvertrages / der Kündigungsfrist warten.
Als zweites weiterhin bei den ehemaligen Mietern die Übergabe der Wohnung / des Schlüssels versuchen zu erreichen.
Als drittes auch die Adresse des ehemaligen Mieters versuchen zu ermitteln - das Einwohnermeldeamt hilft da weiter.
Als viertes mal gleich auf die restliche Miete verzichten, wenn es nicht so viel ist - wenn es viel ist, beitreiben. Das Jobcenter könnt ihr dabei aber als Ansprechpartner vergessen- die haben mit euch ja nichts zu tun.
Als fünftes - würde ich nach Ablauf der Kündigungsfrist am ersten Tag danach (und wenn ich auch die neue Adresse der Ex-Mieter kennen würde) die Tür öffnen lassen und die Wohnung wieder in Besutz nehmen. Sicherer wäre es mit einem Räumungstitel und Gerichtsvollzieher - aber das würde ich nur machen, wenn ich von der Ex-Mieterseite mit einer Klage rechnen würde. Aber auf jeden Fall Zeugen mithaben und auch alles mit Fotos dokumentieren.
Auch wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, dürft Ihr die Wohnung nicht betreten.Wie es in der Wohnung aussieht, wissen wir leider nicht, da die Schlüssel uns auch noch nicht zurückgegeben worden sind. Außerdem ist ja die Kündigungsfrist noch nicht gekommen, da kann man ja auch nicht einfach reinstürmen.
Die Wohnung ist immer noch im Besitz des Mieters, auch wenn er Mietschulden hat.
Diie Wohnung muss erst mal wieder in Euren Besitz übergehen und das geht entweder nur durch Übergabe des Mieters oder durch einen Räumungstitel und ein Gerichtsvollzieher übergibt Euch dann die Wohnung.
Kann man die Mietrückstände nun vom Jobcenter zurückfordern?
Nein. Das Jobcenter ist nicht der Vertragspartner sondern der Mieter.
Außerdem ist ja die Kündigungsfrist noch nicht gekommen
Was soll das heißen? Noch keine Kündigung oder Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen?
Was ist mit Kaution? Wurde eine hinterlegt?
Danke erstmal an alle für die hilfreichen Antworten. Die Kündigung wurde zugestellt. Habe mich hier nicht deutlich ausgedrückt, sorry.
Die Ausziehfrist ist eben noch nicht abgelaufen Eine Kaution wurde hinterlegt. Aber die ist schon überschritten
Sobald die Frist abgelaufen ist, Wohnung aufbrechen wenn nötig. Das Job Center wird sich in der regel erst mal sträuben, Mietrückstände auszugleichen, da sie das Geld ja dem Empfänger gezahlt haben. Offenbar ist die kommunikaion zwischen vom Mieter zum Vermieter wohl ohnehin nicht doll. Rechtsbeistand würde ich mir auch besorgen um den neuen Wohnort des säumigen Mieters herrauszufinden. Inkasso Firma beauftragen.
Ja ja, klassischer Fall. Wahrscheinlich waren die manchmal schon da und haben sich blos versteckt. Wichtig ist, neue Adresse herrausfinden und ne Inkassofirma mit dem Eintreiben der Mietrückstände beauftragen. Die Sache kann sich aber hinziehen. Man muss überlegen obs den Aufwand wert ist und am Ende nicht vielleicht noch mehr Kosten Verursacht. Ein Vermieter sollte sich bei Neuvermietungen, immer vom alten Vermieter eine Bestätigung über MIETSCHULDENFREIHEIT zeigen lassen. In der Regel haben solche "ASSIs" da auch Rückstände. Kann der Mieter diese nicht vorlegen, ...BLOS NICHT AN DEN VERMIETEN.
Ich würde mich als Vermieter mal beim Einwohnermeldeamt erkundigen, ob dort eine Ummeldung der Anschrift erfolgt ist. Dazu würde ich aber eventuell noch ein paar tage warten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist.
Eine wirkliche Kommunikation bestand nicht; nur Briefverkehr. Über Telefon sind sie nicht zu erreichen. Versucht man sie in der Wohnung aufzufinden, sind sie nicht da.