Darf ein Verwalter Sonntagszuschlag vom Mieter verlangen?

2 Antworten

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Wenn der Mieter auf die Übergabe an einem Sonntag besteht soll bitte schön auch dafür den Sonntagszuschlag zahlen.

Ansonsten die Wohnung am folgenden Werktag zurück geben.

§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Falco06 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 20:37

Hätte der Verwalter das Recht, nachträglich die 2 Tage einzufordern an dem er die Mieter früher in die Wohnung gelassen hat?

Generell will ich folgendes klarstellen:

  1. Die Übergabe erfolgt gemäß Mietvertrag vom Mieter an den Vermieter.
  2. Ist der Verwalter der Vermieter?
  3. Wenn nein, ist der Verwalter vom Vermieter beauftragt?
  4. Falls der Verwalter vom Vermieter beauftragt ist, bezahlt der Vermieter natürlich auch die Kosten für den beauftragten Verwalter
  5. Der beauftragte Verwalter oder der Vermieter sind nicht verpflichtet an einem Sonntag die Abnahme zu machen, siehe Antwort von anitari
  6. Mit etwas guten Willen sollte die Abnahme doch entweder vorher oder eben am folgenden Montag zu vereinbaren sein
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
jetztgehtslos  17.02.2021, 17:34

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Falco06 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 20:34

Danke. Der Verwalter ist nicht der Eigentümer, hat jedoch die Vollmacht des Eigentümers.