Darf ein Verwalter Sonntagszuschlag vom Mieter verlangen?
Der Mieter hat seine Wohnung gekündigt und will die Schlüsselübergabe am letzten Tag des Monats (so lange zahlt er auch Miete) durchführen. Dieser ist ein Sonntag. Zu Beginn der Mietzeit wurden dem Mieter schon 2 Tage vor Mietbeginn die Schlüssel übergeben für die er aber nichts zahlen musste (an einem Samstag). Der Mieter besteht auf die Übergabe am Sonntag. Der Verwalter machte darauf aufmerksam, dass er dafür einen Zuschlag berechne und evtl. die 2 Tage, die er früher in die Wohnung durfte, ebenfalls berechnen werde. Ist das zulässig?
2 Antworten
Wenn der Mieter auf die Übergabe an einem Sonntag besteht soll bitte schön auch dafür den Sonntagszuschlag zahlen.
Ansonsten die Wohnung am folgenden Werktag zurück geben.
§ 193 Sonn- und Feiertag; SonnabendIst an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Hätte der Verwalter das Recht, nachträglich die 2 Tage einzufordern an dem er die Mieter früher in die Wohnung gelassen hat?
Generell will ich folgendes klarstellen:
- Die Übergabe erfolgt gemäß Mietvertrag vom Mieter an den Vermieter.
- Ist der Verwalter der Vermieter?
- Wenn nein, ist der Verwalter vom Vermieter beauftragt?
- Falls der Verwalter vom Vermieter beauftragt ist, bezahlt der Vermieter natürlich auch die Kosten für den beauftragten Verwalter
- Der beauftragte Verwalter oder der Vermieter sind nicht verpflichtet an einem Sonntag die Abnahme zu machen, siehe Antwort von anitari
- Mit etwas guten Willen sollte die Abnahme doch entweder vorher oder eben am folgenden Montag zu vereinbaren sein
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Danke. Der Verwalter ist nicht der Eigentümer, hat jedoch die Vollmacht des Eigentümers.