Neue Wohnung - Schlüsselgabe erst am 2.ten?
Hallo ich ziehe in eine wohnung gemietet ab dem 1.1.21.
Die Miete für die Wohnung wird vom Jobcenter bezahlt. Als ich mit jemandem von der Vermieter Gesellschaft tekefoniert habe kam in einem Gespräch kurz das Thema Schlüsselabgabe auf und Die Person am tekefon meinte nebenbei dass ich den Schlüssel erst am 2.1. bekomme da am 1.1. ja ein feiertag ist.
Die Wohnung ist ja ab dem 1.1. gemietet und das ich den Schlüssel erst am 2.1. bekomme ist schon scheiße und seltsam.
Jetzt frage ich mich ist das rechtens? Und wenn es nicht rechtens ist und die sich querstellen und sagen dass ich den Schlüssel erst am 2.1. bekommme was sollte ich dann sagen?
6 Antworten
Meinst Du, die arbeiten nur für Dich am Feiertag? Wohl kaum. Du kannst nur fragen, ob Du schon am 30.12. den Schlüssel bekommen kannst.
Sonst geht es dir wohl gut. Wegen einem Tag sich gleich mit der Verwaltung anzulegen.
Ich würde an deiner Stelle da gar nicht erst einziehen ( Ironie pur ). Das JC freut sich, denn es gibt zig Tausend VM welche auf dich warten !!!!!!
Ja, tatsächlich!
Die Übergabe findet legal am 1. Werktag nach dem Feiertag statt. Da der 1. ein gesetzlicher Feiertag ist, darf an dem Tag nicht gearbeitet werden. Nur in wichtigen Ausnahmefällen und dazu gehört Wohnungsübergabe nicht.
Behalte einen Tag von der Miete ein und verschaffe Dir somit gleich einen guten Start ins Mietverhältnis. Ach ja, im Februar nicht vergessen, dass Du auch 2 Tage Miete einbehältst, weil der hat nur 28 Tage statt 30. Denke aber dran, im März dann einen Tag mehr zu bezahlen und im Mai, Juli, August, Oktober und Dezember auch immer.
Merkst Du, worauf ich raus will?
Hättest Du mal lieber bei einem Privatvermieter gemietet. Vielleicht hätte ein solcher Dir auch am Feiertag die Wohnung übergeben. Nachdem Sylvester heuer sowieso ausfällt, hätte dieser wohl auch kein Problem gehabt, Dir pünktlich am 1.1.2021 8.00 Uhr früh die Wohnung zu übergeben.
das ein feiertag in nrw
Da muss dir halt am 31.12. oder früher die Wohnung mit Schlüsseln übergeben werden. Das dürfte doch wohl kein Problem sein. Bei verspäteter Übergabe darfst du vollumfänglichen Schadenersatz fordern. Mach der Vermietung das klar.