ALG2 Mieter letzten Monat verstorben. Jobcenter hat Mietzahlung eingestellt. Muss nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter gezahlt werden?

13 Antworten

JC zahlt nur, wenn der Mieter (Kunde des JC) dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht. Tote können das vermutlich nicht. Deshalb erlischt mit dem Tod des Mieters ein zu Lebzeiten erlassener Bescheid. Die Miete ist dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, wenn die Erben gekündigt haben, von diesen zu zahlen oder von einer in den Mietvertrag als Erbe eingetretenen Person.

.... das Jobcenter ist ja mit dem Tod auch raus.

Bei uns bekommen wir auch keine Miete mehr, wenn der Kunde von denen einfach auszieht bzw. ins Heim geht oder ins Trockendock eingewiesen wird.

Genau aus diesem Grund für solche Mieter nie mehr unter 3 Monaten Mietsicherheit. Wir sind lernfähig, unsere Rückstände aus vorgenannten Gründen rd. 100.000 EUR (ohne Zinsen).

Viel Glück.

Vielleicht kommen ja durch die Auflösung einige Cent rein.

Mit versterben des Mieters fallen die Erben in die Haftung für die Miete, aber die sollten das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Der Tod dürfte das Sonderkündigungsrecht wohl rechtfertigen.

schelm1  11.10.2016, 10:24

Irrtum!

Wenn der Erbe nicht in die Wohnung einziehen will, so kann er das
Mietverhältnis
mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss
allerdings innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist beginnt , sobald
der Erbe Kenntnis vom Tod des Mieters und davon hat, dass ein Eintritt
in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt ist.
Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Eine vorzeitige
Vertragsbeendigung ist nicht einseitig möglich, sondern müsste mit dem Vermieter vereinbart werden.

valvaris  11.10.2016, 10:50
@valvaris

Sonderkündigung von beiden Seiten innerhalb eines Monats möglich.

Der Tod ist zwar keine Entschuldigung für nicht erbrachte Arbeitleistung (*hust*), aber die Miete muss man wenigstens nicht weiter zahlen, sondern kann schnell kündigen, damit keinem ungewollt übermäßige finanzielle Belastungen aufgebürdet werden.

Man muss sich nur mal vorstellen, eine Rentnerin, die ca 2000€ Rente monatlich hat, sich davon ein Appartment leistet, welches für sie 1000€ Miete im Monat hat, stirbt. Wenn dann der Sohn mit einem Durchschnittseinkommen noch 3 Monate die 1000€ berappen soll, dann treibt ihn das in den Ruin.

Spot1978  12.10.2016, 19:12
@valvaris

na ja ob einen 3000.- EUR gleich in den Ruin treiben würden...

valvaris  13.10.2016, 08:19
@Spot1978

Durchaus für manche Menschen schon - zumal in der aktuellen Zeit, in der Kontoführen bestraft wird.

Es gibt keine Erben da diese das Erbe ausgeschlagen haben. BGB §580 besagt aber: Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die gesetzl. Frist ist doch aber 3 Monate oder nicht? Das würde ja bedeuten das für 3 Monate weiter Miete gezahlt werden müsste - oder verstehe ich hier was falsch?

anitari  11.10.2016, 11:42

Verstehst Du richtig.

Außerordentlich mit gesetzlicher Frist bedeute lediglich das auch noch  nach dem 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden kann. Also K-Frist etwas weniger als 3 Monate.

Es muss zwar bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden, allerdings vom Mieter, bzw. von den Erben des Mieters nach dessen Tod. Das Jobcenter hat keinen MIetvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen und ist auch nicht Erbe des Mieters. Deswegen ist es nach dem Tod des Mieters raus aus der Zahlungsverpflichtung. 

Und die Erben, na ja, bei Alg2 Emfängern ist meist nicht viel zu erben und das Erbe wird häufig ausgeschlagen und dann bleibt am Ende halt niemand, den man haftbar machen könnte. Und das bisschen Besitz des Verstorbenen kann für die Beerdigung eingesetzt werden, die muss ja auch bezahlt werden. 

Mit anderen Worten, für die Miete wird zu 99 Prozent nichts bleiben. Vermiete die Wohnung lieber, so schnell es eben geht.