Vermieter wechselt Schloss aus, und verlangt für den Monat noch Miete, Darf er das?
Fallbeschreibung, mein Ex Mann hat eine Kündigung seiner Wohnung am 9.10. bekommen, da er seine Miete nicht rechzeitig zahlen konnte. Kündigung 2Montae, Vermieter hat mitte Novemer Strom und Wasser abgestellt EndeNovember anfang Dezember ca. hat er das Schloss ausgetauscht und wir konnten die Wohnung nicht ausräumen. Nach einem Gespäch mit dem vermieter, hat er nach einer Anzahlung der Mietrückstände, Kleidung und kleinere Habsäligkeinten herrausgegeben. auch den Schlüssel hat er bekommen. Er verlangt jedoch noch Miete für den ganzen Dezember. sonst bekommt mein Ex Mann seine Möbel, und Kücheneinrichtung nicht.
Da der Vermieter das Schloss eigenmächtig ausgetauscht hat, seh ich nicht ein warum ich für Dezember noch Miete zahlen soll. wenn ich noch nicht mal für den Montat in die Wohnung komm. Darf der Vermieter das?
3 Antworten
Der Vermieter ist Euch doch schon entgegen gekommen, in dem er nur für 2 Monate (November und Dezember) die Miete verlangt und nicht auf der eigentlichen gesetzlichen Kündigungsfirst von 3 Monaten besteht.
Dass er angesichts der Tatsache, dass die Wohnung offenbar sowieso nicht mehr genutzt wurde, Wasser und Strom abgestellt hat, um nicht noch mehr Rückstände zu produzieren, ist doch nachvollziehbar, wenn auch nicht rechtens. Durch das Versperren des Zutritts hat er von seinem Pfandrecht Gebrauch gemacht und das hat offenbar was bewirkt. Und dass er noch Miete für Dezember will, ist doch nachvollziehbar (s. o.).
Du siehst nicht ein, warum Du nicht in die Wohnung kommst? Du darfst da sowieso nicht rein. Höchstens Dein Ex-Mann.
Versetz Dich doch mal in die Lage des Vermieters. Erst muss er vermutlich monatelang der Miete nachrennen und dann soll er darauf vertrauen, dass Dein Ex auch nach seinem Auszug noch für ihn greifbar ist? Offenbar gibt es noch nicht mal mehr eine Kaution. Die wurde vermutlich auch schon abgewohnt.
So, wie Du da schreibst, habe ich vollstes Verständnis für den Vermieter, auch wenn er nicht in allem rechtmäßig handelt. Dein Ex hat zuerst vertragswidrig gehandelt. Da hat er auch nicht danach gefragt, ob es rechtmäßig ist, in einer Wohnung zu wohnen, für die er keine Miete bezahlt. Nun wollt ihr die Dezember-Miete nicht bezahlen, obwohl noch Euer ganzes Gerümpel drin ist?
Der Vermieter weiß, dass er von der Justiz so schnell keine Hilfe bekommt. Deshalb Selbsthilfe. Es gibt nur einen Weg, um vernünftig raus zu kommen: Bezahlen, ausräumen und die Wohnung ordentlich verlassen.
Selbstverständlich.
Aber bei ihrer Entscheidung, was zu tun, sollte sie zusammen mit ihrem Ex bedenken, dass erst ihr Unrecht das unrechtmäßige Handeln des Vermieters ausgelöst haben. Ihr Unrecht ist noch nicht aus der Welt geschafft, wenn ich das richtig verstanden habe. Deshalb sollte sie tatsächlich erst einmal dieses Unrecht aus der Welt schaffen und alles nachzahlen, was noch offen ist.
Und wenn der Vermieter meint, er müßte dann immer noch irgendwelche unrechtmäßigen Handlungen begehen, kann man ihm immer noch mit Rechtsanwalt und Gericht etc. kommen.
Würde man jetzt schon versuchen, das bestehende Unrecht per Anwalt aus der Welt zu schaffen, freut sich dieser höchstens recht auf einen langwierigen und für ihn womöglich einträglichen Prozess, bei dem es Klage und Widerklage geben wird, einen Gesamtstreitwert in noch ungeahnten Höhen und am Ende gewinne nur die Anwälte und das Gericht, während die beiden Streitparteien nur am Zahlen sind.
Du hast den Fall nicht ausreichend beschrieben. War es eine außerordentliche Kündigung mit Festlegung eines Auszugstermins. Wenn ja, wann war dieser Termin? Oder lag eine ordentliche Kündigung vor, die hätte zum 31.01.2015 erfolgen müssen.
Strom und Wasser abstellen ist unzulässig, wenn die Wohnung noch genutzt wird. Schlosstausch ist nur möglich, wenn der Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung besitzt.
Die Anzahlung der auf die Mietschulden hebt die Kündigung nicht auf.
Mit Wechsel des Schlosses durch den Vermieter ist eine ordentliche Rückgabe der ehemaligen Mietsache nicht möglich. Das Nutzungsrecht endet und damit die Entrichtung des Nutzungsentgeltes an den Eigentümer/Vermieter.
Hat der Eigentümer erklärt, dass er das Vermieterpfandrecht in Anwendung bringen will?
Die Kündigung ist wie folgt Formuliert vom 09.10.2014 Sehr geehrter Herr ..... da Sie nicht in der Lage sind, Ihre Miete pünktlich und ohne Aufforderung aufzubringen, kündige ich das Mietverhältnis. Räumen Sie die Wohnung aus und übergeben Sie diese Besenrein, halten Sie sich an die Frist, wie im Vertrag vereinbart.
im Vertrag ist bei absatz Kündigung Handschriftlich vermerkt 2Monate Kündigungsfrist beidseitig
zu Dezember wollte er die Wohnung Räumen und reinigen, kam jedoch nicht mit dem Schlüssel hinein. Nach dem wir uns erkundigt haben, und ein Gespräch mit dem Vermiter hatten, bekam er Kleidung und Kleinere Gegenstände herraus, nach ableistung einer Mietrate. Möbelar wie Bett, Sofa, Tisch, Komoden, TV Schrank, Fittnesgerät, und Küschenbedarf wie tassen teller ectr. würde er erst nach vollständiger zahlung der Mietrückstände erhallten,. und verlangt noch Mietzahlung für Dezember, obwohl wir nicht einmal in die Wohnung kommen oder diese Nutzen könne. Darf er dann für Dezember überhaupt Miete beziehen?
Auch jetzt wird der Mietvertrag nicht ersichtlich: Handelt es sich um eine vollmöblierte Wohnung? Ansonsten kann die ordentliche Frist nach § 573c BGB nicht derart auf 2 Monate verkürzt werden :-O
Grds. darf der VM nach eurem Auszug das Schloss wechseln um die eingebrachten Sachen als Pfand für Mietforderung zu sichern. Und ihr schuldet trotz Auszug eben drei Mieten.
Der Vermieter hat zwar gekündigt sich aber nicht an die Kündigungsfrist laut BGB gehalten. Die 2-monatige Kündigungsfrist beiderseits ist nicht rechtskräftig im Mietvertrag. Die Begründung der vermieterseitigen ordentlichen Kündigung ist auch sehr zweifelhaft und vermutlich anfechtbar. Wenn du hier wirklich ausziehen willst, dann sollte eine andere Lösung gefunden werden ev. durch Auflösung des MV. Ansonsten müsstest du bis 31.01.15 im Vertrag bleiben und Miete bezahlen. Der Vermieter könnte durch einstweilige richterliche Verfügung noch in dieser Woche zur Bewohnbarkeit und den Zugang zur Wohnung bestimmt werden. Die Mietschulden werden davon nicht berührt.
Der Vermieter hat die Schlösser ausgetauscht, ich komm nicht in die Wohnung, und er verlangt das ich für Dezember noch Miete zahle , obwohl ich keine Schlüssel habe. Ich seh nicht ein Miete für ein Monat zu zahlen, wenn ich noch nicht mal da wohnen kann.
Eine schwierige Situation, die nicht aus der Ferne zu lösen ist. Einerseits ist die Kündigung zum 8.12.2014 vom Vermieter fußend auf einer ungültigen Kündigungsklausel aus dem Mietvertrag erklärt, andererseits hast du die Wohnung teilweise beräumt und bewohnst sie nicht mehr. Wird auf Herausgabe des Eigentums geklagt, stellt das Gericht zwar die unzulässige Kündigungsfrist fest wird aber den Kündigungsgrund - unpünktliche Mietzahlung - vermutlich zulassen. Damit ergibt sich wiederum eine Mietzeit bis 31.01.2015. Hier kannst du nur entgegenwirken, dass du selbst wegen Nichtgewährung des vertraglichen Gebrauchs der Mietsache sofort außerordentlich und fristlos kündigst und den Vermieter unter Fristsetzung nachweislich aufforderst dein Eigentum herauszugeben.
Ich vermute, dass der Vermieter keine Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung im Vorfeld der Kündigung übergeben hat. Wie hoch sind die Mietschulden? Hast du eine Kaution hinterlegt?
Wie auch immer: Mit Hilfe der Justiz, zieht sich die Sache monatelang ungeklärt hin. Zusammenfassend ist es faktisch so:
Miete wird bis 31.1. geschuldet, egal, ob die Wohnung bewohnt wird oder nicht.
Der Vermieter nutzt sein Pfandrecht - und das mit Recht. Ihr habt kein Recht, ihm die Miete vor zu enthalten. Zahlt, was ihm zusteht und seid froh, wenn er nicht noch Januar-Miete verlangt. Räumt dann die Wohnung und gut ist's.
Bei einer außerordentlichen Kündigung des Mieters kommt es nicht zu monatelangen juristischen Auseinandersetzungen. Da werden klare Rechtstatbestände geschaffen, die sofort erkennbar sind. Der Vermieter nimmt übrigens sein Pfandrecht nicht wahr, er hat Gegenstände herausgegeben, nachdem er unrechtmäßig die Schlösser gewechselt hat.
Hat es einen Gerichtsbeschluß gegeben? Wenn nicht hätte der Vermieter das Schloß nicht eigenmächtig austauschen dürfen. Dein Ex Mann sollte zu einem Rechtsanwalt gehen (Armenrecht) und sich Hilfe holen. Der Vermieter wird ihm die Möbel sonst nicht zurück geben. Oder glaubst du dass dein Ex Mann noch rechtzeitig für drei Mieten Geld auftreiben kann?
Gegen das Unrecht des Mieter nun das Unrecht des Vermieters in Anwendung zu bringen ist tatsächlich eine Selbsthilfe. Wo kein Kläger da kein Richter. Deshalb sollte doch die Entscheidung des Fragenden hier abzuwarten sein, was er zu machen gedenkt.