Kann ich rückwirkend gezahlte Miete von mein Ex züruck verlangen?
Mein Ex hatte die gemeinsame Wohnung vermüllt und ich durfte bis zu letzte für die Wohnung zahlen!
Konnte in dem ganzen Müll nicht leben,echt alles war zu gestellt mit Müll und dreckige Wäsche.
Wir standen zusammmen im Mietvertrag,aber die Wohnung habe ich nicht vermüllt. Es war der absoulte Horror für mich.
Kann ich rückwirkend die Miete von meinem Ex zurück verlangen,dafür dass er die Wohnung so vermüllt hat und ich gezwungen war,bei meiner Mutter in der Zeit zu leben ?
5 Antworten
Kann ich rückwirkend die Miete von meinem Ex zurück verlangen,dafür dass er die Wohnung so vermüllt hat und ich gezwungen war,bei meiner Mutter in der Zeit zu leben ?
Nein. Bestenfalls die Entsorgungskosten wären vom Verursacher zu erlangen da ich bezweifle, dass es eine Vereinbarung über anteilige Mietzahlung auch ohne Nutzung zwischen euch gibt. Dem VM ist es egal, wer die fällige Miete überweist.
G imager761
"Darkhammer" klingt männlich und wenn es so ist, wäre das wohl das Problem.
In meiner Hetero-Partnerschaft und in den allermeisten, die ich kenne, hat die Frau zu Hause das Sagen und wehe ich würde Müll nicht wegräumen, Dreckwäsche einfach liegen lassen oder sie sonst auf ähnliche Weise mobben. Das würde mir schnell vergehen. In kurzer Zeit hätte ich kein gemütliches Heim mehr und vermutlich auch keinen Schlüssel.
Wenn nun zwei Männer einen Haushalt führen und einer vermüllt und der andere fühlt sich nicht zuständig zum Ordnung halten und zum Aufräumen anhalten, kann das so enden.
Liege ich richtig?
Und wenn nicht: Leider ist das kein Problem, für das es ein Gesetz gibt. Es können zwei Menschen gemeinsam eine Wohnung anmieten und sie werden sich gemeinsam gegenüber einem Vermieter verpflichten, aber wie sie untereinander die Zuständigkeiten regeln, dafür gibt es kein Gesetz.
Obwohl: Zwei Möglichkeiten gibt es. Einer mietet die Wohnung an und der andere wird Untermieter oder aber die Partner machen einen schriftlichen Vertrag, der genau regelt, was passiert wenn...
Realistisch ist davon wohl nur die erste, die dem einen die Möglichkeit gibt, den UM auch raus zu kündigen und auf der anderen Seite dem UM jederzeit die Möglichkeit gibt, selbst zu kündigen und die Zahlungen einzustellen.
Nachträglich was zurück fordern kannst Du vergessen.
Übrigens warst Du nicht gezwungen, bei der Mutter zu leben. Du hast nur diese Alternative der anderen vorgezogen, nämlich selbst einmal richtig Ordnung zu schaffen, den Partner dazu einzuspannen und ihm dann ein Ultimatum zu stellen, so, wie es alle Frauen machen, deren Männer solche .... sind. (Ob es das umgekehrt auch gibt?)
Das klingt wirklich heftig.
Da Du alle 3 Tage aufgeräumt hast, kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass dadurch chronische Krankheiten verschlimmert werden sollen. Das wäre allenfalls dann denkbar, wenn irgendwelche Sachen viele Wochen oder Monate in der Wohnung rumgammeln.
Wir hatten einen Mieter, der allein lebte und es ebenfalls nicht geschafft hat, zwischendurch mal aufzuräumen. Als wir von Nachbarn darauf hingewiesen wurden, baten wir um einen Besichtigungstermin und was wir in der Wohnung vorgefunden haben, ist nicht zu beschreiben. Hier lagen wirklich ungewaschene Klamotten von Monaten herum. Das Bad war total dreckig. (Der Mann arbeitete in einem wirklich dreckigen Industiebetrieb - Kohlestaub etc.) Die Küche voll mit ungewaschenem Geschirr. Weder auf der Küchenabeitsplatte noch auf dem Küchentisch war noch Platz für irgendwas. Im Wohnzimmer stapelten sich die leeren Bierflaschen, obwohl der Mann nun wirklich kein schlimmer Alkoholiker ist. Er schaffte es einfach nicht, mit diesem Dreckstall noch fertig zu werden. Das Schlafzimmer beschreibe ich nicht, aber überall waren kleine Fliegen an den Decken und Wänden und deren Schiss.
Wenn man in einer solchen Wohnung krank wird, ist es kein Wunder. Aber in einer Wohnung, die alle drei Tage aufgeräumt wird?
(Wir schafften es, seine Familie, von der er getrennt lebte, davon zu überzeugen, dass sie mit ihm zusammen die Wohnung aufräumt und dass er sie anschließend komplett neu streicht. Somit war wieder alles ok und ab da schaute auch die Ehefrau öfters mal rein, ob alles soweit ok ist und später hatte er auch eine Putzfrau, die einmal wöchentlich kam.)
Nein sicher nicht aus den von Dir angeführten Gründen, weil intern hattest Du ja auch eine Schadensminderungspflicht der Du damit nachkommen konntest, die Wohnung auf Vordermann zu bringen, um Dir so auch selbst einen Verbleib in der gemeinsamen Wohnung zuzumuten, wenn das der einzige Grund Deines Auszuges war.
Hab jedesmal die Wohnung aufgeräumt und er hat jedesmal die Wohnung wieder vermüllt.
"Rückwirkend bezahlte Miete"... So so...
Verlangen kannst du alles. Die Frage ist nur, inwieweit er deinem Verlangen nachkommt.
Realistischer wäre es, die Entsorgungskosten anzusetzen. Aber ob er freiwillig zahlt?
wenn er dir kohle freiwillig gibt ja sonst müsstest du ne zivielklage machen und das hat wenig erfolgsaussicht kostet nur. da hättest direckt statt ausziehen was machen müssen. bleibt nur mietvertrag kündigen
Ich hab jedesmal die Wohnung aufgeräumt und sogar Fotos der Wohnung gemacht,alle 3 Tage war dann die Wohnung vermüllt und irgendwann war es mir leid,dass ich sozusagen gezwungen war,vorübergehend die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Da der Müll meine Gesundheit angegriffen hat und meine Chronischen Krankheiten dadurch verschlimmert wurde.