Jobcenter bezahlt miete nicht mehr
Hallo ich habe einen Wohnung an einem Hartz4 Empfänger Familie gegeben,mit der Voraussetzung das die Miete direkt von der Kreisausschuss (Jobcenter) überwiesen wird,nun durch irgendwelche Probleme Kreigt der Mieter keinen Unterhalt mehr,auch keine MIETE,jedoch müsste die Miete weiterhin doch gewährleistet werden.Schließlich wird die Miete direkt vom Jobcenter an mich bezahlt. Welche Rechte habe ich gegnüber der Jobcenter und Mieter. Weil wenn die Ohne mich zu Informieren keine Miete Zahlen,dann behalte ich mir auch den Recht den Mieter vom Haus Rauszuwerfen auch vor.
Bitte um eure Räte.
10 Antworten
Über geänderte Zahlungsmodalitäten muß Dich der Mieter informieren, nicht das Amt.
GANZ KLAR: Wenn jemand kein Hatz IV mehr bezieht, gibt es auch keine Miete mehr vom Jobcenter.
Der Mieter muß die Miete selbst aufbringen oder ausziehen. Nach 2 nicht gezahlten Monatsmieten kannst Du fristlos kündigen.
Daß jemand freiwillig auszieht, ist oft fraglich. Auch die Drohung Räumungklage zieht häufig nicht.
gegenüber der Arge überhaupt keine, aber vollumfänglich gegenüber dem Mieter. Sollte dieser nicht dafür Sorge tragen können, dass die Miete rechtzeitig bezahlt wird, ist nach entsprechenden Mahnungen ein fristlose Kündigung rechtens.
Hat der Mieter an das Job-Center keine Ansprüche, muss er die Miete selbst aufbringen.
Der VM hat an das Job-Center keine Ansprüche.
Es muss eigentlich jedem Staatsbürger klar sein, dass er an den Staat und die Gesellschaft keine Ansprüche geltend machen kann, wenn der Hilfebedürftige, egal aus welchen Gründe, keine Leistungen erhält.
Ich bewundere in der Praxis immer wieder die Naivität, wie Vermieter meinen, wenn der Mieter nicht zahlt, wenn er Hartz IV Empfänger ist und möglicherweise Sanktionen bis hin zur Mietkürzung hat, dass der Staat eintritt.
Nein, kein VM kann sich sicher sein, wenn er jemand die Wohnung mit Hartz IV vermietet, dass er das Geld bekommt.
Das Risiko, das früher durch die Sozialhilfe meist nie bestanden hat, ist mit Hartz-IV da.
Rauswerfen kanst Du ohnehin nach deutschem Recht niemand.
Erst wenn der Mieter mit zwei MOnatsmeten in Rückstand ist, kannst Du fristlos kündigen.
Zieht der Mieter nicht aus, muss Räumungsklage beantragt werden.
Gegenüber dem Jobcenter hast du keine Rechte, denn du hast den Mietvertrag (vermute ich mal) mit dem Mieter gemacht und nur er ist dein Vertragspartner. Daher spare dir die Energie und setze dem Mieter eine angemessene Frist zur Begleichung und drohe ansonsten Kündigung an.
Ich habe gerade auch so einen Fall, allerdings hat die Arge mir schriftlich bestätigt,
dass sie die Miete voll übernehmen wird und sogar den Anteil, der über die Normalgrenze fällt.