muss man noch miete zahlen wenn man keine schlüssel mehr für die wohnung hat?
eine freundin von mir hat diesen monat ihre wohnung gekündigt und soll heute ihre schlüssel abgeben (alle) nun ist die frage, muss sie dann trotzdem die 2 monate miete noch bezahlen? sie hat ja dann keinen zugang mehr zur wohnung und muss quasi für etwas bezahlen, was sie nicht mehr benutzen kann, wie ist das geregelt?
8 Antworten
Mit der Schlüsselübergabe gibt sie die Wohnung ja wieder an den Eigentümer ab. Danach muss sie nicht mehr zahlen.
Will der Vermieter noch die weitern beiden Mieten haben, ist die Wohnung auch so lange noch dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Ob der die Wohnung noch nutzt, ist letzendlich egal. Die Miete steht ihm mit der Kündigungsfrist noch zu.
Die Schlüssel würde ich nur nach einer Übergabe mit Protokoll und einer schriftlichen Abnahme der Wohnung abgeben. Dann habt ihr schriftlich, dass die Wohnung nicht mehr euch "gehört"
das stimmt nicht
Nein, das ist rechtlich richtig...
ich hab nur den 1 satz gelesen
Man kann nicht "doppelt vermieten", also jemanden für die Nutzung bezahlen lassen, den aber nicht dran zu lassen!
Die Schlüsselübergabe ist mehr als nur das simple überreichen eines Stückchen Metalls. Mit der Schlüsselübergabe werden alle Rechte und Pflichen üebrgeben.
Wenn man also bei der Schlüsselübergabe das Recht zur Nutzung abtritt, enfällt auch die Pflicht dafür zu bezahlen!
Solange sie Miete zahlt, muss sie Zutritt zu den gemieteten Räumen haben. Sonst könnte der Vermieter doppelt Miete kassieren, weil er die Wohnung schon dem Nachmieter übergibt, während deine Freundin noch zahlt. Sie soll nur einen Schlüssel abgeben und auch kontrollieren (lassen), ob das Schloss irgendwann in ihrer Mietzeit ausgetauscht wird.
es kommt darauf an warum sie schnell gekündigt hat und warum der vermieter die Schlüssel haben möchte. Vieleicht geht sie ja ins Ausland und ist nciht mehr erreichbar. Und vieleicht mövhte der Vermieter die Schlüssel nur deshalb haben, um ohne lange terminvorschau die Wohnung neuen Interessenten zeigen zu können......leider zu wnig Info hier im Vorfeld... ;-(((((
Kommt drauf an, warum sie die Schlüssel bereits abgeben soll bzw. will. Grundsätzlich gilt der Mietvertrag und es muss die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden...
weil der vermieter schon nachmieter suchen will und zugang zur wohnung haben will und sie muss eben alle schlüssel abgeben
weil der vermieter schon nachmieter suchen will und zugang zur wohnung haben will und sie muss eben alle schlüssel abgeben
Wenn der VM alle Schlüssel haben möchte soll er die Freundin per 31.7. aus dem Vertrag entlassen, ansonsten gibt es nur einen Schlüssel. Und das mit dem schriftlichen Hinweis "nur zum Zwecke von Besichtigungen mit Mietinteressenten".
Dazu braucht er ja nicht alle Schlüssel und Deine Freundin muss ihm diese auch nicht geben. Wenn er tatsächlich auf alle Schlüssel besteht, würde ich bei Übergabe nachweisbar mitteilen, dass sie dann die Mietzahlung mit Verweis auf die fehlende Möglichkeit der Nutzung der Mietsache einstellt...
Es kommt auf die Kündigungsfrist bzw. das damit verbundene Kündigungsdatum an, nicht auf die Rückgabe der Schlüssel. Wenn Du eine Wohnung erst zu einem bestimmten Datum gekündigt hast, ist es völlig unerheblich, wo sich die Schlüssel vorher befinden und wem Du sie gibst - die Miete muss bis zu End- bzw. Auszugsdatum bezahlt werden.
Das ist falsch, wenn der Vermieter die Schlüssel zurück fordert, und dies nicht freiwillig geschieht...
... Was ist dann? ... Ein Vermieter hat keine Schlüssel vor dem endgültigen (fristgemäßen) Auszug zurückzufordern.
Eben, wenn er es aber dennoch tut, muss auch keine Miete mehr gezahlt werden, das nennt man "Entzug der Mietsache"...
sie hatte zum 16.7 fristlos gekündigt wegen schimmel etc aber er will trotzdem weiterhin die miete haben
So einfach ist das nicht. Für eine fristlose Kündigung müssen erhebliche Gründe vorliegen. Wenn der vermieter die Kündigung nicht akzeptiert (wovon auszugehen ist), gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Euch bleibt allerdings frei, einen Anwalt zu nehmen.
sie hat rückendeckung vom jugendamt und 2 ärzten da der schimmel extrem ist und sie ein herzkrankes baby zu hause hat
Wie gesagt, eine fristlose Kündigung erlangt Gültigkeit in gegenseitigem Einvernehmen. Da das nicht vorhanden ist, bleibt nur der Weg über den Anwalt. Bislang ist der Vermieter im Recht und hat Anspruch auf Zahlung der Miete.
Auch das ist falsch. Es ist zwar richtig, dass es für eine fristlose Kündigung erhebliche Gründe braucht, solange der Vermieter die Kündigung nicht erfolgreich vor Gericht bestreitet, gilt sie dennoch...
Und auch das ist falsch, eine Kündigung ist im Gegensatz zu einem Vertrag ein einseitiges Rechtsgeschäft und bedarf keiner Zustimmung oder eines Einvernehmens...
Es handelt sich hier um eine fristlose Kündigung. Da sieht die Sachlage etwas anders aus.
Was nicht heißt, dass der Mieter nicht ersteinmal weiter bezahlen muss.
Nein, eine Kündigung ist eine Kündigung und, auch fristlos, immer einseitig wirksam, wenn sie nicht von Vorneherein unwirksam ist. Das muss aber ein Gericht feststellen, dass sie nicht ausreichend begründet ist, falls sie nicht bereits eindeutig erkennbar aus formalen Gründen unwirksam ist...
Doch, genau das heißt es, denn genau das bedeutet ja eine fristlose Kündigung. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Kündigung unwirksam ist, muss er eben auf Fortsetzung des Mietverhältnisses und auf Zahlung klagen...
Das ist rechtlich falsch.