Mieteinnahmen als Teil der Erbengemeinschaft wie angeben?
Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Teil eines Hauses geerbt, das vermietet ist. Es gibt mehrere Erben. Muss jetzt jeder eine detaillierte Erklärung abgeben oder reicht es, wenn eine Person dies macht und ich dann diesen Wert anteilig angebe (ich nehme an auf Anlage V)? Kann man die Erklärung auch zunächst ohne die Mieteinnahmen abgeben und dies dann nachreichen?
3 Antworten
Die Erbengemeinschaft macht eine eigene Erklärung, eine Feststellungserklärung, dort wird auch eingetragen, wer welche Einnahmen aus dieser Erbengemeinschaft hat.
Eine Erbengemeinshcfat ist so etwas wie eine Gesellschaft, daher wird der Gewinn oder Verlust (Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben berechnet) auch die Mitglieder dieser Erbengemeinschaft werden dort eingetragen und dann das Ergebnis incl. der privaten Kosten für diese Erbengemeinschaft.
Daher können auch unterschiedliche Egebnisse herauskommen, was jedes Mitglied dieser Erbengemeinschaft in seine eigene Einkommensteuererklärung einträgt.
Wenn der Erbfall letztes Jahr erst war, sind vermutlich 2 Steuererklärungen abzugeben.
Eine für den Verstorbenen, eine für die Erbengemeinschaft.
Sofern du dich mit dem Steuerthema auskennst, vielleicht hilft dir dies
https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerliche-besonderheiten-bei-der-erbengemeinschaft_138130.html
Ich meine aber auch irgendwo gelesen zu haben, dass hier abgewichen werden kann, wenn zB nur ein Erbe die Mieteinnahmen erhalten soll. Wird aber vermutlich erst interessant, wenn ihr darüber entschieden habt, ob ihr die EG fortsetzt oder auseinandersetzt.
Sollte auch noch Erbschaftssteuer anfallen, würde ich mich mit dem Paket an einen Steuerberater wenden.
Ihr müsst eine Erklärung über die Erbengemeinschaft machen. Also eine separate Steuererklärung.