Haus geerbt, wem gehören die Möbel?
Meine Frage : Meine Kinder haben alsTeil einer Erbengemeinschaft ein Haus geerbt(Nacherbschaft). Zählen Möbel und Hausrat zum Haus dazu oder fallen diese in das Erbteil der gesetzlichen Erben der Vorerbin?
3 Antworten
Hausrat und Möbel sind Teil der Erbmasse. Der Erbschein gibt Auskunft über die Teilung in der Erbengemeinschaft, bzw. es gibt eine Einigung der Erben über die Verteilung des Erbes außer Geld und Immobilien. Bitte alles schriftlich vereinbaren. Regelfall: Das Haus ist mit dem Grundstück verbunden. Es wird ein Grundbuch geführt.
Hallo,
wenn im Testament ausschließlich die Immobilie auf Ihre Kinder geschrieben worden sind, sind Ihre Kinder, je nach Erbteilhöhe, ausschließlich Miterbe des Hauses und des Grundstücks. Das Inventar des Hauses könnte, laut Formulierung, im Testament mit zur Immobilie gehören, müsste dort aber separat aufgeführt sein. Ansonsten wird der Nachlass unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien
es gibt nur das Wort >Haus< was nichts mit dem Inventar zu tun hat