Darf die Bank im Erbfall die Auszahlung an die Erben von sich aus Erwirken?
Guten Morgen,
ich bin Teil einer Erbengemeinschaft von 6 Personen. Die Erbengemeinschaft ist zerstritten. Im Innenverhältnis bestehen Forderungen. Die Bank möchte nach drei Jahren nun das Nachlasskonto auflösen und hat jeden Erben angeschrieben die Kontoverbindung mitzuteilen zur Überweisung, andernfalls wird das Geld für die Teile die sich nicht gemeldet haben beim Nachlassgericht hinterlegt. Es handelt sich um ein und-Konto, sodass aufgrund des Streites die vorrangigen berechtigten Forderungen von zweien nicht durch die anderen bedient wurden.
die Frage darf die Bank in einen solchen Fall die Auszahlung verlangen? Auf dem Schreiben der Bank steht nichts davon, dass die das Konto kündigt.
4 Antworten
Die Bank darf nicht einfach so "nach Gusto" auszahlen - solange es in der Erbengemeisnchaft keine Regleung über die Auflösungder Erbengemeinschaft gegeben hat
ich finde das vorgehen der Bank auch merkwürdig .. es kann ihr doch eigentlich egal sein, wie lange die Streitereien noch andauern
Negativzinsen mindern das Vermögen ... .. Kontoführungsgebühren fallen an
das heisst die Bank verdient .....
Nope, es handelt sich hier (vermutlich) um private Sparkonten, also keine Kontoführungsgebühr, aber für das Kapital muss die BANK Negativzinsen zahlen ohne die MögiIchkeit, das weiterzugeben. Es geht aus Sicht der Bank hier ja auch nicht nur um das eine Konto, sowas ist ja durchaus Tagesgeschäft. Und bei jeder Agb-Änderung, jeder gesetzlichen Aktion, jeder Beratung müssen immer mehrere Personen berücksichtigt werden ... das ist ein reines Minusgeschäft. Ich finde es absolut legitim, wenn man nach einige Versuchen oder ein zwei Jahren sich aus so einer Nummer verabschiedet und den Streit den Erben überlässt. Gruss
Ich vermute mal, dass sich die Bank nicht in die Erbangelegenheit einmischen will und rechtlich auch nicht die Erbengemeinschaft auflöst. Sie kündigt nur das Konto. Da kann eine Bank jederzeit machen.
Hi, das ist eine der Möglichkeiten, die man als Bank hat und völlig rechtens. Allerdings wird das in der Praxis oft nicht angewendet.
Auf der anderen Seite ist das für die Bank totes Kapital, für das sie im Zweifel auch noch Negativzinsen bezahlen muss zusätzlich zu den ganzen Verwaltungsmassnahmen. Auch ein Risiko für Fehler und ein erhöhter Überwachungsaufwand ist bei zerstrittenen Parteien immer da, und so schlägt man eben mehrere Fliegen mit einer Klappe und entledigt sich des Themas. Ich nehme mal an, dass in Zukunft sich das häufen wird, denn man verdient einfach kein Geld mit sowas. Gruss
Nein, nicht egal denn der Verwaltungsaufwand und auch Risiken sind da, Negativzinsen könnten anfallen und verdienen kann die Bank hier keinen Cent mehr. Von daher wird man so das Thema los. Gruss