Immobilie geerbt - teils ohne Baugenehmigung - was nun?
Wie verhält es sich, wenn die Erben (Kinder) einer Immobilie hinterher feststellen, das der Vorbesitzer (Vater) einen Anbau am Haus ohne Baugenehmigung vorgenommen hat?
Können die Erben dafür zur Verantwortung gezogen werden?
7 Antworten
Der Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten die rechtliche Nachfolge des Erblassers an. Selbstverständlich kann (und wird) die zurständige Baubehörde bei Bekanntwerden des Zustands ein entsprechendes Verfahren gegen die Erben als Eigentümer des betreffenden Objektes einleiten. Sie sind als Rechtsnachfolger haftbar und haben den nicht genehmigten Zustand zu heilen - entweder durch nachträglichen Bauantrag, oder (sofern Verstoß gegen materielles Recht) durch Rückbau.
Ja, können sie.
In welcher Form?
Ja, diese können zum Rückbau aufgefordert werden
Fraglich
Sofern sich die Frage auf strafrechtliche Aspekte o.ä. bezieht, nein. Es sei denn, sie begehen als Erben neue Delikte im Zusammenhang mit der ihnen bekannten fehlenden Genehmigung.
ja, natürlich.
Selbstverständlich sind die jeweiligen Eigentümer, auch Erben, für die vorhandene Bebauung und deren baurechtliche Genehmigung zuständig.
Man kann stillhalten und hoffen, da das nichts kommt, den Schwarzbau entfernen, eine Duldung beantragen oder einen genehmigungsfähigen Bauantrag für die vorhandene Bebauung stellen.
Erst wenn die Erben sich z.B. zum Verkauf entschließen, wird man im notariellen Kaufvertrag eine Erklärung hinsichtlich der Zulässigkeit der vorhandenen Bebauung abgeben müssen.
Vielen Dank für diese Info!
Ok. Hat das dann - neben der finanziellen für den Rückbau - noch weitere juristische Folgen für die Erben?