Hallo zusammen..... Vielleicht weiß ja jemand Bescheid, da er ähnliches erfahren hat.
"7. Fortsetzung der Erbengemeinschaft Miterben können sich aber auch gegen die Auflösung der Erbengemeinschaft aussprechen. Sofern es der Wunsch der Erben ist, bleibt dann die Gesamthandsgemeinschaft bestehen. Das Erbe gehört dann weiterhin allen Beteiligten und die Verwaltung des Nachlasses wird weiterhin gemeinschaftlich bestritten. Sollte einer der Miterben versterben, so wird sein Miterbenanteil an seinen Erben weitervererbt. Dieser nimmt dann für den Verstorbenen die Rolle des Miterben in der Erbengemeinschaft ein."
WAS PASSIERT, WENN DER VERSTORBENE KEINE ERBEN MEHR HAT?
Wir bilden eine Erbengemeinschaft mit unserer Stiefmutter, welche jetzt auch unverhofft verstorben ist. Der Nachlass unseres Vaters ist noch nicht geklärt/aufgeteilt und das Konto noch nicht gekündigt. Da wollte die Stiefmutter sich drum kümmern (mit unserer Vollmacht), kam aber nicht mehr dazu. Die Sparkasse lässt uns Kinder das Konto nicht auflösen, obwohl der Gemeinschafts-Erbschein vorliegt. 50% Stiefmutter und je 10% pro Kind.
Und was passiert jetzt mit den 50% der Stiefmutter, die nun nicht mehr lebt und keine Angehörigen hat?
Das gilt auch für die Mietwohnung unseres Vaters/unserer Stiefmutter hier in Deutschland, sowie Immobilie und Konten im Ausland. Dort habe sie zu 70% gelebt und sind auch beide dort verstorben und beerdigt. Das "alte" Kapitel ist ja noch nicht abgeschlossen.
Vielen Dank im voraus.
Anwalt haben wir, aber so richtig durchblicken kann keiner. :-(