werden witwenpension - bei Einnahmen von Mieteinkünften - gekürzt?
Folgende Frage: Wird die Witwenpension von ihrem verstorbenen Mann gekürzt, wenn sie eigene Rente bezieht und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat??
Danke für eine Antwort!
8 Antworten
z.B. Baden Württemberg
Bezieht die Witwe neben ihrem Witwengeld noch Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, kann das Witwengeld bei Überschreiten der Höchstgrenze nach § 68 Abs. 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg gekürzt werden.
Hallo,
Bezieht die Witwe neben ihrem Witwengeld noch Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, kann das Witwengeld bei Überschreiten der Höchstgrenze nach der zuständigen Landesbeamtenversorgungs-gesetz des Bundeslandes gekürzt werden.
Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Tätigkeit. Nach Ablauf des Monats, in dem der Versorgungsberechtigte die jeweils maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht gilt die Einkommensanrechnung nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst.
ArtenZu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören:
- Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG:
- Selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.
- Katalogberufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten.
- Katalogähnliche Berufe (Ähnlichkeit muss hinsichtlich aller Merkmale zum Katalogberuf bestehen).[6]
- Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
- Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. als Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied, § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
- Einkünfte aus Beteiligung an einer Wagniskapitalgesellschaft, § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
- Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient, § 18 Abs. 3, § 16 EStG.
Aus meiner Sicht gehören Einkünfte aus Vermietung und Verachtung nicht dazu.
Beste Grüße
Dickie59
Von welcher Pension reden wir?
Rente aus der gesetzlichen RV oder von welcher Stelle wird die Pension gezahlt?
Rente kommt doch von der Rentenversicherungsanstalt. Ich meine Pension von einem Landesbeamten!
Wenn du Witwenrente meinst, dann ja. Außer du hast die Witwenrente nach altem Recht bezogen (60%) dabei wurden und werden Mieteinkünfte nicht angerechnet. Seit der Neuregelung der großen Witwenrente (55%) werden Mieteinkünfte angerechnet.
und warum sollte für eine Pension etwas anderes gelten?
Witwenrente?? Ich meine aber Witwenpension!!!! Das ist doch ein Unterschied, oder??
Nein, Pension wird nicht gekürzt. Musst die Einnahmen aber angeben und ggf. (mehr) Steuern zahlen.
Sie meint aber PENSION!