1 Zimmer an Tochter im Eigenheim vermieten - steuerlich anerkannt?

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Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16.01.2003, BStBl. II S. 301 ist ein Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen, wenn Wohnräume im Haus der Eltern, die keine abgeschlossene Wohnung bilden, an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden.

Also: keine steuerliche Anerkennung.

Hallo RoZiege du kannst deiner Tochter gern das Zimmer vermieten, aber steuerlich geltend machen kannst du es nicht da keine Küchenzeile und auch keine Waschgelegenheit dabei ist, daher zählt es nicht als abgeschlossene Wohneinheit und dem zu folge auch eigentlich nicht zu vermieten.

ColonelAutumn  02.05.2014, 19:38

ist kompletter blödsinn

du musst alles steuerlich geltend machen, wo du einnahmen generierst

das FA interessiert das überhaupt nicht, ob das zu wohnzwecken geeignet ist oder nicht

weil du versteuerst auch die einnahmen

mausespitz  03.05.2014, 10:04
@ColonelAutumn

nein es sind keine Einnahmen in dem Sinne der Gewinnerziehlung, sondern einfache Zuwendungen für die gemeinsame Haushaltskasse und die sind nicht zu versteuern. Sonst müßte jede Frau die von ihrem Mann Haushaltsgeld bekommt dies als Einnahmen versteuern.

ja, sie werden sich freuen, weil du die miete natürlich versteuern darfst

du machst damit insgesamt minus, da sie auch nur die anteiligen werbungskosten für das zimmer akzeptieren

die werden unter der miete liegen

Wie alt ist die Tochter?

Ich hoffe ihr habt bei der Steuererklärung die zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ordentlich deklariert.