1 Zimmer an Tochter im Eigenheim vermieten - steuerlich anerkannt?
Hallo zusammen! Folgendes: Wir haben ein kl. reihenhaus (Eigentum). Unsere Tochter zog im letzten Jahr wieder zu uns und bewohnt daher 1 Zimmer im Haus (möbiliert).
Sie zahlt monatl. Miete, ca 75% der sonst übl. Miete am Ort. Ordentlicher, schriftl. Mietvertrag ist vorhanden, Mietzahlungen nachweisbar.
Allerdings hat sie Mitbenutzung von Küche + Bad, aber ansonsten ist alles getrennt.
Kann ich dieses Mietverhältnis in der Steuererklärung angeben, um dann entsprechend auch die Werbungskosten pp. abzusetzen?
Oder erkennt das FA diese Konstellation nicht an?
Wäre nett, wenn ihr mir vielleicht helfen könntet - vielen Dank!
4 Antworten
Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16.01.2003, BStBl. II S. 301 ist ein Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen, wenn Wohnräume im Haus der Eltern, die keine abgeschlossene Wohnung bilden, an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden.
Also: keine steuerliche Anerkennung.
Hallo RoZiege du kannst deiner Tochter gern das Zimmer vermieten, aber steuerlich geltend machen kannst du es nicht da keine Küchenzeile und auch keine Waschgelegenheit dabei ist, daher zählt es nicht als abgeschlossene Wohneinheit und dem zu folge auch eigentlich nicht zu vermieten.
nein es sind keine Einnahmen in dem Sinne der Gewinnerziehlung, sondern einfache Zuwendungen für die gemeinsame Haushaltskasse und die sind nicht zu versteuern. Sonst müßte jede Frau die von ihrem Mann Haushaltsgeld bekommt dies als Einnahmen versteuern.
ja, sie werden sich freuen, weil du die miete natürlich versteuern darfst
du machst damit insgesamt minus, da sie auch nur die anteiligen werbungskosten für das zimmer akzeptieren
die werden unter der miete liegen
Wie alt ist die Tochter?
Ich hoffe ihr habt bei der Steuererklärung die zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ordentlich deklariert.
ist kompletter blödsinn
du musst alles steuerlich geltend machen, wo du einnahmen generierst
das FA interessiert das überhaupt nicht, ob das zu wohnzwecken geeignet ist oder nicht
weil du versteuerst auch die einnahmen