CO2 Abgabe Stufenmodel für Vermieter steuerlich absetzbar?
Der Mieteranteil an der CO2 "Steuer" soll ja jetzt unter Mieter und Vermieter in irgendeinem Verhältnis aufgeteilt werden das auch der Vermieter einen Anteil davon übernimmt.
Jetzt meine Frage:
Am Rande erwähnt die CO2 Steuer heisst zwar im Volksmund "Steuer" ist laut meines Wissens aber keine Steuer, sondern nur eine Abgabe auf die z.B. auch ganz normal noch MwSt anfällt. Aber egal.
Da ich als Vermieter ja so Mehrkosten für die Mietwohnung trage (übernommenen CO2 Anteil vom Gasverbrauchs der Mietwohnung), müsste ich den von mir für den Mieter getragenen Teil eigentlich bei der "Vermietung und Verpachtung" in der Steuererklärung als Kosten in Abzug bringen können. Ähnlich wie Reparaturkosten, oder andere Kosten die mir für die Mietwohnung entstehen die ich NICHT auf den Mieter umlege oder umlegen kann.
2 Antworten
Meiner Mieter haben alle aktuell ein Mieterhöhungsverlangen bekommen, weil auch ich nicht einsehe, für das Heizverhalten meiner Mieter bezahlen zu müssen.
Es sind selbstverständlich alle Ausgaben, die zum Erhalt der Einnahmen aufgewendet werden, zur Ermittlung der Einkünfte abzuziehen. Es sei denn, sie sind nicht abzugsfähig. Diese Kosten dürften abzugsfähig sein, so wie die übrigen nicht-umlagefähigen Kosten auch.