Kann ich steuersparend ein Haus von meiner eigenen Firma mieten?

3 Antworten

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Wir reden hier wohl vom Einzelunternehmen, oder?
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Das geht nicht. Man kann nicht an sich selbst vermieten. Ein Grundstück, das zivilrechtlich ein Grundstück ist, ist steuerlich soviele Nutzungseinheiten, wie es Nutzungszwecke gibt. Die Nutzungseinheit "Selber drin wohnen" ist 100% privat, deshalb kann das Grundstück nicht ins Betriebsvermögen eingelegt werden. Oder - wenn du das Grundstück betrieblich anschaffst, dann aber privat drin wohnst, entnimmst du zwangsweise.
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Der Ausweg ist, die Personenidentität aufzulösen, also tatsächlich eine KapGes zu gründen, GmbH oder UG. Dann gibt es aber einige andere Punkte zu beachten. Außerdem würde die Trennung der Personenidentität ja auch die Trennung der Steuer privat/Unternehmen bedeuten.

satti 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 21:47

Ja, ich dachte an die Auflösung der Personenidentität, auch wenn ich bisher nicht wusste, dass das so eißt. Und ich habe kapiert, dass das Grundstück rausfällt. Mir ist allerdings nicht klar, was die Trennung der Steuern privat/Unternehmen bedeutet. Hatte vergessen mitzuteilen, dass das Ganze so gut wie komplett kreditfinanziert laufen soll.

Jeanmarie  11.10.2010, 08:53
@satti

Auch wenn Du beliebig hohe Kosten produzierst, musst Du daran denken, dass es wirtschaftlicher sein kann, die Steuern (auch wenn es weh tun sollte) zu bezahlen, sofern mit Geldausgaben nicht zusätzliche Gewinne erzielt werden können, die diese Ausgaben wieder voll decken. Kein Unternehmer würde 10 Leute mehr einstellen, als er braucht, nur weil er die Kosten dafür absetzen kann.

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Aber wenn Du das dennoch tun möchtest, stelle ich mich mit meinem Clan für dieses Experiment zur Verfügung, sofern es nicht mit Arbeit für uns verbunden ist.


Es ist auch nicht egal, seine Steuerzahllast mit Ausgaben verhindern zu wollen, die keine weiteren gewinne bringen, weil Du selbst bei einem Steuersatz von 50% erst 1000 Euro ausgeben musst, um 500 € Steuern zu sparen.

Würdest Du dagegen Deine 500 € zahlen, dann hättest wenigstens den Restbetrag auf die 1000 € Ausgaben, also 500 € Reingewinn !

EnnoBecker  11.10.2010, 19:05
@Jeanmarie

Es sollte eigentlich klar sein, dass das Sparen von Steuern nur das Sahnehäubchen auf dem Cappucino des Lebens sein kann.

grafy8813  31.03.2014, 11:58
@Jeanmarie

Hallo, ich hätte da eine ergänzende Frage und hoffe auf eine weitere Antwort :)

Folgender Ansatz: Ein Freund gründet eine Firma und kauft mein Haus. Die Firma lässt mich aber zur Miete darin wohnen. Alle Reperaturen etc. können dann steuerlich gelten gemacht werden (in der Firma). Die Miete ist so hoch, dass die Firma leichte gewinne einfährt. Wenn das Haus abbezahlt ist, werde ich die Firma übernehmen. Dann "schließe" ich die Firma und das Firmeneigentum wird zu meinem privaten.

Gibt es an diesem Ansatz einen oder mehrere Haken? A Außer dass ich meinem Freud vertrauen muss, dass auch alles so abläuft...

Ich danke schonmal vielmals für hilfreiche Antworten!!

Da bist du hier nicht so sehr gut beraten. auf 123recht.net findest du Antworten auf deine Frage. aber soviel kann ich dir schon sagen: Wenn, dann mußt du wohl mit deiner Firma eine GmbH gründen und die Firma verkauft dir das Haus als Privatmann.

EnnoBecker  10.10.2010, 21:26

Hier vielleicht nicht, aber bei manch anderer Antwort schon...

LonoMisa  10.10.2010, 21:29
@EnnoBecker

Das ist eine Frage des Steuerrechts, dort gibt es extra ein Forum Steuerrecht!

EnnoBecker  10.10.2010, 21:35
@LonoMisa

Keine Bange, Fragen nach einer eventuellen Schwangerschaft nach dem Kuss beantworte ich hier auch nicht. Und neben mir auch einige weitere.... .
Und was die Seite betrifft - nichts gegen Rechtsanwälte, aber "Schuster, bleib bei deinen Leisten". Rechtsanwälte dürfen formal auch Steuerberatung betreiben, aber normalerweise ist es für alle besser, wenn sie es lassen.

LonoMisa  10.10.2010, 21:59
@EnnoBecker

Warum schreibst du das hier ? Und vor allem für wen?

Geht nicht, nennt sich Gestaltungsmißbrauch.

EnnoBecker  10.10.2010, 21:20

Nö. Das nennt sich In-Sich-Geschäft, § 181 BGB. Es geht nicht.

ErsterSchnee  10.10.2010, 21:24
@EnnoBecker

Na gut - aber gehen tut es trotzdem nicht - egal wie es nun heißt. :-)

EnnoBecker  10.10.2010, 21:28
@ErsterSchnee

Gestaltungsmißbrauch ist stets nur eine Auffangvorschrift. In diesem Fall kommen wir aber gar nicht dahin, weil es schlichtweg nicht möglich ist. Gestaltungsmißbrauch könnte beispielsweise eine wechselseitige Vermietung sein.

besserwisser257  14.10.2016, 21:57
@EnnoBecker

Das kommt darauf an: Betreibt er ein Einzelunternehmen ist es ein In-Sich-Geschäft, betreibt er aber eine GmbH ist es keines, da eine GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit hat