Muss ich, wenn ich eine Garage vermieten will ein Gewerbe dafür anmelden?
Ich habe vor, eine Garage an eine Privatperson zu vermieten. Es soll allein die Garage vermietet werden, also es besteht kein Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung o.ä.
Ich weiß schon das die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist (§ 4 Nr. 12 UStG).
Doch wie sieht es aus mit dem Gewerbe? Muss ich ein Gewerbe eintragen? Ich habe schon ein Gewerbe in einer komplett anderen Richtung angemeldet, also bin Einzelunternehmer. Und Gewerbesteuer fällt ja an ab 24.500 € Gewinn. Wenn ich für die Garagenvermietung auch ein Gewerbe bräuchte würden die Mieteinnahmen dann ja hier mit rein zählen oder? Oder sind das einfach nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und hat gar nichts mit Gewerbe zu tun? Blicke da leider nicht ganz durch.
Kann mir da bitte jemand helfen? Wäre auch cool wenn ihr eine entsprechende Quelle oder Gesetz verlinken oder nennen könnt, wo das steht. Würde mir gern sicher sein um Ärger zu vermeiden später ;)
6 Antworten
Ein Gewerbe läge nur vor, wenn die Vermietung in einem entsprechenden Umfang erfolgt. In den meisten Fällen, selbst wenn es mehrere Wohnungen betrifft, handelt es sich um eine private Vermietung, die steuerrechtlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) abgerechnet wird. Ohne Gewerbe ist meines Erachtens keine Umsatzsteuer erforderlich, denn weder meine Mutter noch ich haben für die Vermietung von Wohnraum Umsatzsteuer bezahlt, haben aber die Einkünfte in der privaten Einkommenssteuererklärung angegeben. Mit der Vermietung bist du verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung zu machen.
nein, nur wenn du es als gewerbe anmeldest
Für ein Gewerbe ist ein auf Dauer angelegter und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebens Unternehmen erforderlich. Die private Vermietung einer begrenzten Anzahl von Garagen erfüllt dies nicht, auf gar keinen Fall die einer einzigen. Ohne Gewerbe fehlt der Bezug zur Umsatzsteuer, denn die wird nur von Betrieben gezahlt. Hierbei kann ein Unternehmen beispielsweise Dienstwohungen ohne Umsatzsteuer vermieten.
Ein Gewerbe musst du deshalb nicht anmelden. Jedoch erzielst du steuerlich gesehen damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Und diese Einnahmen sind inkl. der Umsatzsteuer in deiner Einkommenssteuererklärung an zu geben.
Mit der Vermietung der Garage erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Umsatzsteuerpflicht besteht, wie du selbst schon festgestellt hast. Aus der Umsatzsteuerpflicht resultiert aber nicht, dass du ein Gewerbe anmelden musst - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Gewerblich wäre es erst, wenn du einen ganzen Garagenkomplex kaufen und gewinnbringend weitervermieten würdest. Sicherlich sind die Grenzen hier fließend - allerdings bei der Vermietung einer einzelnen Garage handelt es sich definitiv um kein Gewerbe.
Ggf. kommt hinsichtlich der Umsatzsteuer die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Betracht. Da du aber schreibst, dass du ein Gewerbe hast, müssten die Umsätze aus diesem Gewerbe und der Vermietung zusammen die Grenze von 17.500 € nicht übersteigen. Oder du gründest mit jemanden eine GbR für die Vermietung - dann läuft dies umsatzsteuerrechtlich separat von deinem Gewerbe und du könntest unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung die Garage vermieten.
Leider schmeißen hier fast alle Antworten Steuer- und Gewerberecht durch einander, obwohl dies nichts miteinander zu tun hat und die Sachverhalte in diesen Rechtsgebieten unterschiedlich gewertet werden.
Weil das Gewerberecht keine Gewinn- oder Umsatzgrenzen kennt, spielt es keine Rolle, ob du 1 oder 100 Garagen vermietest. Entscheidend ist, dass diese DIR gehören und die Mietzeiträume nicht kurzfristig sind.
Ein Gewerbe wäre nur anzumelden, wenn du die Garage/das Grundstück zu diesem Zweck angemietet hättest. Wenn es also dein Grundstück ist und der Mietvertrag nicht auf eine kurze Zeit begrenzt ist, so dass die Mieter dauernd wechseln, ist es kein Gewerbe, sondern gilt als Verwaltung eigenen Vermögens. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung zu § 6 GewO.
die vermietung ist NICHT umsatzsteuerpflichtig und vermietung ist auch kein gewerbe
wohnraum und garagenvermietung
autovermietung ist schon ein gewerbe
Aber in § 4 Nr. 12 UStG steht doch das die "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen" nicht steuerbefreit ist. Ich weiß auch das eine Wohnungsgesellschaft hier bei uns Garagen mit USt vermietet.
Die Wohnungsgesellschaft ist auch gewerblich tätig, das betrifft aber eine Privatperson nicht, die ist nicht Adressat der Umsatzsteuer und damit auch nicht befreiungspflichtig.
und ich vermiete garagen einfach so, ohne umsatzsteuer
und geb das in meiner steuererklärung an und sie finden es gar nicht schlimm
Na wenn ich ein Gewerbe anmelden müsste, bin ich ja (wie die Wohnungsgesellschaft) ebenfalls gewerblich tätig. Deswegen fragte ich ja ob ich ein Gewerbe anmelden muss. ;)
Ich habe doch ausdrücklich gesagt, es besteht kein Zusammenhang mit Wohnraum. Es geht nur um eine Garage. Die Garagenvermietung ist gemäß § 4 Nr. 12 UStG nicht umsatzsteuerfrei (Wohnungsvermietung dagegen schon).
Aber Gewerbe wäre also nur wenn ich das Ganze größer machen würde, also beispielsweise viele Gargagen vermiete?