Muss ich, wenn ich eine Garage vermieten will ein Gewerbe dafür anmelden?

6 Antworten

Ein Gewerbe läge nur vor, wenn die Vermietung in einem entsprechenden Umfang erfolgt. In den meisten Fällen, selbst wenn es mehrere Wohnungen betrifft, handelt es sich um eine private Vermietung, die steuerrechtlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) abgerechnet wird. Ohne Gewerbe ist meines Erachtens keine Umsatzsteuer erforderlich, denn weder meine Mutter noch ich haben für die Vermietung von Wohnraum Umsatzsteuer bezahlt, haben aber die Einkünfte in der privaten Einkommenssteuererklärung angegeben. Mit der Vermietung bist du verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung zu machen.


doenertier567 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 21:44

Ich habe doch ausdrücklich gesagt, es besteht kein Zusammenhang mit Wohnraum. Es geht nur um eine Garage. Die Garagenvermietung ist gemäß § 4 Nr. 12 UStG nicht umsatzsteuerfrei (Wohnungsvermietung dagegen schon).

Aber Gewerbe wäre also nur wenn ich das Ganze größer machen würde, also beispielsweise viele Gargagen vermiete?

RechtsistBeste  14.06.2017, 21:48
@doenertier567

nein, nur wenn du es als gewerbe anmeldest

Sachse69  14.06.2017, 21:57
@doenertier567

Für ein Gewerbe ist ein auf Dauer angelegter und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebens Unternehmen erforderlich. Die private Vermietung einer begrenzten Anzahl von Garagen erfüllt dies nicht, auf gar keinen Fall die einer einzigen. Ohne Gewerbe fehlt der Bezug zur Umsatzsteuer, denn die wird nur von Betrieben gezahlt. Hierbei kann ein Unternehmen beispielsweise Dienstwohungen ohne Umsatzsteuer vermieten.

Ein Gewerbe musst du deshalb nicht anmelden. Jedoch erzielst du steuerlich gesehen damit  Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Und diese Einnahmen sind inkl. der Umsatzsteuer in deiner Einkommenssteuererklärung an zu geben.

Mit der Vermietung der Garage erzielst du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Umsatzsteuerpflicht besteht, wie du selbst schon festgestellt hast. Aus der Umsatzsteuerpflicht resultiert aber nicht, dass du ein Gewerbe anmelden musst - das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gewerblich wäre es erst, wenn du einen ganzen Garagenkomplex kaufen und gewinnbringend weitervermieten würdest. Sicherlich sind die Grenzen hier fließend - allerdings bei der Vermietung einer einzelnen Garage handelt es sich definitiv um kein Gewerbe.

Ggf. kommt hinsichtlich der Umsatzsteuer die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Betracht. Da du aber schreibst, dass du ein Gewerbe hast, müssten die Umsätze aus diesem Gewerbe und der Vermietung zusammen die Grenze von 17.500 € nicht übersteigen. Oder du gründest mit jemanden eine GbR für die Vermietung - dann läuft dies umsatzsteuerrechtlich separat von deinem Gewerbe und du könntest unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung die Garage vermieten.

Leider schmeißen hier fast alle Antworten Steuer- und Gewerberecht durch einander, obwohl dies nichts miteinander zu tun hat und die Sachverhalte in diesen Rechtsgebieten unterschiedlich gewertet werden.

Weil das Gewerberecht keine Gewinn- oder Umsatzgrenzen kennt, spielt es keine Rolle, ob du 1 oder 100 Garagen vermietest. Entscheidend ist, dass diese DIR gehören und die Mietzeiträume nicht kurzfristig sind.

Ein Gewerbe wäre nur anzumelden, wenn du die Garage/das Grundstück zu diesem Zweck angemietet hättest. Wenn es also dein Grundstück ist und der Mietvertrag nicht auf eine kurze Zeit begrenzt ist, so dass die Mieter dauernd wechseln, ist es kein Gewerbe, sondern gilt als Verwaltung eigenen Vermögens. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung zu § 6 GewO.

die vermietung ist NICHT umsatzsteuerpflichtig und vermietung ist auch kein gewerbe

wohnraum und garagenvermietung

autovermietung ist schon ein gewerbe

doenertier567 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 21:39

Aber in § 4 Nr. 12 UStG steht doch das die "Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen" nicht steuerbefreit ist. Ich weiß auch das eine Wohnungsgesellschaft hier bei uns Garagen mit USt vermietet.

Sachse69  14.06.2017, 21:41
@doenertier567

Die Wohnungsgesellschaft ist auch gewerblich tätig, das betrifft aber eine Privatperson nicht, die ist nicht Adressat der Umsatzsteuer und damit auch nicht befreiungspflichtig.

RechtsistBeste  14.06.2017, 21:47
@doenertier567

und ich vermiete garagen einfach so, ohne umsatzsteuer

und geb das in meiner steuererklärung an und sie finden es gar nicht schlimm

doenertier567 
Beitragsersteller
 14.06.2017, 21:48
@Sachse69

Na wenn ich ein Gewerbe anmelden müsste, bin ich ja (wie die Wohnungsgesellschaft) ebenfalls gewerblich tätig. Deswegen fragte ich ja ob ich ein Gewerbe anmelden muss. ;)

RechtsistBeste  14.06.2017, 21:49
@doenertier567

nein, musst du nicht

auch wenn du 100.000 garagen hättest