Miete kommt relativ spät?
Hab ich in irgend einer Form eine Handhabe wenn mein Mieter die Miete erst sehr spät zahlt? Also immer erst am 12-15. des Monats?
Mir entstehen dadurch kosten im Sinne von Überziehungszinsen. Kann ich da irgendwas geltend machen?
5 Antworten
Wie lange duldest du denn schon diese verspätete Zahlung der Miete? Falls es mehr als ein paar Monate so geht, kann der Mieter abgemahnt werden bis hin zur Kündigung. Eine Verzugszinsenforderung für 10 Tage bei aktuell 4,5%p.a. ist nicht erheblich aber möglich. Hat der Mieter einen wichtigen Grund für seine Verspätungen?
Eine Mieterhöhung kann erstmals nach 1,5 Jahren ab Mietbeginn stattfinden.
Du wohnst in einem ZFH mit dem Mieter zusammen als Eigentümer? Dann kannst du nach §573a BGB erleichtert ohne weiteren Grund kündigen. Die K.-Frist ist dann aber 3 Monate länger.
Sprich mit dem Mieter und mache ihm deine Möglichkeiten vorstellig.
Ist vertraglich nichts anderes vereinbart gilt die gesetzliche Regelung.
Die besagt das die Miete im Voraus, spätestens aber am 3. Werktag zu entrichten, zur Zahlung anzuweisen ist.
Eingang der Miete am 10. des Monats oder noch später ist deutlich verspätet.
Dann kannst Du den Mieter abmahnen und für den Widerholungsfall die Kündigung androhen.
Wenn das so regelmäßig passiert, darfst du seinen Mietvertrag fristlos kündigen. Die Miete ist lt. BGB und BGH bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus anzuweisen/zu bezahlen.
Wenn das mietvertraglich nicht ausdruecklich so vereinbart wurde, muss die Miete spaetestens am 3. Werktag eines jeden Monats angewiesen werden. Regelmaessig verspaetete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter nach einer erfolglosen Abmahnung zur fristlosen Kuendigung.
Also erst einmal abmahnen und fuer den Wiederholungsfall die Kuendigung androhen. Kommt die Miete dann weiterhin zu spaet, kannst du kuendigen. Vorsichtshalber wuerde ich aber nicht oder nicht nur fristlos kuendigen, sondern entweder fristlos und zusaetzlich auch hilfsweise fristgemaess oder nur fristgemaess. Eine fristlose Kuendigung kann leicht mal zu einer recht haarigen Angelegenheit werden. Da kann eine hilfsweise ausgesprochene zusaetzliche ordentliche (fristgemaesse) nie schaden und manchmal auch recht hilfreich sein.
Hmm die Kündigung hilft mir recht wenig leider. Hatte gehofft ich kann die eventuell entstandenen Überziehungszinsen weiter belasten. Aber vielleicht sollte ich einfach mal kündigen dann kann ich wenigstens auch die Miete erhöhen.
Das kann ich in meinem Fall sowieso innerhalb von 6 Monaten wegen gleichem Gebäude und nur 2 Parteien und so.
Danke dir für die Antwort hat mir geholfen. Ich spreche erstmal mit den beiden manches lässt sich so ja viel einfacher lösen.
Wenn vertraglich ein bestimmter Fixtermin vereinbart wurde, dann sicherlich
Hättest du von deinem Anwalt aufsetzen lassen sollen.
Alles was ich online find heißt immer bis zum 3. Werktag muss das Geld in Auftrag gegeben werden.
Shit Happens kann ich nun nicht ändern. Aber wir eventuell eh mal Zeit den Mieter zu wechseln dann kann ich wenigstens die Miete etwas anheben.
Hmm leider nein. War meine erste Vermietung der Mietvertrag ist sagen wir nicht ganz optimal.