Mieter meldet Defekt zu spät?
Unser Mieter hat uns erst bei seinem Auszug über einen kaputten Rolladen informiert.
Wir haben einen neuen Mieter, der nahtlos in die Wohnung einziehen würde, aber wir
müssen ja jetzt erstmal den defekten Rollo reparieren, weshalb der neue Mieter
natürlich erst später einziehen kann. Kann ich die entgangene Miete bei meinem alten Mieter einfordern?
6 Antworten
Wir haben einen neuen Mieter, der nahtlos in die Wohnung einziehen würde,
So etwas ist immer ein Risiko. Auch wenn jetzt die "alten" Mieter was nicht oder zu späte gemeldet haben. Die nahtlose Übergabe von einem Mieter auf den nächsten klappt in den seltensten Fällen wirklich reibungslos.
Wenn es dann nur ein Rollo ist, das noch repariert werden muss, ist das überhaupt kein Drama. Ganz im Gegenteil, die neuen Mieter sehen, dass Du Dich kümmerst.
Aber: Du schreibst, die alten Mieter sind schon ausgezogen? Ziehen die Neuen Mitte des Monats ein oder erst am 1. Februar? Bis zum 1. Februar wäre noch ausreichend Zeit, das Rollo reparieren zu lassen.
Sollten sich die neuen Mieter weigern, bis zur Reparatur des Rollos einzuziehen, ist das deren Sache und eine Mietminderung in größerem Umfang kommt gar nicht in Frage. Demzufolge wirst Du keine Chance haben, beim alten Mieter einen Mietausfall erstattet zu bekommen.
Wie eingangs schon geschrieben, es ist vor allem Dein Risiko, wenn Du keinen Zeitpuffer zwischen alten und neuen Mietern läßt, um evtl. notwendige Reparaturen und Sanierungen durchführen zu können.
Ich weiss nicht inwiefern das in Deutschland erlaubt wäre, aber bei uns kann der Vermieter nach Terminabsprache vorbei kommen und die Wohnung in Augenschein nehmen. (natürlich gilt dieser Termin nicht als Wohnungsabnahme nach Mietende)
Das hätte man ja einen Monat vor Mietende tun können, dann wären überaschungen und Stress ausgeblieben. Vielleicht als Tipp fürs nächste mal.
Die Frage allein finde ich absurd. Der Mieter kann wegen einem defekten Rollo nicht einziehen ?????
Wenn meine Mieter jedesmal ausziehen müssten wegen einer Reparatur, nicht auszudenken !!!!!
Natürlich könnten die neuen Mieter einziehen, dein Alarm ist völlig unnötig. Und wenn du dich wg. dem defekten Rollo im Wert von vllt. 200 € mit dem alten Mieter anlegen willst, sind schnell 500 € beisammen. Wozu ??
Und zu dem Punkt entgangene Miete : das kannst du dir abschminken. Meines Wissens nach gibt es dafür keine Gesetzesgrundlage.
.... das kenne ich, somit kann er nicht haftbar gemacht werden, weil der Schadentag nicht feststeht.
Und warum sollte ein Mieter nicht einziehen können?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fenster blockiert ist und für die Möbel kein anderer Zugang vorhanden ist.
Zudem, wenn es ihm passiert wäre, zieht er bestimmt für die zweitägige Reparatur auch nicht in eine andere Unterkunft.
Wir haben einen neuen Mieter, der nahtlos in die Wohnung einziehen würde, aber wir müssen ja jetzt erstmal den defekten Rollo reparieren, weshalb der neue Mieter natürlich erst später einziehen kann.
Ein defekter Rollo macht die Wohnung nicht unbewohnbar. Der neue Mieter kann also fristgerecht einziehen.
Kann ich die entgangene Miete bei meinem alten Mieter einfordern?
Nein, weil der Mieter einziehen kann. Der kann sich das Recht auf Mietminderung vorbehalten und wenn er die Miete mindert kannst Du das von dem Vormieter zurückfordern.
Gerichte haben Mietminderung zwischen 3 und 5% als angemessen beurteilt.
Bei 500 € Miete und Mietminderung von 5% für 5 Tage sind das 4,17 €
Deswegen einen Aufstand machen lohnt sich nicht.
LG
Ein Vermieter
Ich wüsste jetzt nicht, warum der neue Mieter trotz des defekten Rollos nicht einziehen kann. Ihr lasst das doch reparieren und ich gehe mal davon aus, dass die Reparatur kaum mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen wird. Ihr sichert dem neuen Mieter zu, dass das Rollo repariert wird und fertig ist die Laube. Einziehen kann der neue Mieter.
Dem Ex-Mieter nun die angeblich entgangene Monatsmiete aufs Auge drücken zu wollen, liest sich wie eine Racheaktion für die späte Meldung.