Nachwuchs bei Mieter?
Wenn der Mieter einen Nachwuchs beim Vermieter ankündigt muss dann der Vermieter irgend etwas unternehmen wie z.B. im Mietvertrag einen Nachtrag machen oder die Wohnungsgeberbescheinigung in aktualiserte Form erneut ausstellen?
Vielen Dank.
8 Antworten
Der Vermieter muß lediglich informiert werden.
Da durch den Nachwuchs evtl. Betriebskosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser und Müll steigen können sollte man sich darauf einstellen und jeden Monat ein paar Euro für eine evtl. Nachzahlung beiseite legen.
Der Vermieter sollte seinem Mieter ganz herzlich gratulieren!
Sonst nichts!
Nein, nichts dergleichen.
Wenn der Nachwuchs da ist, kann er aber bei personenbezogenen Betriebskosten in der Abrechnung entsprechend eine weitere Person hinzurechnen.
Nein, nichts davon.
Mein Vermieter passt nichtmals die Nebenkosten an bzw berücksichtigt das Kind die ersten zwei, drei Jahre auch nicht im Schlüssel.
Bestimmte Dinge werden bei uns pro Person umgelegt. Und das macht er nicht die ersten 2-3 Jahre. Weil er sagt, Kinder kosten genug Geld.
Das ist doch gut. Machen aber nicht alle Vermieter so.
Klar ist das gut. Hab echt Glück mit meinem Vermieter.
nein, muß er nicht
Doch: Glückwünsche vorbereiten, Geschenk besorgen.
Das steht wo bzw. sagt wer?
Vorausgesetzt es werden BK überhaupt nach Personen umgelegt zählt Person als Person. Egal ob 1 Tag jung oder 100 Jahre alt.