Nachwuchs bei Mieter?
Wenn der Mieter einen Nachwuchs beim Vermieter ankündigt muss dann der Vermieter irgend etwas unternehmen wie z.B. im Mietvertrag einen Nachtrag machen oder die Wohnungsgeberbescheinigung in aktualiserte Form erneut ausstellen?
Vielen Dank.
8 Antworten
Der Vermieter muß lediglich informiert werden.
Da durch den Nachwuchs evtl. Betriebskosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser und Müll steigen können sollte man sich darauf einstellen und jeden Monat ein paar Euro für eine evtl. Nachzahlung beiseite legen.
Der Vermieter sollte seinem Mieter ganz herzlich gratulieren!
Sonst nichts!
Nein, nichts dergleichen.
Wenn der Nachwuchs da ist, kann er aber bei personenbezogenen Betriebskosten in der Abrechnung entsprechend eine weitere Person hinzurechnen.
Nein, nichts davon.
Mein Vermieter passt nichtmals die Nebenkosten an bzw berücksichtigt das Kind die ersten zwei, drei Jahre auch nicht im Schlüssel.
nein, muß er nicht