Miete gezahlt ohne Mietvertrag - Steuerhinterziehung?
Folgender Sachverhalt:
Mann hat ein Eigenheim. Freundin (mittlerweile Ehefrau) zieht bei ihm ein und überweist ihm jeden Monat 2/3 der Abzahlungsrate als "Miete und NK". Mann nimmt jeden Monat dankend an, verschweigt die Einnahmen aber jahrelang in der Steuererklärung. Ist das Steuerhinterziehung, obwohl die beiden verheiratet sind? Falls ja, was ist der richtige Weg für Mann bzw. für die Frau?
6 Antworten
Dabei kommt es ja auch darauf an, ob das Haus z.B. als Zweifamilienhaus bewertet ist.
Bei einem Einfamilienhaus, selbst bewohnt, wäre es für mich völlig klar. Dass auch Eheleute absolut getrennte Konten haben und jeder über das eigene Geld ganz alleine verfügt, ist weder verboten noch selten.
Wenn der Mann doch das Haus mal alleine gebaut und finanziert hat und sich die Ehefrau nun an den Kosten beteiligt, dies auch so deklariert, was sollte daran für das Finanzamt interessant sein? Warum sollte man das versteuern müssen?
Ein Ehemann ist doch nicht verpflichtet, seine Ehefrau zu finanzieren, wenn sie selbst in der Lage ist, das zu tun. Und so wäre es auch absolut in Ordnung, wenn sie für das Wohnen im Haus bezahlt.
Muss ja auch nicht - ein Ehepaar kann sich doch die Kosten teilen - und die Ehefrau ihrem Mann einen Anteil an diesen Kosten überweisen.
Anders wäre es bei einem Zweifamilienhaus, wo die Kosten für die nicht selbstgenutzte Wohnung in der Steuererklärung auftauchen - aber die Einnahmen nicht!
Da sie ja verheiratet sind, ist es völlig korrekt, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.
Es gibt Leute, die MÖCHTEN, dass eine derartige Konstellation als steuerpflichtiges Mietverhältnis anerkannt wird, weil sie dann die Vermietungsaufwendungen als Werbungskosten absetzen können. Da ist das Finanzamt sehr kritisch und akzeptiert die "Vermietung" an nahe Angehörige oft nicht, etwa weil man die Angehörigen eben nicht wie "richtige" Mieter behandelt hat (z.B. bei Mietrückständen nicht gemahnt).
Meiner bescheidenen Meinung nach existiert kein Mietvertrag und hat auch nie existiert. Wenn nicht gerade eine besondere Konstellation vorliegt, ist anzunehmen, dass der Mann NICHT wollte, dass die Frau Mieterin mit allen Rechten einer Mieterin wird. Mieter haben nämlich die lästige Angewohnheit, dass man sie nur schwer wieder los wird und ständig was zu meckern haben. Das klingt eher nach einem Gefälligkeitsverhältnis. Ganz zufrieden bin ich damit nicht, aber ein Mietvertrag ist es jedenfalls nicht. Vielleicht hat jemand anders eine schlaue Idee, was das ist.
Und mit der Eheschließung sind die Ehepartner gegenseitig unterhaltspflichtig geworden. Da sehe ich erst recht kein Mietverhältnis.
Also: Alles so machen wie bisher.
Allein dadurch, dass in einer Überweisung ein Verwendungszweck "Miete und Nebenkosten" enthält, bedeutet, dass ein Mietvertrag, wenn auch nur mündlich, existiert. Außereheliche Beziehung wird dann nicht beachtet, die Einnahmen blieben unversteuert. Das FA könnte eine Steuerhinterziehung verfolgen, wenn sie denn offen gelegt würde.
Zwischen Eheleuten entfällt ein mündliches Mietverhältnis, weil eine gemeinsame Haushaltsführung anzunehmen ist.
So ist es, aber ohne MV Miete zahlen geht so ja gar nicht, wie denn auch?
Schon mal davon gehört/gelesen das Mietverträge auch mündlich geschlossen werden können?
Es wurde kein Mietvertrag gemacht
Das ist korrekt und sehe ich auch so. Aber dieses Geld taucht nirgendwo als Einnahme auf...