Mieter wegen Sachbeschädigung anzeigen (Briefkasten)?
Hallo, ich hätte ein Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein Mieter hat seinen eigenen Briefkasten ohne vorheriges Fragen an der Hauswand angebracht. Dabei hat er die Wärmeschutzdämmung angebohrt und erheblich Beschädigt (Kältebrücke). Ich als Vermieter habe ihm klar gemacht, dass er den Briefkasten wieder abmontieren soll und den Schaden (Bohrlöcher) beseitigen soll. Er weigert sich. Kann ich nun bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung (wegen den Bohrlöchern stellen?
5 Antworten
Du hast dem Mieter doch sicher einen Briefkasten zur Verfügung gestellt oder? Wie auch immer, der darf auf keinem Fall einfach so Deine Hauswand anbohren. Mach nicht lange rum, geh zum Anwalt der soll ein Schreiben aufsetzen und ihn darauf vorbereiten den Schaden zu bezahlen.
Wie man in den Wald rein ruft, so schallt es raus. Hättest Du mal dem Mieter die passenden Dübel für Vollwärmeschutz und entsprechend lange Schrauben besorgt, hätte er problemlos seinen Briefkasten befestigen können, ohne dass es eine Sachbeschädigung gibt. Das könntest Du jetzt immer noch machen. Ich denke, die Polizei hat besseres zu tun, als wegen solchem Kleinkram rum zu machen. Sie hat längst Strategien entwickelt, wie man so etwas abwehrt. Erst mal kommt keine Polizei vorbei. Du musst hin gehen. Auf der Wache lassen sie Dich dann ewig lange warten, nur um Dir dann zu sagen, dass im Moment gerade keiner Zeit hat und Du möchtest doch bitte ein andermal wieder kommen.
Wenn Du es doch erfolgreich geschafft hast, einen Polizisten dazu zu bewegen, Deine Anzeige aufzunehmen, passiert erst einmal gaaar nichts...
Rede noch einmal ordentich mit dem Mieter und ihr bekommt die Kuh vom Eis, ohne dass ein langwieriger und für beide schädlicher Streit zurück bleibt.
Kann ich nun bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung (wegen den Bohrlöchern stellen?
Das wird wohl im Sande verlaufen. Was erhoffst Du Dir davon?
Ich würde den Mieter schriftlich abmahnen, ihn nachweislich auffordern (EW-Einschreiben) den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen und hier ankündigen, die Arbeiten selbst auf Kosten des Mieters durchzuführen, wenn er dem nicht nachkommt.
Ansonsten empfehle ich Dir eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund, die Dir bei solchen Dingen unkompliziert helfen.
Ja, kannst du.
War denn ein Briefkasten für ihn vorhanden? Irgendwo muss die Post hin.