Nebenkosten zur hälfte absetzen bei geteilter miete durch zwei?

5 Antworten

Du kannst die Nebenkosten nicht in der Steuererklärung absetzen. Jedenfalls nicht vollständig, sondern nur dein Anteil für die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerdienstleistungen nach 35a EstG. Das sind z.B. Hausmeister, Gartenpflege, Winderdienst, Schornsteinfeger, Heizungswartung. Ob ihr diese Dinge beide geteilt angeben könnte hängt davon ab, wer im Mietvertrag steht. Steht ihr beide drin, dann beide zur Hälfte.

Wer ist Mieter der Wohnung?

An den Mieter ist dann auch die Nebenkostenabrechnung gegangen, und nur er kann sie geltend machen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Lohnkosten in der Nebenkostenabrechnung getrennt ausgewiesen sind.

thehealthyman 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 17:21

Meine freundin und ich sind beide mieter,stehen beide im Mietvertrag.

Die Kosten für ein Mietobjekt kannst du nur steuerlich geltend machen, wenn es gewerblich genutzt wird. Die Wohnungsmiete ist reine Privatsache. Das gilt auch für die Nebenkosten.

Du kannst die Nebenkosten natürlich angeben. Berücksichtigt werden sie aber nicht.

Kannst du das überhaupt absetzen?

thehealthyman 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 16:13

Habe mich grad noch etwas belesen. Man kann nur haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen wie zb Handwerkerrechnungen oder das ablesen v Stromzähler etc. Die heizkosten kann man nicht absetzen.

Meine freundin meinte letztens man könnte nebenkosten absetzen. Das stimmt aber so nicht das man generell alles nebenkosten absetzen kann.

Das hat sie dann falsch verstanden.

Sie hat ja ihre Steuererklärung noch nie selbst gemacht sondern ihr Steuerberater.

Ich mach die Steuererklärung schon immer selbst.

bwhoch2  22.03.2018, 18:41
@thehealthyman

Falls man ein häusliches Arbeitszimmer hat, das vom Finanzamt anerkannt wird, kann man die Nebenkosten anteilig nach der Fläche des Arbeitszimmers, samt notwendiger Nebenräume (anteilsmäßig, z. B. WC) absetzen.

Helmuthk  23.03.2018, 09:21
@bwhoch2

Was bitte hat die Nebenkostenabrechnung mit einem Arbeitszimmer zu tun?

Hier geht es nämlich um die haushaltsnahen Dienstleistungen.

bwhoch2  23.03.2018, 10:09
@Helmuthk
Hier geht es nämlich um die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Wie kommst Du da darauf? Lies nochmal die Frage des FS durch, ob da irgendwas von haushaltsnahen Dienstleistungen steht.

Der healthyman hat da was heraus gefunden, was im Widerspruch zu dem steht, was seine Freundin gemeint hat und meint dann, sie hätte was falsch verstanden.

Darauf habe ich geantwortet, dass Nebenkosten wenigstens anteilig berücksichtigt werden können, wenn man ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hat. Als Angabe dazu, dass in bestimmten Fällen schon was gehen könnte.

Ich frage mich daher, Helmuth, warum Du Dich hier überhaupt so unqualifiziert einmischst?