Muss die Ehefrau für die Schulden ihres Mannes aus der Firma bei Zusammenlagung bei Finanzamt aufkommen?

4 Antworten

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Aufteilung der Steuerschuld beantragen.

Natürlich haftet die Ehefrau nicht für Steuern aus dem Betrieb des Ehemannes.

Nur Vorsicht, wenn der bald stirbt, sollte geprüft werden ob das Erbe ausgeschlagen werden muss.

canesten 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 08:15

Der  Antrag auf Aufteilung (lese ich)  ist besser wenn man es bei der Vollstreckung tut.Die Steuererklärung 2014 ist immer nicht von Steuerberater an F abgegeben...wird noch denke ich so 1-2Monaten dauert.Wenn aber auch dann nicht abgegeben werden und Ehemann stirbt?

canesten 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 07:27

Also sofort eigene Steuererklärung abgeben richtig?Das Erbe muss ausgeschlagen werden wegen andere Schulden aus seiner Firma.Die Insolwenz ist aber nicht sinnvol oder?Die Lebenserwartung ist laut Chirurg überschritten.(Glioblastom4)

Bakaroo1976  21.05.2016, 09:25
@canesten

Nein - Aufteilung der Steuerschuld beantragen wie wfwbinder schon richtig schrieb.


Abgabenordnung (AO)
§ 268 Grundsatz


Sind Personen Gesamtschuldner, weil sie zusammen zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer veranlagt worden sind, so kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269 bis 278 bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.


canesten 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 09:45
@Bakaroo1976

Die Frage ist wann beantragen die Aufteilung der Steuerschuld ...erst wenn eine Volstreckung läuft oder vorher?

Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Warum hat der Steuerberater das nicht getan bzw. darauf hingewiesen?

canesten 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 07:21

Steuerberater ist überlastet,seine Steuerhilferinen sind krank,wenig Personal.er hat gesagt,es ist 10.000Euro zu nachzahlen an F

Wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde, haften Eheleute gegenseitig

canesten 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 21:38

Separate Steererklarung  und Erschaft ausschlagen hift nicht?

Midgarden  20.05.2016, 21:44
@canesten

Naja, das Finanzamt sieht das trotzdem als Einheit - da wird das Ausschlagen der Erbschaft die einzige Chance sein

canesten 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 21:48

es
sollte deshalb eine Zusammenveranlagung beantragt und erst im Fall der
Vollstreckung eine Aufteilung der Steuerschuld beantragt werden.

Was aber wenn der Ehemann plötzlich verstirbt ,weil er schwer krank ist?

canesten 
Beitragsersteller
 20.05.2016, 21:55
@canesten

soll man auch Zusammenveranlagung machen und im Fall der Vollstreckung Aufteilung der Schuld beantragt werden...ist es nicht zu spät für die Frau danach?

Roquetas  20.05.2016, 22:47
@canesten

Nicht eine Zusammenveranlagung, sondern eine getrennte Veranlagung muss erfolgen, wenn Du nicht für die Steuerschulden Deines Mannes aufkommen möchtest. 

Das ist auch noch machbar, wenn einer der Ehegatten verstorben ist.

canesten 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 08:57
@Roquetas

ist es sinnwoll warten und nach seinem Tod die Aufteilung der Steuerschuld machen richtig