Muss die Ehefrau für die Schulden ihres Mannes aus der Firma bei Zusammenlagung bei Finanzamt aufkommen?
Die Eheleute sollten gemeinsame Steuerklärung abgeben.laut Steuerberater sollte sie 10.000nachzahlen.Die Ehefrau hat damit nicht zu tun.Die Nachzahlung wurde aus der Firma des Mannes berechnet.Wie soll sich die Ehefrau schutzen?Reicht das ,das Sie einzeln Steuererklärung macht?Die Insolwenz ist möglichenweise nicht sinnwoll,weil der Ehemann bald stirbt.
4 Antworten
Aufteilung der Steuerschuld beantragen.
Natürlich haftet die Ehefrau nicht für Steuern aus dem Betrieb des Ehemannes.
Nur Vorsicht, wenn der bald stirbt, sollte geprüft werden ob das Erbe ausgeschlagen werden muss.
Der Antrag auf Aufteilung (lese ich) ist besser wenn man es bei der Vollstreckung tut.Die Steuererklärung 2014 ist immer nicht von Steuerberater an F abgegeben...wird noch denke ich so 1-2Monaten dauert.Wenn aber auch dann nicht abgegeben werden und Ehemann stirbt?
Nein - Aufteilung der Steuerschuld beantragen wie wfwbinder schon richtig schrieb.
§ 268 Grundsatz
Die Frage ist wann beantragen die Aufteilung der Steuerschuld ...erst wenn eine Volstreckung läuft oder vorher?
Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Warum hat der Steuerberater das nicht getan bzw. darauf hingewiesen?
Steuerberater ist überlastet,seine Steuerhilferinen sind krank,wenig Personal.er hat gesagt,es ist 10.000Euro zu nachzahlen an F
Wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde, haften Eheleute gegenseitig
Separate Steererklarung und Erschaft ausschlagen hift nicht?
Naja, das Finanzamt sieht das trotzdem als Einheit - da wird das Ausschlagen der Erbschaft die einzige Chance sein
Lies mal folgenden Artikel, der sagt Dir was zu tun ist:
es
sollte deshalb eine Zusammenveranlagung beantragt und erst im Fall der
Vollstreckung eine Aufteilung der Steuerschuld beantragt werden.
Was aber wenn der Ehemann plötzlich verstirbt ,weil er schwer krank ist?
soll man auch Zusammenveranlagung machen und im Fall der Vollstreckung Aufteilung der Schuld beantragt werden...ist es nicht zu spät für die Frau danach?
Nicht eine Zusammenveranlagung, sondern eine getrennte Veranlagung muss erfolgen, wenn Du nicht für die Steuerschulden Deines Mannes aufkommen möchtest.
Das ist auch noch machbar, wenn einer der Ehegatten verstorben ist.
ist es sinnwoll warten und nach seinem Tod die Aufteilung der Steuerschuld machen richtig
Also sofort eigene Steuererklärung abgeben richtig?Das Erbe muss ausgeschlagen werden wegen andere Schulden aus seiner Firma.Die Insolwenz ist aber nicht sinnvol oder?Die Lebenserwartung ist laut Chirurg überschritten.(Glioblastom4)