Bezahltes Praktikum und Minijob gleichzeitig?

siola55  25.03.2022, 11:30

Wie bist du denn momentan bzw. beim Praktikum krankenversichert?

esistmittwoch 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 14:23

Momentan bin ich noch familienversichert, ich nehme mal an mit Start des Praktikums und entsprechender Vergütung falle ich dann aus der Familienversicherung raus.

siola55  25.03.2022, 14:44

Okay - und entrichtet dein Minijob-Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich?

esistmittwoch 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 14:49

Ich denke nicht, zumindest finde ich auch in meinen Vertragsunterlagen nichts dazu

siola55  25.03.2022, 14:51

Und in deiner Entgeltabrechnung steht da i-was mit Lohnsteuerklasse oder was mit Pauschalsteuer (AG oder AN)?

esistmittwoch 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 14:56

Nein darin steht auch nichts dazu

siola55  25.03.2022, 14:58

Muß aber i-was drinstehen: entweder Lohnst.Kl. 1 oder Pausch.St. (AG) ???

esistmittwoch 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 14:59

In der Meldebescheinigung zur Sozialvers. hätte ich was gefunden: Neben "Krankenversicherung" und "Rentenversicherung" steht jeweils "Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte"

3 Antworten

Dein Minijob-Arbeitgeber entscheidet nämlich, ob die Lohnbuchhaltung mit 2% Pauschalsteuer rechnet oder mit deiner Lohnsteuerklasse 1 als Single: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Falls eben nicht pauschal versteuert wird, dann stuft dich dein Praktikantenlohnbüro in die Looser-Lohnst.klasse 6, da jede weitere Tätigkeit mit St.Kl. 6 eingestuft wird :-((

siola55  25.03.2022, 15:14

...wäre ja somit hinfällig falls pauschalversteuert wird; also Praktikantenlohn wäre dann Lohnst.klasse 1 und somit wird vom Lohnbüro erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten.

Den Minijob kann ich dann auch weiterhin ausführen. Dieser bleibt weiterhin von der Sozialversicherung befreit, also alles würde bleiben wie es jetzt ist...

Kommt drauf an...

falls dein Minijob-Arbeitgeber bisher die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet und du einen Befreiungsantrag von der Rentenversich.pflicht für Minijobber beim Minijob-Arbeitgeber gestellt hast, dann wird dir der Minijoblohn momentan Brutto für Netto ausbezahlt!

So wie ich das verstanden habe, kann ich das Praktikum absolvieren, bin aber ab 800€ Praktikumsvergütung im Monat voll steuerpflichtig...

Somit hättest du als Single die Lohnst.klasse 1 beim Prakikantenlohn und damit erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn Abzug von Lohnsteuern ;-)

Ich denke mal du hast da i-was gelesen betreffs Midijob!?

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob (bis 30.06.2019 war hier die Grenze 800€ mtl. Bruttolohn!).
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  25.03.2022, 14:49

Also deine Quelle ist leider total veraltet mit dem Stand von 2016! :-((

Die Sozialversicherung bei einem freiwilligen Praktikum

Du verdienst zwischen 400 Euro und 800 Euro im Monat: Wenn du während deines Praktikums mehr als 400 Euro verdienst, aber weniger als 800 Euro, dann gilt für dich die sogenannte „ Gleitzonen-Regelung“. Du bist nicht voll versicherungspflichtig, und von deinen Einnahmen werden die Sozialabgaben nur teilweise angerechnet, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Je mehr du verdienst, desto höher der eigene Anteil, den du abgeben musst.
Du verdienst weniger als 450 Euro im Monat: Bleibt dein Praktikantengehalt darunter, bist du, genauso wie Minijobber auch, von der Sozialversicherung befreit. Damit zahlst du auch keine Steuern.
Du verdienst mehr als 800 Euro im Monat: Dein Praktikantengehalt übersteigt die Grenze von 800 Euro im Monat? Dann bist du voll versicherungspflichtig. Dass bedeutet: Ein Teil deines Gehaltes wir automatisch abgezogen. Du zahlst im diesem Fall also die Sozialversicherung, den Rentenversicherungsbeitrag, sowie die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung.
Die Lohnsteuer
Es gibt etwas, dass nennt sich Grundfreibetrag. Dieser ändert sich jährlich und liegt aktuell ( Stand: 2016) bei 8.652 Euro. Alle Personen, deren jährliches Einkommen unter diesem Grundbetrag liegt, müssen keine Steuern zahlen. Die Einkommenssteuer entfällt, somit dient der Grundfreibetrag der Absicherung des Existenzminimums. Wenn du als Student/-in oder Schüler/-in weniger als 8.652 Euro im Jahr verdienst, was für die meisten vermutlich zutrifft, dann kannst du dir die gezahlten Steuern am Ende des Jahres zurückholen!
Ganz konkret bedeutet dies: Als Praktikant musst du nur dann Steuern zahlen, wenn dein jährliches Einkommen den Grundfreibetrag von aktuell 8.652 Euro übersteigt! Wenn nicht, kann es sein, dass die Lohnsteuer automatisch von deinem Gehalt abgezogen wird. Bewahre alle Dokumente sorgfältig auf und gehe am Ende des Jahres einfach zum Finanzamt, um dir die gezahlten Steuern wieder zurückerstatten zu lassen.

Aktuell gilt anstatt der bisherigen "Gleitzonen-Regelung" mit max. 800€ mtl. Bruttolohn (gültig bis 30.06.2019!) die Übergangsregelung (siehe meine Antwort über den Midijob) mit max. 1300€ mtl. Bruttolohn.

Bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer ist der Steuer-Grundfreibetrag aktuell 9.984€ im Jahr + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand; insgesamt sind also über 11.000€ einkommensteuerfrei! ;-)

esistmittwoch 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 15:01
@siola55

Danke für die Korrektur! Mich würde interessieren, ob ich meinem Minijob-Arbeitgeber über das Praktikum informieren müsste, weil ich dann meine Minijob-Einnahmen versteuern lassen muss oder so

siola55  25.03.2022, 15:04
@esistmittwoch

Beide Arb.geber müssen jeweils von der anderen Tätigkeit wissen; eben gerade z.B. wg. der evtl. Lohnst.klasseneinstufung.

esistmittwoch 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 15:04
@siola55

Alles klar, danke!

siola55  25.03.2022, 15:09
@esistmittwoch

weil ich dann meine Minijob-Einnahmen versteuern lassen muss oder so...

Dies ist ja gerade der Vorteil mit der Pauschalsteuer: du mußt diesen Minijoblohn dann gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben und hast somit über 11.000€ einkommensteuerfrei im Jahr für dein Praktikumsgehalt - siehe hierzu die minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuer-veranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Du hast einen 450 Euro Minijob und möchtest nun ein Praktikum ablegen, dass nicht vorgeschrieben ist und monatlich mit über 450 Euro entlohnt wird. 

Aufgrund der Aufnahme des Praktikums ändert sich in deinem bestehenden Minijob nichts. So wie bisher bleibt er -mit Ausnahme der Rentenversicherung- grundsätzlich sozialversicherungsfrei. 

Bei deinem Praktikum kann es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich handeln. 

Die Beurteilung dieser Tätigkeit erfolgt dann durch deine zuständige Krankenkasse. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale