Bezahltes Praktikum und Minijob gleichzeitig?
Hallo,
ich hätte ein Angebot für ein freiwilliges, bezahltes Praktikum vor der Ausbildung. Im Moment übe ich auch einen Minijob aus (450€ im Monat).
Hab mich mal hier etwas darüber informiert, auch was steuerliche Abgaben angeht.
So wie ich das verstanden habe, kann ich das Praktikum absolvieren, bin aber ab 800€ Praktikumsvergütung im Monat voll steuerpflichtig.
Den Minijob kann ich dann auch weiterhin ausführen. Dieser bleibt weiterhin von der Sozialversicherung befreit, also alles würde bleiben wie es jetzt ist.
Ich wollte mit dieser Frage nur mal sichergehen, ob ich das richtig verstanden habe und ich das Angebot für das Praktikum annehmen kann, oder dass ich von irgendetwas überrascht werde.
Wie bist du denn momentan bzw. beim Praktikum krankenversichert?
Momentan bin ich noch familienversichert, ich nehme mal an mit Start des Praktikums und entsprechender Vergütung falle ich dann aus der Familienversicherung raus.
Okay - und entrichtet dein Minijob-Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich?
Ich denke nicht, zumindest finde ich auch in meinen Vertragsunterlagen nichts dazu
Und in deiner Entgeltabrechnung steht da i-was mit Lohnsteuerklasse oder was mit Pauschalsteuer (AG oder AN)?
Nein darin steht auch nichts dazu
Muß aber i-was drinstehen: entweder Lohnst.Kl. 1 oder Pausch.St. (AG) ???
In der Meldebescheinigung zur Sozialvers. hätte ich was gefunden: Neben "Krankenversicherung" und "Rentenversicherung" steht jeweils "Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte"
3 Antworten
Dein Minijob-Arbeitgeber entscheidet nämlich, ob die Lohnbuchhaltung mit 2% Pauschalsteuer rechnet oder mit deiner Lohnsteuerklasse 1 als Single: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Falls eben nicht pauschal versteuert wird, dann stuft dich dein Praktikantenlohnbüro in die Looser-Lohnst.klasse 6, da jede weitere Tätigkeit mit St.Kl. 6 eingestuft wird :-((
...wäre ja somit hinfällig falls pauschalversteuert wird; also Praktikantenlohn wäre dann Lohnst.klasse 1 und somit wird vom Lohnbüro erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten.
Den Minijob kann ich dann auch weiterhin ausführen. Dieser bleibt weiterhin von der Sozialversicherung befreit, also alles würde bleiben wie es jetzt ist...
Kommt drauf an...
falls dein Minijob-Arbeitgeber bisher die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet und du einen Befreiungsantrag von der Rentenversich.pflicht für Minijobber beim Minijob-Arbeitgeber gestellt hast, dann wird dir der Minijoblohn momentan Brutto für Netto ausbezahlt!
So wie ich das verstanden habe, kann ich das Praktikum absolvieren, bin aber ab 800€ Praktikumsvergütung im Monat voll steuerpflichtig...
Somit hättest du als Single die Lohnst.klasse 1 beim Prakikantenlohn und damit erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn Abzug von Lohnsteuern ;-)
Ich denke mal du hast da i-was gelesen betreffs Midijob!?
wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob (bis 30.06.2019 war hier die Grenze 800€ mtl. Bruttolohn!).Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Gruß siola55
Danke für die Korrektur! Mich würde interessieren, ob ich meinem Minijob-Arbeitgeber über das Praktikum informieren müsste, weil ich dann meine Minijob-Einnahmen versteuern lassen muss oder so
Beide Arb.geber müssen jeweils von der anderen Tätigkeit wissen; eben gerade z.B. wg. der evtl. Lohnst.klasseneinstufung.
Alles klar, danke!
weil ich dann meine Minijob-Einnahmen versteuern lassen muss oder so...
Dies ist ja gerade der Vorteil mit der Pauschalsteuer: du mußt diesen Minijoblohn dann gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben und hast somit über 11.000€ einkommensteuerfrei im Jahr für dein Praktikumsgehalt - siehe hierzu die minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuer-veranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Du hast einen 450 Euro Minijob und möchtest nun ein Praktikum ablegen, dass nicht vorgeschrieben ist und monatlich mit über 450 Euro entlohnt wird.
Aufgrund der Aufnahme des Praktikums ändert sich in deinem bestehenden Minijob nichts. So wie bisher bleibt er -mit Ausnahme der Rentenversicherung- grundsätzlich sozialversicherungsfrei.
Bei deinem Praktikum kann es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich handeln.
Die Beurteilung dieser Tätigkeit erfolgt dann durch deine zuständige Krankenkasse.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Also deine Quelle ist leider total veraltet mit dem Stand von 2016! :-((
Die Sozialversicherung bei einem freiwilligen Praktikum
Die LohnsteuerAktuell gilt anstatt der bisherigen "Gleitzonen-Regelung" mit max. 800€ mtl. Bruttolohn (gültig bis 30.06.2019!) die Übergangsregelung (siehe meine Antwort über den Midijob) mit max. 1300€ mtl. Bruttolohn.
Bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer ist der Steuer-Grundfreibetrag aktuell 9.984€ im Jahr + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand; insgesamt sind also über 11.000€ einkommensteuerfrei! ;-)