Kindergeld Abzug bei Minijob als Schüler?

8 Antworten

Selbst als Auszubildende/r mit z.B. 900,-- Euro netto Auszubildendenentgelt hättest "Du" noch Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch besteht, so lange Du noch in der Ausbildung bist, bzzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

.....Falls das mit dem Arbeiten jetzt nicht klappt, muss ich zwei Jahre warten, bis mein Vater in Rente geht......

Was meinst Du mit diesem Satz?

Oder beziehen Deine Eltern Leistungen nach SGB II / Hartz 4 ?

Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt, du darfst einen Minijob haben, das ändert am Kindergeld nichts. 

Sollten deine Eltern aber Alg2 erhalten, dann sieht es etwas anders aus. Dann hast du 100 Euro frei und vom Rest noch 20 %. Bei 300 vom Minijob würden dann 160 Euro auf deinen Bedarf angerechnet und deine Eltern bekommen dann für dich und deinen Bedarf weniger Geld und du müsstest ihnen dann die 160 Euro geben. 140 Euro kannst du aber behalten. 

Ganz umsonst arbeitest du aber nie. Wenn dein Vater in Rente geht dann kann es sein, dass die Rente auch nicht ausreicht und er Grundsicherung bezieht. Dann wird dein Einkommen auch angerechnet. 

Hey CaptainNAB,

Infos bzw. Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch findest du im Internet in der Kurzform unter dem Link hier:

www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI793354

Etwas ausführlicher zum Nachlesen ist das "Merkblatt Kindergeld" von der Familienkasse in dem Link hier: www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Hi Nikita, falls du weiterhin die kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern beanspruchen willst, dann darfst du kein Einkommen über aktuell 415 € mtl. haben bzw. nur ein 450-Euro-Minijob!

Beim Kindergeldanspruch spielt bereits seit 2012 die Verdiensthöhe überhaupt keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenzen damals ganz abgeschafft wurden ;-)

Gruß siola55

Kriegst Kindergeld solange du noch zur Schule gehst und bis du deine Ausbildung fertig hast bzw Vollzeit Job hast. Minijob spielt keine Rolle ist so gesehen wie eigenes Taschengeld verdienen. Nicht über 450€ Arbeiten sonst zahlst du Steuern

CaptainNAB 
Beitragsersteller
 13.10.2016, 02:15

Vielen Dank für die Schnelle Antwort :D Hab gedacht, dass es etwas dauern wird bis jemand Antwortet xD

Du bekommst trotzdem Kindergeld. :) Das heißt also du kannst sorgenfrei Arbeiten gehen. 

CaptainNAB 
Beitragsersteller
 13.10.2016, 02:16

Vielen Dank. Ich werde mich morgen mit meinen Eltern zusammen setzen und gucken wo das Problem liegt ^^