Kindergeld trotz Minijob/Teilzeitjob?
Also ich überlege mir in Zukunft ein minijob bzw teilzeit job zu machen bis ich meine Ausbildung im Sommer anfange Bitte keine anderen fragen stellen, meine Frage ist nur ob ich trotzdem Kindergeld bekomme mit einem minijob/Teilzeitjob
4 Antworten
Ja, du bekommst Kindergeld. Du musst nur bei der Familienkasse angeben, dass du deine Ausbildung erst im Sommer anfangen kannst.
Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 (letzter Satz) haben deine Eltern Kindergeldanspruch bei "ausbildungssuchend gemeldet" wie folgendermaßen:
4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden ja bereits in 2012 ganz abgeschafft ;-)
Nur bei einer Zweitausbildung müsstest du auf die 20 Wochenstundenregel beim Hinzuverdienst achten!
Gruß siola55
Wenn du über 18 bist und nicht mehr in die Schule gehst oder studierst ausbildung mahst kannst du kein Kindergeld bekommen. Solltest du zur schule gehen nebenbei minijob dann bekommst du Kindergeld. Menschen mit Beinträchtigungen bekommen lebenlang Kindergeld.
Wenn du über 18 bist und nicht mehr in die Schule gehst oder studierst ausbildung mahst kannst du kein Kindergeld bekommen.
Zum Glück für derkil ist deine Antwort leider falsch... siehe "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 ;-)
Genau... so ist es zb schule brauchst du schulbescheinigung studiumsnachweis. Aber wenn du den Vertrag schon hast müsstest du weiterhin kindergeld bekommen.
Meine Eltern erhalten für meinen 19 Jährigen studierenden Bruder Kindergeld. Das muss man dann nur noch mal extra beantragen
In der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildung oder Studium wird das Kindergeld weiter bezahlt.