Meine Tochter besucht eine private Schule die monatlich ein Entgelt von 450,00 Euro beträgt. Mein Exmann und ich haben uns geeinigt jeweils zur Hälfte?

9 Antworten

Wenn ihr einen Vertrag geschlossen habt über die Entrichtung des Schulgeldes oder du eure Einigung entsprechend nachweisen kannst, so könntest du seine Beteiligung einfordern. - Falls er den Schulvertrag mit unterschrieben haben sollte, müsste er sich an der Finanzierung  ohnehin entsprechend beteiligen...

Ansonsten würde das Schulgeld ggf. als "Mehrbedarf" gelten, wenn es keine adäquate kostenlose Schule für die Tochter gäbe, und die Unterhaltszahlungen nicht aus dem "laufenden Unterhalt" bestritten werden könnten, weil dieser dazu nicht ausreichend hoch wäre....

Dann wäre der Mehrbedarf von beiden Elternteilen zu tragen - anteilig je nach Leistungsfähigkeit.... - und du müsstest diesen entsprechend einfordern....

DFgen  21.03.2017, 06:55

"..und die Unterhaltszahlungen nicht aus dem "laufenden Unterhalt" bestritten werden könnten..."

Sorry, gemeint waren natürlich die Schulkosten.....

Ja, die Einigung ist ja auch Unabhängig vom Unterhalt gewesen.

Die Sache ist aber die, kann dein Mann das finanziell stemmen? Wenn es bisher doch gereicht hat, wieso willst du mit aller Macht das durchsetzen?

Alles Gute!

Pucky99  20.03.2017, 14:17

Genau diese Einigung ist unabhängig vom Unterhalt. Deshalb kann der Mann auch unabhängig immer sage, dass er das nicht mehr möchte.

BrutalNormal  20.03.2017, 14:21
@Pucky99

Naja, so einfach ist es nicht.

Wenn es sich um einen Mehrbedarf handelt und die Einkommensverhältnisse gleich waren, so dass beide Eltern das bezahlen ...

Naja, muss wohl ein Anwalt prüfen, wie die Verhältnisse und Ansprüche sind.

Dennoch halte ich mich an den Menschenverstand. Wenn es bisher gereicht hat und alles okay war, wieso jetzt alles wegen ein paar Euro zerstören...

Pucky99  20.03.2017, 14:27
@BrutalNormal

Da das Schulgeld wohl ausserhalb des Anspruches (mündliche Absprache zwischen den Eltern) bezahlt wurde, sehe ich hier keine Grundlage, auf der auf Weiterzahlung geklagt werden könnte.

BrutalNormal  20.03.2017, 14:30
@Pucky99

Im beschriebenen Fall hast du natürlich Recht und meine Antwort ist falsch!

Danke 

Habe ich die Möglichkeit das einzufordern?

Sofern die Entscheidung das Kind auf eine Privatschule zu schicken gemeinsam getroffen wurde, ist das Schulgeld unterhaltsrechtlich ein Mehrbedarf. 

Grundsätzlich kann er bei Änderung des Regelunterhalt auch eine Neuberechnung des Mehrbedarfs fordern. Zu beachten ist, das je nach Höhe des Regelunterhalt ein Teil des Mehrbedarfs schon durch den Regelbedarf abgedeckt ist.

Auf der anderen Seite wird der Mehrbedarf im Verhältnis der Leistungsfähigkeit auf die Eltern verteilt. 

Jetzt wurde der Unterhalt von unserer Tochter aufgrund seines Gehaltes angehoben

Das bedeutet eine Änderungsforderung bzw Änderungsklage. Normalerweise sollte dabei nicht nur der Regelbedarf sonderna auch der Mehrbedarf berücksichtig und entschieden werden.

Wenn ihr dies rechtkräftig vereinbart habt, dann meine ich - ja du kannst es einfordern. Aber bevor ich dies anginge - leg dies bitte erst einem Juristen zur Prüfung vor.


lg mike


vielleicht könntet ihr euch ja so einigen das sein Anteil am Schulgeld um die Erhöhung des Unterhaltes gekürzt wird und er die Differenz weiterzahlt ............. um wieviel Euro wurde denn der Unterhalt angehoben ?